ÖBB Geschäftsbericht 2024 – Gesamtbericht
217 Konzern- lagebericht Korruptions- oder Bestechungsfälle Im Kalenderjahr 2024 gab es keine Verurteilungen von ÖBB Mitarbeiter:innen in Zusammenhang mit Korruptionstatbeständen im Sinne des österreichischen Strafgesetzbuchs. ESRS G1-4.24.a Maßnahmen, um gegen Verstöße gegen Verfahren und Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung vorzugehen, umfassen unter anderem ESRS G1-4.24.b : – personelle und arbeitsrechtliche Maßnahmen – systemische und prozessuale Maßnahmen, z. B.: Laufende Anpassung interner Prozesse und Regelwerke auf Grundlage von Erkenntnissen der Fallverfolgung Themenschwerpunkte bei Compliance-Schulungen Durchführung außerordentlicher Revisionsprüfungen Compliance-Gefährdungsanalysen Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten Die Lobbyingtätigkeiten der ÖBB sind darauf ausgerichtet, Expertise und Perspektive des Konzerns in politische Entscheidungsprozesse einzubringen, um so faire Rahmenbedingungen für den Schienenverkehr in Österreich und der EU zu schaffen. Im Geschäftsjahr 2024 haben die ÖBB ihre Expertise bei der Novelle des nationalen Eisenbahngesetzes eingebracht – mit dem Ziel, die Maximierung von Trassenkapazität durch Systemtrassenplanung für den Personen- und Güterverkehr zu ermöglichen. Dies ist entscheidend, um ausreichend Umleitungsmöglichkeiten für ÖBB Verkehre in Hinblick auf die bevorstehenden Sperren von Hochleistungskorridoren in Deutschland ab 2026 sicherzustellen. Dank der Novelle kann die Umleitung von 80 % der betroffenen Schienenverkehre gesichert werden (anstatt nur 60 % ohne Novelle) und insbesondere die Verlagerung von Güterverkehr auf die Straße gebremst werden. Darüber hinaus haben sich die ÖBB intensiv für die Umstellung von öffentlichen Busverkehren auf Busse mit alternativen Antrieben eingesetzt – leider erfolglos. Beim Großteil der regionalen Busverkehrsausschreibungen seitens der Verkehrsverbünde hat 2024 immer noch Dieselbus-Beschaffungen vorgegeben, wodurch der Busverkehr in vielen Regionen Österreichs bis weit über 2030 hinaus nicht CO 2 -neutral werden kann. Dementsprechend wird auch das Dekarbonisierungsziel des ÖBB Konzerns (CO 2 -Neutralität im Verkehrsbereich bis 2030) nicht erreichbar sein – dieses Ziel wird auf 2035 verschoben. Auf europäischer Ebene betrafen die Tätigkeiten 2024 schwerpunktmäßig die Bahninfrastruktur, um eine europaweite Konnektivität zu schaffen und die europäischen Achsen effizienter zu gestalten (Verordnung über die Nutzung von Fahrwegkapazität der Eisenbahn). Weiters standen für den Schienengüterverkehr das Thema Level Playing Field (Vorschlag der Europäischen Kommission (EK) über eine Richtlinie betreffend den kombinierten Verkehr sowie der Vorschlag für eine Richtlinie betreffend höchstzulässige Abmessungen und Gewichte) und Beihilfen für den Schienengüterverkehr im Fokus im Personenverkehr waren es die multimodalen Passagierrechte. Bei nicht bahnspezifischer Gesetzgebung (z. B. Chemikalienrecht wie beispielsweise PFAS, Naturschutz) gilt das Bestreben des Konzerns der Minimierung von Risiken, die für den Bahnverkehr im Allgemeinen und für die ÖBB im Speziellen entstehen können. ESRS G1-5.29.c Die Aktivitäten von Corporate Affairs werden transparent im Intranet dargestellt und – entsprechend der Konzern-Richtlinie – laufend an Vorstands- und Aufsichtsratsgremien berichtet. ESRS G1-5.29.a Mitgliedschaften Wie alle in Österreich eingetragenen Unternehmen sind auch die ÖBB dazu verpflichtet, Mitglied der Wirtschaftskammer Österreich zu sein. Darüber hinaus bestehen freiwillige Mitgliedschaften wie z. B. bei der Industriellenvereinigung, dem Verband der Öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs (VÖWG) oder der Zukunftsoffensive Verkehr und Infrastruktur (ZOVI) sowie bei vielen weiteren. Alle Mitgliedschaften sind in einer konzerninternen Datenbank einsehbar. Neue Mitgliedschaften durchlaufen einen detaillierten Screening-Prozess (Kartellrecht, Risikoeinschätzung, etc.) und müssen ausnahmslos vom Vorstand beschlossen werden. ESRS G1-5.AR13 Positionen Folgende Personen haben in den zwei Jahren vor Berichtszeitraum eine vergleichbare Position in der öffentlichen Verwaltung innegehabt oder wechselten von einer solchen Position in eine vergleichbare im ÖBB Konzern. ESRS G1-5.30 LB180 |
RkJQdWJsaXNoZXIy NTk5ODUz