ÖBB Geschäftsbericht 2024 – Gesamtbericht

215 Konzern- lagebericht Schutz von Hinweisgeber:innen (Whistleblower:innen) Interne und externe Hinweisgeber:innen können Sachverhalte jederzeit an die Compliance-Organisation melden. Im ÖBB Konzern ist zu diesem Zweck ein Hinweisgeber:innensystem 50 eingerichtet. Es ermöglicht die Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen über regelwidriges Verhalten – in strukturierter und vertraulicher Form und unter Wahrung der Anonymität. Zusätzlich können Meldungen telefonisch, per Post, per Mail und persönlich (jedenfalls vertraulich) erfolgen. Compliance verantwortet die Entgegennahme, Sichtung und gegebenenfalls Verteilung der Hinweise. Das Hinweisgeber:innensystem wurde auf Basis der Vorgaben des Hinweisgeber:innenschutzgesetzes und der EU-Richtlinie 2019/1937 implementiert. ESRS G1-1.10.a, c, e, 11 Das Compliance-Office ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Identitäten hinweisgebender Personen sowie der im Hinweis allenfalls genannten betroffenen Personen streng vertraulich zu behandeln und zu schützen. Gemäß den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen sind jegliche nachteilige Maßnahmen, welche sich gegen die hinweisgebende Person richten, zu unterlassen. ESRS G1-1.10.c LB178 | Konzerninterner Aufruf zur Unterstützung bei der Aufdeckung von eventuellen Missständen. 50 https://www.bkms-system.com/bkwebanon/report/clientInfo?cin=ry8sbj&c=-1&language=ger +(87( )²5 025*(1 )²5 816 Anonymes Whistleblower-System bei Korruption und Wirtschaftskriminalität! Reden ist Gold! ŕ R[LQR[L VWRFN DGREH FRP -HW]W 0LVVVWÃQGH DXIGHFNHQ XQG GDEHL KHOIHQ GLH 8QWHUQHKPHQVNXOWXU QDFKKDOWLJ ]X YHUEHVVHUQ

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