ÖBB Geschäftsbericht 2025 – Gesamtbericht

279 Konzern- abschluss Österreichische Bundesbahnen-Holding Aktiengesellschaft Konzernabschluss | Konzernlagebericht 87 rd. 2 Mrd. EUR erzielen. Der Vertrag für E-Netz Allgäu startet im Dezember 2021 und der Vertrag für das Augsburger Netz im Dezember 2022. Die Franchiseverträge bestimmen die Subventionserlöse unabhängig von den Fahrgasterlösen. Die Differenz zwischen den Fahrgasterlösen und den Franchisevertragserlösen wird vom Aufgabenträger als Subvention gezahlt. Die Franchisevertragserlöse basieren unter anderem auf der Kilometerleistung und dem Leistungs- / Qualitätsniveau. Die Umsatzrealisierung erfolgt auf Grundlage der monatlich im Verkehrsbetrieb erhobenen Leistungszahlen. Das Tochterunternehmen erfasst die Leasingverträge für Fahrzeuge gemäß IFRIC 12 Dienstleistungskonzessions- vereinbarungen und nicht gemäß IFRS 16 und weist daher in Bezug auf diese Verträge kein Nutzungsrecht oder keine separate Leasingverbindlichkeit in der Bilanz aus. Die Anmietung wird durch Kapitaldienstgarantien durch den Besteller unterstützt. Forderungen aus Bestellerentgelten in Höhe der Leasingzahlungen werden an Erfüllungs statt an den Fahrzeugvermieter abgetreten. Daher werden weder Leasingverbindlichkeiten noch daraus entstehende Forderungen aus Bestellerentgelten erfasst. 32. Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und nahestehenden Personen Lieferungen an oder von nahestehenden Unternehmen oder nahestehenden Personen Nahestehende Unternehmen bzw. nahestehende Personen beinhalten verbundene, nicht vollkonsolidierte Unternehmen des ÖBB Konzerns, assoziierte Unternehmen zuzüglich eventueller Tochtergesellschaften, Gemeinschaftsunternehmen zuzüglich eventueller Tochtergesellschaften, die Aktionärin der ÖBB-HoldingAG (Republik Österreich) sowie deren wesentlichsten Tochtergesellschaften und die Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen (Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der ÖBB-HoldingAG und Mitglieder der Vorstände bzw. der Geschäftsführungen sowie der Aufsichtsräte von vollkonsolidierten Tochterunternehmen der ÖBB-HoldingAG) und die nahen Familienangehörigen sowie die nahestehenden Unternehmen der Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen. Es bestehen Geschäftsbeziehungen mit Gesellschaften, an denen die Republik Österreich direkt oder indirekt Beteiligungen hält (z.B. Österreichische Bundes- und IndustriebeteiligungenGmbH, OMV Aktiengesellschaft, Telekom AustriaAG, Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft, Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH, VerbundAG) und die ebenfalls als nahestehende Unternehmen gemäß IAS 24 einzustufen sind. Die in beiden Berichtsjahren mit diesen Unternehmen im Sinne von IAS 24 durchgeführten Transaktionen betrafen alltägliche Geschäfte des operativen Geschäftsbereichs, waren insgesamt von untergeordneter Bedeutung und lagen unter 3 % der Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen oder unter 2 % der Umsatzerlöse. Die zum Bilanzstichtag offenen Posten dieser Unternehmen werden in den Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen und an dieser Stelle nicht mehr gesondert behandelt. Das Volumen der Transaktionen im Geschäftsjahr zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen der Gruppe einerseits und diesen nahestehenden Unternehmen und Personen andererseits sowie die aus diesen Transaktionen offenen Forderungen und Verbindlichkeiten zum Geschäftsjahresende stellen sich wie folgt dar: Assoziierte Unternehmen Verbundene nicht vollkonsolidierte Unternehmen Mitglieder der Organe des Konzerns und denen nahestehende Personen und Unternehmen in Mio. EUR 2025 2024 2025 2024 2025 2024 Verkauf von Waren / Dienstleistungen (Gesamterträge) 37,4 39,4 19,4 9,1 4,6 0,4 Erwerb von Waren / Dienstleistungen (Gesamtaufwendungen) 22,9 65,5 4,7 4,0 5,0 0,0*) Forderungen 31.12. 6,5 9,1 3,5 5,8 3,0 0,0*) Stand Wertberichtigungen auf Forderungen per 31.12. 0,0 0,0 0,0 0,0 0,5 0,0 Schulden 31.12. 6,4 8,6 1,9 3,4 0,0 0,0 *) Kleinstbetrag. Bei den Transaktionen mit den Organen des Konzerns und mit ihnen nahestehenden Personen sowie Unternehmen handelt es sich vor allem um Transaktionen mit Unternehmen, an denen Mitglieder des Aufsichtsrats oder Geschäftsführer:innen oder nahestehende Personen von Organen des ÖBB Konzerns einen beherrschenden Einfluss haben. Darüber hinaus wurden weder Vorschüsse noch Kredite gewährt, noch wurden zugunsten dieser Personen Haftungsverhältnisse eingegangen. Es gab an verbundene nicht vollkonsolidierte Unternehmen weder Garantien oder Investitionszuschüsse noch wurden von diesen Garantien oder Investitionszuschüsse angenommen. In beiden Geschäftsjahren gab es keine berichtspflichtigen Transaktionen mit Vorständen. An assoziierte Unternehmen wurden in beiden Berichtsjahren keine Garantien gegeben. Die Haftungen und Garantien, die seitens der Republik Österreich oder der Österreichischen KontrollbankAG übernommen wurden, werden in Erläuterung 25 ausgewiesen.

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