ÖBB Geschäftsbericht 2025 – Gesamtbericht

89 Konzern- lagebericht Österreichische Bundesbahnen-Holding Aktiengesellschaft Konzernabschluss | Konzernlagebericht 46 Bewertungsmethodik und Schwellenwerte zur Auswirkungswesentlichkeit und finanziellen Wesentlichkeit 1) Auswirkungswesentlichkeit Finanzielle Wesentlichkeit Gegenstand der Bewertung Auswirkungen (negativ / positiv, tatsächlich / potenziell) des ÖBB Konzerns auf Menschen, Umwelt und Umgebung Finanzielle Auswirkungen auf den ÖBB Konzern, die sich aus Auswirkungen oder Abhängigkeiten (externe Ursachen, auf die der Konzern vorrangig keine Einwirkung hat, die aber als Chancen oder Risiken auf das Unternehmen wirken können), ergeben können. Bewertungskriterien Ausmaß, Umfang, Behebbarkeit, Eintrittswahrscheinlichkeit Finanzielles Ausmaß, Eintrittswahrscheinlichkeit Bewertungsskala 2) 4-stufig (1 – wenig / gering, 4 – sehr hoch) Bei potenziellen Auswirkungen wurde eine Eintrittswahrscheinlichkeit von 1 bis 3 gewählt 4-stufig (1 – wenig / gering, 4 – sehr hoch) Skalen entsprechen der Risikomatrix des ÖBB Konzerns Zeithorizonte Kurzfristig – Berichtsjahr Mittelfristig – 1 bis 5 Jahre Langfristig > 5 Jahre Kurzfristig – Berichtsjahr Mittelfristig – 1 bis 5 Jahre Langfristig > 5 Jahre Gewichtung der Kriterien und Berechnung Unterschiedliche Gewichtung Ausmaß und Umfang werden gleich gewichtet, da Auswirkungen breitflächig, aber auch lokal schwerwiegend wirken können. Die Behebbarkeit wird geringer gewichtet, da diese oft komplementär zum Ausmaß zu betrachten ist. Eine zu hohe Gewichtung von Behebbarkeit könnte dazu führen, dass geringfügige, aber irreparable Auswirkungen überbewertet werden. Alle drei Kriterien werden schließlich mit der Eintrittswahrscheinlichkeit multipliziert. Bei potenziellen negativen Auswirkungen ist lt. ESRS 1 (Punkt 45) dem Schweregrad Vorrang vor der Eintrittswahrscheinlichkeit zu geben. Um dies sicherzustellen, wurde im Prozess eine zusätzliche Kontrolle eingeführt. Gleiche Gewichtung Potenzielles Ausmaß mal Eintrittswahrschein- lichkeit. Risiken und Chancen werden aus Bruttosicht erfasst. Im Risikomanagement werden nur noch jene Risiken und Chancen erfasst, die nach dem Setzen von Maßnahmen weiterhin bestehen. Grenzwert 3) 2,5 4) 8 5) 1) ESRS 2.IRO-1.53.b.iv ; ESRS 2.IRO-1.53.c.ii .; ESRS 2. IRO-2.59. 2) Bewertungsskalen im Vergleich zum Vorjahr geringfügig nachgeschärft, u. a. wurde die Berechnung der finanziellen Wesentlichkeit enger mit der Bewertungslogik des Risikomanagements verknüpft. 3) Alle Auswirkungen, die über diesem Wert liegen, werden als wesentlich betrachtet. Sobald eine Auswirkung, ein Risiko bzw. eine Chance innerhalb eines (Unter-)Themas wesentlich sind, ist der gesamte Nachhaltigkeitsaspekt als wesentlich zu betrachten. 4) Da alle Kriterien auf einer Skala von 1 bis 4 eingeordnet werden, wurde der Schwellenwert über der Mittelwertmarke von 2 gewählt. 5) Schwellenwert wird enger als im Risikomanagement gezogen, da es sich in der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse um Risiken und Chancen aus Bruttosicht handelt und bewusst auf die wesentlichsten Risiken und Chancen fokussiert wird. Prozess zur Aktualisierung der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse 2025 ESRS 2.IRO-1.53.a, d Im Jahr 2024 wurde erstmals eine Doppelte Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS für den ÖBB Konzern durchgeführt. Das geschah in engem Zusammenspiel zwischen Nachhaltigkeitskoordinator:innen und Vertreter:innen aller Teilkonzerngesellschaften, Fachexpert:innen sowie den verantwortlichen Risikomanager:innen und zuständigen fachlich verantwortlichen Vorständen. Dabei wurde die Identifizierung und Bewertung der Auswirkungen, Risiken und Chancen in einer Kombination aus Bottom-up- und Top-down-Ansatz durchgeführt. Es hat sich gezeigt, dass die ermittelten Risiken und Chancen nicht zwangsläufig nur aus Auswirkungen entstehen, sondern auch vermehrt aufgrund von Abhängigkeiten existieren können. ESRS 2.IRO-1.53.c.i. Hierzu wurden alle intern und extern relevanten, rechtlichen und regulatorischen Landschaften des ÖBB Konzerns berücksichtigt und bestehende Dokumente / Unterlagen gesichtet. Dazu zählen beispielsweise das Abfallwirtschaftsgesetz oder Vorgaben zur Erreichung der Klimaziele. Um ein möglichst umfassendes Bild aller Geschäftstätigkeiten sowie - beziehungen und damit verbundene wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen zu erhalten, erfolgte ein Abgleich mit den Inhalten der EU-Taxonomie-VO (relevante Wirtschaftstätigkeiten für den ÖBB Konzern). Es haben sich keine spezifischen Tätigkeiten, Geschäftsbeziehungen oder geografische Gegebenheiten ergeben, die zu speziellen nachteiligen Auswirkungen führen. ESRS 2.IRO-1.53.b, g LB46 |

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