ÖBB Geschäftsbericht 2024 – Gesamtbericht
93 Konzern- lagebericht – Durchführung einer „Betroffenheitsanalyse“ auf Basis der „Beschreibung der Tätigkeiten“ in den jeweiligen Delegierten Verordnungen sowie der Prozesse und Geschäftstätigkeiten im ÖBB Konzern. – In Abstimmungsterminen mit Fachexpert:innen wurden die unklaren bzw. nicht eindeutigen Wirtschaftstätigkeiten mit dem „vielleicht“-Kriterium näher betrachtet. – Überprüfung der Kennzahlen auf relevante Wirtschaftstätigkeiten. Die analysierten Finanzkennzahlen stehen im Einklang mit den Konsolidierungsgrundsätzen, die für die Finanzberichterstattung des Konzerns nach den anwendbaren Rechnungslegungsgrundsätzen (IFRS) gelten. – Auf Basis dieser Liste mit relevanten Wirtschaftstätigkeiten wurde das bestehende Reportingsystem um eine Eingabemaske mit den dem Rahmenwerk zuordenbaren Einzelmaßnahmen ergänzt. Dies ermöglicht eine entsprechende standardisierte Datenerhebung. Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten Zur Ermittlung der relevanten Leistungsindikatoren wurde die Liste der identifizierten taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten herangezogen und folgende weitere Schritte gesetzt: – Erhebung des wesentlichen Beitrags zu einem Umweltziel und Sicherstellung der Einhaltung der technischen Bewertungskriterien sowie der „Do No Significant Harm“-Kriterien (DNSH-Kriterien) durch Fachexpert:innen der Tochtergesellschaften. – Durchführung einer Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse – Dazu wurden physische Klimarisiken, die für einige Wirtschaftstätigkeiten wesentlich sind, einer robusten Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse unterzogen. Nähere Informationen zur Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse finden sich in Kapitel E.2 „Umweltinformationen“ unter „Klimawandel“ bei Anpassung an den Klimawandel. Anschließend folgte eine Bewertung bereits vorhandener Anpassungsmaßnahmen und eine Evaluierung. Dadurch soll ermittelt werden, ob zukünftig zusätzliche Anpassungslösungen erforderlich sind, um wesentliche physische Klimarisiken zu reduzieren. – Sicherstellen, dass die sozialen Mindestschutzstandards eingehalten werden – entsprechend den internationalen Rahmenwerken wie den OECD-Guidelines für multinationale Unternehmen, den UN Leitprinzipen für Wirtschaft und Menschenrechte, den Grundprinzipien und Rechten aus der Internationalen Charta der Menschenrechte sowie den Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO – engl. ILO). Die Anforderungen gemäß Art. 18 EU-Taxonomie-VO werden im ÖBB Konzern erfüllt. Nähere Informationen zu den Themen der sozialen Mindestschutzstandards sind in den Kapiteln E.1 „Allgemeine Angaben“ unter „Sorgfaltspflicht“ zu finden. Mit der Überschneidung der Ergebnisse der technischen Bewertungskriterien und der Erfüllung der DNSH-Kriterien sowie dem positiven Abschluss der Analyse der sozialen Mindestschutzstandards ergibt sich das unten dargestellte Ergebnis für die Taxonomiekonformität des ÖBB Konzerns. Wie in den Offenlegungstabellen ersichtlich, sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht alle taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten auch taxonomiekonform, da in gewissen Bereichen die technischen Bewertungskriterien bzw. die DNSH-Kriterien (noch) nicht erfüllt werden. Taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten im ÖBB Konzern Für die Geschäftstätigkeit des ÖBB Konzerns sind aufgrund der sehr breiten Struktur aktuell 17 (Vj: 17) der in der EU-Taxonomie-VO derzeit angeführten Wirtschaftstätigkeiten für die sechs Umweltziele relevant und damit taxonomiefähig. Aus aktueller Sicht wurden folgende taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten identifiziert: Umweltziel Nr. der Aktivität Aktivität Beschreibung Prozess CCM 3.19. Herstellung von Schienenfahrzeugkomponenten Leistungen im Bereich Instandhaltung von Schienenfahrzeugen, Weiterentwicklung von Schienenfahrzeugen im In- und Ausland, modulare Wartung (Light beziehungsweise Heavy Maintenance von Schienenfahrzeugen in Teilschritten / Wartungsmodulen), Serviceleistungen entlang der wichtigsten Eisenbahnkorridore, Materialmanagement und mobile Wartung CCM / CCA 4.1. Stromerzeugung mittels Photovoltaiktechnologie Betrieb von und Vermarktung der Erzeugung von PV-Anlagen CCM / CCA 4.3. Stromerzeugung aus Windkraft Betrieb von und Vermarktung der Erzeugung von Windkraftanlagen CCM / CCA 4.5. Stromerzeugung aus Wasserkraft Betrieb und die Vermarktung der Erzeugung der Wasserkraftwerke CCM / CCA 4.9. Übertragung und Verteilung von Elektrizität Transport von Bahnstrom vom Anschluss an 50Hz-Netz bzw. Kraftwerk bis zum Endverbraucher (Triebfahrzeug) CCM Climate Change Mitigation (Klimaschutz). CCA Climate Change Adaptation (Anpassung an den Klimawandel). CE Circular Economy (Kreislaufwirtschaft). LB56 |
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