ÖBB Geschäftsbericht 2025 – Gesamtbericht
283 Konzern- abschluss Österreichische Bundesbahnen-Holding Aktiengesellschaft Konzernabschluss | Konzernlagebericht 91 Urlaubsrückstellungen sind gegenüber dem Vorjahr von rd. 263 TEUR um rd. 50 TEUR auf rd. 313 TEUR gestiegen. Die aktuellen Anstellungsverträge sehen keine Abfertigungsverpflichtungen vor. Die Rückstellungen betreffend Zielvereinbarungen betragen zum 31.12.2025 rd. 371 TEUR (Vj: rd. 419 TEUR). Die Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands setzt sich aus einer fixen, einer variablen Komponente und Sachbezügen zusammen. Die Höhe der jährlichen variablen Komponenten richtet sich nach der Erreichung von Zielen, die zu Beginn des Geschäftsjahres mit dem Präsidium des Aufsichtsrats vereinbart werden. ESRS 2.GOV-3.29.a, e In den Anstellungsverträgen der Topführungskräfte (Vorstandsmitglieder des Mutter- und der Tochterunternehmen und Geschäftsführer:innen von Gesellschaften auf ähnlichen Ebenen) wurde eine leistungsorientierte Komponente festgehalten, wodurch sich der Erfolg des Unternehmens maßgeblich auf die Entlohnung niederschlägt. Grundsätzlich erhalten die Topführungskräfte eine erfolgsabhängige Vergütung in der Höhe von 25 – 50 % zusätzlich zum Fixum. Zwecks Zieldefinition wird jährlich am Beginn des Geschäftsjahres individuell je Gesellschaft eine Score-Card erstellt, in der klar vereinbarte, hauptsächlich quantitative ökonomische und soziale Zielgrößen festgelegt werden. Die Zielgrößen orientieren sich am Erfolg, an der Strategie und an den Schwerpunkten des Gesamt- bzw. Teilkonzerns sowie an der individuellen Gesamtperformance. Im ÖBB Konzern hatten bis zu 70 % der variablen Vergütung einen Bezug zu nachhaltigkeitsbezogenen Leistungsparametern. Diese Leistungsparameter beziehen sich im Jahr 2025 auf die Sicherheit, Pünktlichkeit, Kund:innenzufriedenheit, IT-Security sowie Mitarbeiter:innenbefragung. Die tatsächlich ausbezahlten variablen Lohnbestandteile sind in den oben genannten Bezügen der Vorstandsmitglieder bereits eingerechnet. ESRS 2.GOV- 1.22.d; ESRS 2.GOV-3.29.a, b, c, d, e Die Vorstandsmitglieder der ÖBB-HoldingAG nehmen an einem beitragsorientierten außerbetrieblichen Pensionskassenmodell teil, außer es handelt sich bei den Vorständen um Mitarbeitende, die in einem für die Zeit der Vorstandstätigkeit karenzierten definitiven ÖBB Dienstverhältnis nach den allgemeinen Vertragsbedingungen für Dienstverhältnisse bei den Österreichischen Bundesbahnen (AVB) stehen. Eine Pensionszusage seitens des Unternehmens gibt es nicht. Die Anwartschaften und Ansprüche der Mitglieder des Vorstandes im Falle der Beendigung der Funktion oder des Anstellungsverhältnisses richten sich nach den entsprechenden Bestimmungen des Stellenbesetzungsgesetzes. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind nicht gegeben. Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats Gemäß der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der ÖBB-HoldingAG kann den Aufsichtsratsmitgliedern eine Vergütung zuerkannt werden. Die Basisvergütung für ein Aufsichtsratsmandat betrug unverändert zum Vorjahr 14 TEUR pro Jahr. Zusätzlich erhielt das Aufsichtsratsmitglied für jede Sitzung eines Aufsichtsrats, des Präsidiums oder eines Ausschusses ein Sitzungsgeld in der Höhe von 800 EUR. Vorsitzende eines Aufsichtsrats erhielten die doppelte, Stellvertretung von Vorsitzenden in der ÖBB-HoldingAG die eineinhalbfache Basisvergütung. Mitglieder des Aufsichtsrats, die Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer:innen, Belegschaftsvertreter:innen oder Dienstnehmende im ÖBB Konzern sind, erhalten keine Aufsichtsratsvergütungen. Die Auszahlungen der Vergütungen und Sitzungsgelder für das Geschäftsjahr 2025 erfolgen bereits laufend quartalsweise, wobei die Beschlüsse hierüber rückwirkend in den ordentlichen Hauptversammlungen 2026 für das vorangegangene Geschäftsjahr gefasst werden. Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats enthält keine an nachhaltigkeitsbezogene Leistungskennzahlen geknüpfte Anreize. ESRS 2.GOV 3.29.b Die Aufsichtsratsvergütungen der Kapitalvertretung der Aufsichtsratsmitglieder der ÖBB-Holding AG für ihre Tätigkeit in der ÖBB-HoldingAG und in weiteren Konzerngesellschaften betrugen rd. 353 TEUR (Vj: rd. 359 TEUR). Die Bezüge der übrigen Aufsichtsratsmitglieder bei den Konzerngesellschaften machten rd. 279 TEUR (Vj: rd. 270 TEUR) aus. 33. Erläuterungen zur Geldflussrechnung Die Geldflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel des ÖBB Konzerns im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse verändert haben. Innerhalb der Geldflussrechnung wird zwischen Zahlungsströmen aus der Geschäftstätigkeit, der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit unterschieden. Die Darstellung der operativen Teile der Geldflussrechnung erfolgt nach der indirekten Methode. Der Fonds der liquiden Mittel setzt sich neben Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten (Erläuterung 22) auch aus kurzfristigen übrigen Finanzverbindlichkeiten sowie aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von rd. 22,4 Mio. EUR (Vj: rd. 8,3 Mio. EUR) zusammen, die täglich fällig sind und somit die Anforderungen des IAS 7 für die Klassifizierung als Teil des Fonds der liquiden Mittel erfüllen. Jener Teil der Zinszahlung, der nach IAS 23 als Teil der Herstellungskosten von qualifizierten Vermögenswerten aktiviert wird, wird im operativen Cashflow ausgewiesen. Die in dem Zusammenhang erhaltenen Bundeszuschüsse in Höhe von rd. 156,2 Mio. EUR (Vj: rd. 136,0 Mio. EUR) werden ebenfalls im operativen Cashflow unter Veränderungen von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Schulden und Abgrenzungen dargestellt. Die wesentlichen Non-Cash-Transaktionen betreffen hauptsächlich Veränderungen von ehemaligen und aktuellen CBL-Transaktionen sowie die Auflösung von passiven Rechnungsabgrenzungen aufgrund von Finanzierungsleasing- transaktionen. Der aus der 2024 erfolgten Einlage des Teilbetriebes Infrastruktur der Graz-Köflacher Bahn und Betriebs GmbH durch den Bund resultierende Eigenkapitaleffekt in Höhe von rd. 2,7 Mio. EUR setzt sich aus der Übernahme von
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