ÖBB Geschäftsbericht 2025 – Gesamtbericht

Konzernabschluss 278 Österreichische Bundesbahnen-Holding Aktiengesellschaft Konzernabschluss | Konzernlagebericht 86 31. Vereinbarungen von Dienstleistungskonzessionen (IFRIC 12) Die folgenden Erläuterungen und Angaben beziehen sich auf die Erfordernisse des IFRIC 12 (Vereinbarungen von Dienstleistungskonzessionen). Darunter versteht man Vereinbarungen zwischen Unternehmen über die Erbringung von Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit Zugang zu wichtigen wirtschaftlichen und öffentlichen Einrichtungen gewähren. Konzessionen Liechtenstein und Schweiz In Übereinstimmung mit unionsrechtlichen Vorgaben und nach den nationalen Rechtsordnungen der beteiligten Länder benötigt die ÖBB-Infrastruktur AG als Infrastrukturbetreiberin jener Strecken oder Streckenteile ihres Netzes, die auf ausländischem Territorium liegen, Konzessionen der jeweiligen nationalen Eisenbahnbehörden. – Für die Strecke auf liechtensteinischem Staatsgebiet wurde der ÖBB-Infrastruktur AG mit Beschluss der Regierung des Fürstentums Liechtenstein vom 15.12.2020, LNR 2020-1825/BNR 2020/1848 AP 330.0 die bis dahin bestehende Eisenbahn-Konzession als „Infrastruktur-Konzession auf der Strecke liechtensteinisch-österreichische Staatsgrenze bei Schaanwald bis zur liechtensteinisch-schweizerischen Staatsgrenze bei Schaan“ erteilt. Diese Konzession ist auf 47 Jahre befristet und erlischt am 31.12.2067. – Für die Teilstrecken auf Schweizer Staatsgebiet wurde der ÖBB-Infrastruktur AG mit Verfügungen des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation vom 03.03.2017 sowie vom 04.11.2021 die bis dahin bestehende „Konzession Nr. 5030 für Bau und Betrieb einer Eisenbahninfrastruktur“ • für die Strecke St. Margrethen – Grenze (– Bregenz) bis zum 31.12.2067 und • für die Strecke Buchs SG – Grenze (– Feldkirch) ebenfalls bis zum 31.12.2067 erneuert. Die ÖBB-Infrastruktur AG verfügt damit für die auf ausländischem Staatsgebiet befindlichen Teilabschnitte der bestehenden grenzüberschreitenden Eisenbahnstrecken in die Schweiz und nach Liechtenstein über aktuelle und gültige Infrastrukturkonzessionen als Infrastrukturbetreiberin bis zum Ende des Jahres 2067 im Sinne der einschlägigen unionsrechtlichen Vorgaben und hat damit dort – vergleichbar der ihr in Österreich durch § 51 Bundesbahngesetz eingeräumten Rechtsstellung – die Rechte und Pflichten eines Eisenbahninfrastrukturbetreibers für die von den Konzessionen erfassten Strecken. Die Strecke Feldkirch-Buchs ist somit in ihrem derzeitigen Bestand in einem guten, für die Abwicklung eines sicheren und ordentlichen Eisenbahnbetriebes geeigneten Zustand zu erhalten und Eisenbahnverkehrsunternehmen zur Führung von Verkehren im Rahmen ihres Zugangsrechtes zur Verfügung zu stellen. Das Infrastrukturvermögen in Liechtenstein und der Schweiz steht im Eigentum der ÖBB-Infrastruktur AG und hat zum 31.12.2025 einen Buchwert von rd. 31,2 Mio. EUR (Vj: rd. 26,9 Mio. EUR). Die Konzessionärin übernimmt die Beförderung von Personen, Reisegepäck und Gütern. Konzessionen Deutschland Arverio Baden-Württemberg GmbH Die Arverio Baden-Württemberg GmbH betreibt seit 2019 fünf regionale Schienenstrecken (3 SPNV-Verkehrsverträge: Netz 1 Los 2, Netz 1 Los 3, Netz 3a) mit über 700 Streckenkilometern und rd. 10 Mio. Zugkilometern pro Jahr. Die von der Arverio Baden-Württemberg GmbH betriebene Fahrzeugflotte wird von der Landesanstalt Schienenfahrzeuge Baden- Württemberg (AöR) (SFBW) gemietet. Das Tochterunternehmen erfasst die Leasingverträge für Fahrzeuge gemäß IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen und nicht gemäß IFRS 16 und weist daher in Bezug auf diese Verträge kein Nutzungsrecht oder keine separate Leasingverbindlichkeit in der Bilanz aus. Die Fahrzeuge werden von der Bestellerorganisation angemietet. Gemäß IFRS 15.70 werden an den Verkehrsbetrieb zu zahlende Kosten, wie z. B. Leasingzahlungen für Fahrzeuge, mit den Subventionserlösen verrechnet, da der Verkehrsbetrieb gemäß IFRIC 12 als Kunde gilt und die Fahrzeuge bereitstellt. Der Umsatz basiert auf langfristigen Verkehrsverträgen (Franchiseverträgen) mit der öffentlichen Hand, die größtenteils sogenannte Bruttoverträge mit Anreizwirkung sind und bei denen der Umsatz aus dem Vertrag bis auf eine kleine Anreizkomponente unabhängig von den Fahrgeldeinnahmen ist. Die Differenz zwischen den Fahrgasterlösen und den Franchisevertragserlösen wird vom Aufgabenträger als Subvention gezahlt. Die Franchisevertragserlöse basieren unter anderem auf der Kilometerleistung und dem Leistungs- / Qualitätsniveau. Die Umsatzrealisierung erfolgt auf Grundlage der monatlich im Verkehrsbetrieb erhobenen Leistungszahlen. Nur ein geringer Teil besteht in Form sogenannter Nettoverträge, bei denen das Verkehrsunternehmen das gesamte Fahrgeldrisiko trägt. Arverio Bayern GmbH In Bayern werden von der Arverio Bayern GmbH aufgrund von Franchiseverträgen zwei Verkehrsnetze über eine vertragliche Laufzeit von jeweils 12 Jahren betrieben, die zusammen einen Gesamtumsatz von voraussichtlich

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