ÖBB Geschäftsbericht 2024 – Gesamtbericht
Konzernlagebericht 92 E.2. Umweltinformationen Freiwillige Umsetzung der EU-Taxonomie-Verordnung im ÖBB Konzern Offenlegung gemäß Artikel 8 EU-Taxonomie-Verordnung Damit die Ziele des EU Green Deals erreicht und eine wirksame Transformation hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft gelingt, sind hohe Investitionen erforderlich. Diese Transformation können die Staaten nicht selbstständig finanzieren. Es benötigt zusätzlich private Investitionen. Basierend auf diesen Erkenntnissen ist der EU-Aktionsplan „Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ mit zehn Maßnahmen entstanden. Die bedeutendste davon ist die Einführung eines einheitlichen Klassifikationssystems für ökologisch nachhaltige Tätigkeiten – die sogenannte EU-Taxonomie-Verordnung (EU-Taxonomie-VO). Dadurch soll eine Lenkung von Kapitalströmen in ökologisch nachhaltige Investitionen und Tätigkeiten gefördert sowie Greenwashing vermieden werden. Laut EU-Taxonomie-Verordnung (2020/852) sind Wirtschaftstätigkeiten ökologisch nachhaltig, wenn sie einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung von mindestens einem Umweltziel leisten, dabei kein anderes Umweltziel erheblich negativ beeinträchtigen und die sozialen Mindestschutzstandards einhalten. Die EU-Taxonomie-VO enthält insgesamt sechs Umweltziele (Artikel 9 EU-Taxonomie-VO). Dazu gehören Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme. Betroffene Nicht-Finanzunternehmen müssen eine Evaluierung der Taxonomiefähigkeit und -konformität (Artikel 8 EU- Taxonomie-VO) ihrer Wirtschaftstätigkeiten auf Basis der sechs Umweltziele durchführen. Die Veröffentlichung beinhaltet die Angabe der Anteile der Umsatzerlöse, CapEx und OpEx für taxonomiefähige und nicht-taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten. Wie bereits im Geschäftsjahr 2023 werden auch im Geschäftsjahr 2024 die Anteile von taxonomiefähigen und -konformen Wirtschaftstätigkeiten für die ersten beiden Umweltziele (Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel) samt der im Juni 2023 ergänzten neuen Aktivitäten dieser beiden Umweltziele in Form von Leistungskennzahlen (Umsatzerlöse, CapEx, OpEx) offengelegt. Erstmals werden im Geschäftsjahr 2024 für die weiteren vier Umweltziele auch die taxonomiekonformen Anteile gemäß Delegierte Verordnung (EU) 2023/2486, welche für das Geschäftsjahr 2023 noch nicht erforderlich waren, evaluiert. Die Leistungskennzahlen wurden im Geschäftsjahr 2024 mit der gleichen Methodik wie im Vorjahr ermittelt, im Zuge dessen wurde auch eine Aktualisierung der Betroffenheitsanalyse für alle sechs Umweltziele durchgeführt. Der ÖBB Konzern ist ein nachhaltig, klima- und umweltfreundlich agierender Konzern. Aus diesem Grund will der ÖBB Konzern die Chancen der EU-Taxonomie-VO nutzen und damit in der Lage sein, zukünftig nachhaltige Finanzierungsformen umsetzen zu können. Im ÖBB Konzern ist derzeit nur die ÖBB-Infrastruktur AG ein Unternehmen von öffentlichem Interesse und somit verpflichtet, die aus der EU-Taxonomie-VO entstandenen Bestimmungen zu erfüllen. Dennoch erfolgt in diesem Bericht wie bereits in den Vorjahren eine freiwillige Bewertung aus Konzernsicht von der Muttergesellschaft ÖBB-Holding AG und ihren vollkonsolidierten Töchtern. Hinweis: Die ÖBB-Infrastruktur AG berichtet über ihre Verpflichtungen aus der EU-Taxonomie-VO im Rahmen einer nichtfinanziellen Erklärung, die Teil des Konzernlageberichts des ÖBB Infrastruktur-Konzernabschlusses ist. Vorgehensweise zur Evaluierung taxonomiefähiger und taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im ÖBB Konzern Die Ermittlung der taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten basiert auf dem Prozess, der nachfolgend erläutert wird. Taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten Die Evaluierung der taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten erfolgte für alle sechs Umweltziele auf Basis der nachfolgenden Delegierten Verordnungen: – Delegierte Verordnung (EU) 2021 / 2139 – Delegierte Verordnung (EU) 2022 / 1214 – Delegierte Verordnung (EU) 2023 / 2485 – Delegierte Verordnung (EU) 2023 / 2486 Zur Ermittlung der relevanten Finanzkennzahlen wurde eine Liste der taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten des ÖBB Konzerns erstellt, die jährlich evaluiert und gegebenenfalls aktualisiert wird. Der 360-Grad-Screening-Prozess zur Evaluierung gliedert sich dabei in folgende Schritte: – Screening der NACE-Codes nach den Kriterien „zutreffend“, „vielleicht“, und „nicht zutreffend“ eingeteilt. – Vergleich der NACE-Codes mit jenen der jeweiligen Wirtschaftstätigkeiten je Gesellschaft im „EU Taxonomy Compass“ der Europäischen Kommission. | LB55
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