ÖBB Geschäftsbericht 2025 – Gesamtbericht

37 Corporate Governance Genderaspekte Die ÖBB verfolgen eine aktive Gleichstellung von Frauen und Männern. Im ÖBB Konzern arbeitet ein institutio­ nalisiertes System von regionalen Gleichstellungsbeauftragten. Es ist mit der Einhaltung des Gleichbehandlungs­ gesetzes betraut und sorgt für die Gleichbehandlung aller Mitarbeiter:innen. Informationen zu Vorgaben und Maßnahmen hinsichtlich Gleichbehandlung, Chancengleichheit, Vielfalt und Inklusion im ÖBB Konzern finden sich im Konzernlagebericht Kapitel E.3. Soziale Information im Unterkapitel „S1 Arbeitskräfte des Unternehmens“. Entsprechenserklärung /Abweichungen Der B-PCGK wird im ÖBB Konzern angewandt und nach Maßgabe der Ausführungen in diesem Bericht eingehalten. Sofern Abweichungen zu den Kodexregeln angeführt sind, ergeben sich diese primär aus der Organisationsstruktur des ÖBB Konzerns und werden entsprechend erklärt. – Im Bereich der ÖBB-Infrastruktur AG hat die WS Service GmbH den B-PCGK nicht implementiert. Dies insbesondere deshalb, da bei der WS Service GmbH die analoge Anwendung der „Governance-Struktur“ des Minderheitsgesellschafters vereinbart wurde. – In einzelnen Gesellschaften des Teilkonzerns Rail Cargo Austria kann aufgrund nicht gegebener Anteilsmehrheit (keine Zustimmung der / des Miteigentümer/s) der B-PCGK nicht umgesetzt werden. – Für alle Konzerngesellschaften besteht eine D&O-Managementhaftpflichtversicherung für die Geschäftsleitung und Überwachungsorgane. Die Two-Tier-Trigger-Policy wird nicht angewendet (C-Regel 8.3.3.1), da dieses Konzept in Österreich beziehungsweise im deutschsprachigen Raum aufgrund der Risikobewertung kaum existent ist. Infolge des begrenzten Versicherungsschutzanbietermarktes wäre dies schwer umsetzbar und würde zu zusätzlichen Prämienaufwendungen / Kosten für den Konzern führen. – Hinsichtlich der variablen Gehaltsbestandteile wurde 2024 beschlossen, dass außerordentliche Effekte, die sich aus sachlichen Gründen ergeben haben, wie insbesondere das Sturmtief Anett, bei der Beurteilung der Zielerreichung für das Jahr 2024 berücksichtigt werden können. – Bei ČSAD AUTOBUSY České Budějovice a.s. und ÖBB-Technische Services-GmbH war der Aufsichtsrat zum Stichtag 31.12.2025 nicht paritätisch mit Männern und Frauen im Sinne der C-Regel 11.2.1.2 besetzt. – Bei Österreichische Postbus AG hat ein Mitglied (entschuldigt) an mehr als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats nicht teilgenommen (C-Regel 11.2.2.3). – Die C-Regel 11.6.6, wonach ein Mitglied des Überwachungsorgans nicht gleichzeitig Mitglied der Anteils­ eigner:innenversammlung sein soll, wird außer in der ÖBB-Holding AG nicht erfüllt, da eine solche Personalunion aktienrechtlich zulässig ist und ein für Konzerne anerkanntes und übliches Steuerungsinstrument darstellt. In diesem Sinne sind die Vorstandsmitglieder der ÖBB-Holding AG gleichzeitig Aufsichtsratsmitglieder in den Tochtergesellschaften und deren Vorstandsmitglieder sind wiederum Aufsichtsratsmitglieder in deren Tochtergesellschaften. Damit sind die Mitglieder der Aufsichtsräte auch gleichzeitig Mitglieder der jeweiligen Gesellschafter:innenversammlung. Die Entlastungen erfolgen durch die jeweils anderen zwei Vorstands- /  Geschäftsführungsmitglieder beziehungsweise Prokurist:innen, sodass es zu keiner Selbstentlastung kommt. Externe Überprüfung des Berichts Gemäß Regel 15.5 wurde von der Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. im Jahr 2022 eine externe Überprüfung der Einhaltung der Regelungen des Kodex durchgeführt. Die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungs­ gesellschaft m.b.H. bestätigte durch die im Rahmen der durchgeführten Tätigkeiten gewonnenen Erkenntnisse, dass der Corporate Governance Bericht 2022 mit den Bestimmungen des Bundes-Public-Corporate-Governance-Kodex übereinstimmt. Vorstand und Aufsichtsrat der ÖBB-Holding AG e.h.

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