ÖBB Geschäftsbericht 2025 – Gesamtbericht

Corporate Governance 36 Corporate Governance Bericht* * Die nachfolgenden Seiten enthalten einen Auszug aus dem Corporate Governance Bericht. Der vollständige Bericht ist auf unserer Internetseite unter konzern.oebb.at/cg2025 verfügbar. Der ÖBB Konzern bekennt sich zum Bundes-Public-Corporate-Governance-Kodex (B-PCGK) 2017 und erstellt einen Gesamtkonzernbericht entsprechend der Organisationsstruktur des Konzerns. Neben einem allgemeinen Teil beinhaltet dieser Bericht vier Kapitel: ÖBB-Holding AG, ÖBB-Infrastruktur AG, ÖBB-Personenverkehr AG und Rail Cargo Austria AG – jeweils einschließlich angeführter Beteiligungen. Die Veröffentlichung des Gesamtberichts erfolgt auf der Internetseite der ÖBB. Anmerkungen – Bei den Ausführungen zu den Mitgliedern der Geschäftsleitungen und der Überwachungsorgane erfolgt keine Anführung akademischer Titel. Alle angegebenen Daten beziehen sich grundsätzlich auf den 31.12. des Berichtsjahres. – Den Kapitalvertreter:innen in Aufsichtsräten inländischer ÖBB Konzernunternehmen (ausgenommen Mitgliedern der Geschäftsleitung und Dienstnehmer:innen von ÖBB Konzernunternehmen) gebührt eine jährlich festgelegte Vergütung sowie ein Sitzungsgeld. Soweit Mitglieder des Aufsichtsrats Bundesbeamtinnen oder -beamte bzw. Vertragsbedienstete des Bundes sind, werden deren Vergütungen (ausgenommen Sitzungsgelder) auf das Konto des Bundesministeriums, dem diese angehören, überwiesen. Dies betraf im Berichtsjahr Frau Cornelia Breuß in ihren Funktionen in den Überwachungsorganen der ÖBB-Holding AG und der ÖBB-Infrastruktur AG, ab 01.03.2025. Die Vergütungen (ausgenommen Sitzungsgelder) wurden auf das Konto des Bundesministeriums für Innovation, Mobilität und Infrastruktur überwiesen. Die Belegschaftsvertreter:innen erhalten keine Aufsichtsratsvergütung. Die Auszahlungen der Vergütungen und Sitzungsgelder für das Geschäftsjahr 2025 erfolgen bereits laufend quartalsweise, wobei die Beschlüsse hierüber rückwirkend in den ordentlichen Haupt- und General­ versammlungen 2026 für das vorangegangene Geschäftsjahr gefasst werden. In den ordentlichen Haupt- und Generalversammlungen im Berichtsjahr wurde Folgendes festgelegt: Vergütung Sitzungsgeld • 14.000 EUR jährliche Basisquote je Aufsichtsrats­ mitglied • Vorsitzende/r: Zuschlag 100% • Vorsitzende/r-Stellvertreter:in in ÖBB-Holding AG: Zuschlag 50% • 800 EUR je Aufsichtsratsmitglied für jede Sitzung des Aufsichtsrats, Präsidiums oder eines Ausschusses Über die Vergütungen einschließlich der Sitzungsgelder hinaus erhalten Mitglieder eines Aufsichtsrats die ihnen im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Funktion entstehenden tatsächlichen Aufwendungen gegen entsprechenden Nachweis ersetzt. – Die Vergütung der Unternehmensleitung beinhaltet fixe und variable Gehaltsbestandteile. Die Auszahlung der variablen Bezüge erfolgt grundsätzlich im Folgejahr, da die Zielerreichung erst mit Jahresabschluss festgestellt werden kann. Dargestellt sind daher die an die Unternehmensleitung im Jahr 2025 gewährten variablen Bezüge für das Geschäftsjahr 2024. Nachdem bei der gerundeten Darstellung in der internen Rechengenauigkeit auch die nicht dargestellten Ziffern berücksichtigt werden, können Rundungsdifferenzen auftreten. – Grundsätzlich nehmen Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer:innen mit eigenen Anstellungsverträgen an einem beitragsorientierten außerbetrieblichen Pensionskassenmodell teil und es wird eine Unfallversicherung für den Versicherungsfall des Todes oder der dauernden Invalidität gewährt. – In der Geschäftsordnung für die Geschäftsleitung sind die Geschäftsverteilung und die Zusammenarbeit der Geschäftsleitung geregelt. Darüber hinaus enthält die Geschäftsordnung Berichts- und Informationspflichten für die Geschäftsleitung. Die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat enthält eine Auflistung jener Maßnahmen, die der Zustimmung durch den Aufsichtsrat oder seiner Ausschüsse bedürfen. Dazu zählen auch wichtige Geschäftsfälle der Tochter- und Enkelgesellschaften.

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