ÖBB Geschäftsbericht 2025 – Gesamtbericht
Konzernlagebericht 78 E. Nichtfinanzielle Erklärung E.1. Allgemeine Angaben E.2. Umweltinformationen E.3. Soziale Informationen E.4. Governance Informationen E.5. ESRS-Index Österreichische Bundesbahnen-Holding Aktiengesellscha ft Konzernabschluss | K onzernlagebericht 35 E. Nichtfinanzielle Erklärung E.1. Allgemeine Angaben Grundlagen für die Erstellung Der Bericht wird im Jahr 2025 freiwillig als Teil des Konzernlageberichts gemäß den Bestimmungen zur konsolidierten Nichtfinanziellen Erklärung des § 267a UGB idF Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (NaDiVeG) erstellt und veröffentlicht. Sie wird einer unabhängigen externen Prüfung mit begrenzter Sicherheit durch die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. unterzogen. Der Konsolidierungskreis entspricht jenem des Konzernabschlusses der ÖBB-Holding AG, sofern nicht anders angegeben. Die Berichterstattung erfolgt gemäß den Vorgaben der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sowie der EU-Taxonomie-Verordnung (EU 2020 / 852). Die vorliegende Nichtfinanzielle Erklärung wurde von den Vorständen der ÖBB-Holding AG freigegeben und in seiner finalen Version dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der ÖBB-Holding AG vorgelegt. Die Angaben und Daten beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2025, die Vorjahreszahlen 2024 werden wo möglich zu Vergleichszwecken angeführt. ESRS 2.BP- 1.5.a, b Informationen zur vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette und ihre Berücksichtigung werden in den einzelnen Kapiteln ausgewiesen. Grundsätzlich nimmt die ÖBB-Holding AG die Übergangsbestimmung ESRS 1 Abschnitt 10.2 „Übergangsbestimmung in Bezug auf Kapitel 5. Wertschöpfungskette“ in Anspruch und wird die bereitgestellten Informationen schrittweise nach Datenverfügbarkeit erweitern. ESRS 2.BP -1.5.c Die ÖBB-Holding AG macht von der Möglichkeit des ESRS 1 Abschnitt 7.7 „Klassifizierte und vertrauliche Informationen über geistiges Eigentum, Know-how oder Ergebnisse von Innovationen“ keinen Gebrauch. ESRS 2.BP- 1.5.d Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen Konkrete Umstände gemäß ESRS-Anforderungen Angaben zu konkreten Umständen Zeithorizonte ESRS 2.BP -2.9.a, b Die Zeithorizonte für die Nichtfinanzielle Erklärung wurden in Übereinstimmung mit den Anforderungen der ESRS vorgenommen und wie folgt definiert: – Kurzfristig: Berichtszeitraum des Abschlusses – Mittelfristig: vom Ende des kurzfristigen Berichtszeitraums bis zu fünf Jahren – Langfristig: mehr als fünf Jahre Schätzungen zur Wertschöpfungskette ESRS 2.BP -2.10.a, b, c, d Schätzungen bei Kennzahlen der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette betreffen E1 Klimawandel sowie E5 Kreislaufwirtschaft und werden an entsprechender Stelle gemäß den Anforderungen näher erläutert. Quellen für Schätzungen und Ergebnisunsicherheiten ESRS 2.BP -2.11.a, b Quellen für Schätzungen und Ergebnisunsicherheiten betreffen E1 Klimawandel sowie E5 Kreislaufwirtschaft und werden an entsprechender Stelle gemäß den Anforderungen näher erläutert. Änderungen bei der Erstellung oder Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen ESRS 2.BP -2.13.a, b, c Nachhaltigkeitsinformationen werden wie im Vorjahr im Zuge der Nichtfinanziellen Erklärung entsprechend den Anforderungen der ESRS offengelegt. Nach Möglichkeit werden Vorjahreswerte inkl. deren Veränderungen zum aktuellen Berichtsjahr entsprechend den Anforderungen der ESRS ausgewiesen. Fehler bei der Berichterstattung in früheren Berichtszeiträumen ESRS 2.BP -2.14.a, b, c Geringfügige Anpassungen von Vorjahresangaben sind in den jeweiligen Kapiteln mit Fußnote ausgewiesen und erläutert. Eine wesentliche Korrektur in der Abfalltabelle (Kapitel E5 - 5) ist ebenfalls mit einer Fußnote gekennzeichnet und näher erläutert. Angaben aufgrund anderer Rechtsvorschriften oder allgemein anerkannter Verlautbarungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ESRS 2.BP -2.15 Es werden keine Angaben aufgrund anderer Rechtsvorschriften angegeben, jedoch wird im ESRS-Index eine Gegenüberstellung der ESR-Standards und der GRI-Standards angeführt. Die Angabe nach GRI erfolgt rein informativ. Aufnahme von Verweisen ESRS 2.BP -2.16 Die Nichtfinanzielle Erklärung ist Teil des Lageberichts des Geschäftsberichts der ÖBB-Holding AG. Folgende Informationen zu ESRS-Anforderungen sind in den Erläuterungen zum Konzernabschluss bzw. in anderen Kapiteln des Lageberichts enthalten: – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme (ESRS 2.GOV-3.29.a-e, ESRS 2.GOV-1.22.d) – siehe Erläuterung 32 zum Konzernabschluss. – Strategie und Geschäftsmodell (ESRS 2.SBM-1.40.a, f) – Lagebericht Kapitel A.1. – Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS 2.GOV- 5.36.a, b, c, d, e; ESRS 2.GOV-1.22.c; ESRS 2.GOV-2.26.b) – Lagebericht Kapitel B. und D. – Hinsichtlich der Ereignisse nach dem Bilanzstichtag wird auf die Erläuterung 35 im Konzernabschluss verwiesen. Stufenweise Angabepflicht ESRS 2.BP -2.17 Der ÖBB Konzern überschreitet die durchschnittliche Zahl von 750 Beschäftigten zum Bilanzstichtag 31.12.2025 und nimmt daher die stufenweise Angabepflicht gemäß ESRS 1 Anlage C nicht in Anspruch. | LB35
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