ÖBB Geschäftsbericht 2024 – Gesamtbericht
Konzernlagebericht 218 Name Position alt Position neu Judith Engel Leiterin der Sektion Eisenbahn im Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Seit Jänner 2022 Vorstandsmitglied ÖBB-Infrastruktur AG Pia Kranawetter Vize-Kabinettschefin Ministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Seit Oktober 2024 Leiterin Kommunikation und Public Affairs ÖBB-Infrastruktur AG Cornelia Breuß Leiterin Kommunikation und Public Affairs ÖBB-Infrastruktur AG Seit August 2024 Leiterin Sektion Mobilität im Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Politische Zuwendungen Die ÖBB setzen sich aktiv für ihre Ziele ein, tätigen aber zu keiner Zeit politische Zuwendungen – weder finanziell noch in Form von Sachleistungen – da dies im Widerspruch zu den konzernweit geltenden Compliance-Richtlinien steht. ESRS G1-5.29.b Identifikationsnummer Die Identifikationsnummer im EU-Transparenzregister lautet 36636102190-34. ESRS G1-5.29.d Management der Beziehung zu Lieferanten Nachhaltige Beschaffung Die ÖBB unterliegen als öffentliche Auftraggeberin dem Bundesvergabegesetz (BVergG 2018). Gemäß den Grundsätzen des Vergaberechts ist der freie, faire und lautere Wettbewerb, die Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter sowie Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Umweltgerechtigkeit sicherzustellen. Die unten beschriebenen Aktivitäten gelten für alle Standorte in Österreich. Neben ökologischen Aspekten werden auch soziale Standards in der Beschaffung berücksichtigt. 2021 wurde zusätzlich zu den bestehenden AGBs ein Verhaltenskodex für Lieferanten (Supplier Code of Conduct) implementiert. Dieser regelt wichtige ethische Grundsätze in der Zusammenarbeit mit den ÖBB und muss vor der Zusammenarbeit im ÖBB-internen Einkaufssystem ProVia akzeptiert werden. Auch die Diskriminierungsfreiheit stellt bei den ÖBB einen zentralen Grundsatz dar. Ausschreibungsbestandteile werden möglichst derart gestaltet, dass auch regionale Lieferanten sowie Klein- und Mittelunternehmen an Ausschreibungen teilnehmen können, beispielsweise durch regionale Lose. 85 % des Beschaffungsvolumens stammt von österreichischen Lieferanten, 99,6 % von Lieferanten aus EU- und EFTA-Staaten. 40 % des Beschaffungsvolumens stammt von Klein- und Mittelunternehmen. Für Klein- und Mittelunternehmen stellt das Vergaberecht aufgrund seiner Komplexität oftmals eine große Herausforderung dar. ESRS G1-2.15.b Des Weiteren greifen die ÖBB auf zusätzliche vergaberechtskonforme Ansatzpunkte zurück, um die Erfüllung von Nachhaltigkeitsanforderungen in der Lieferkette sicherzustellen. Bei der Auswahl des Ansatzes spielen marktrelevante Faktoren eine Rolle (Marktreife, Stärke des Wettbewerbs, Nachhaltigkeitsrisiko, etc.). So können z. B. in einem höher entwickelten Markt höhere Anforderungen gestellt werden, ohne den Bieterkreis stark einzuschränken. Basis dafür ist die ÖBB Toolbox, die eine juristisch geprüfte Auswahl an Nachhaltigkeitskriterien beinhält. Ein weiteres Tool, um Nachhaltigkeitsanforderungen in der Lieferkette zu erfüllen, ist das TCO-CO 2 -Modell. Es bietet die Möglichkeit, nicht nur die Gesamtkosten (Total Cost of Ownership), sondern auch die CO 2 -Emissionskosten über den gesamten Lebenszyklus hinweg zu berücksichtigen. Darüber hinaus wird bei relevanten Lieferanten eine externe Nachhaltigkeitsbeurteilung eingefordert, welche Analyse des ESG-Managements umfasst, um Stärken und etwaige Schwachstellen aufzuzeigen. ESRS G1-2.14, 15.a Ansatz Beschreibung Leistungsbeschreibung An die Leistung sind Nachhaltigkeitsanforderungen gebunden, die zwingend zu erfüllen sind (z. B. Textilien mit Nachhaltigkeitszertifizierung) Eignungs- oder Auswahlkriterien Es dürfen nur Unternehmen mitbieten, die unternehmensbezogene Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllen (z. B. Unternehmenszertifizierungen) bzw. werden solche Unternehmen bei der Angebotslegung besser bewertet. Zuschlagkriterien Werden ökologische oder soziale Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllt, werden Unternehmen besser bewertet, wodurch sie größere Chance haben, die Ausschreibung zu gewinnen. Vertragsbestandteile Bestimmte Nachhaltigkeitsaspekte sind immer Teil der Ausschreibung (z. B. Arbeitnehmer:innenrechte), darüber hinaus können weitere Aspekte vereinbart werden (z. B. Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsperformance während der Vertragslaufzeit) | LB181
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