ÖBB Geschäftsbericht 2024 – Konzernabschluss

Konzernabschluss 252 Struktur der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGU) und Berechnungsprämisse Jede CGU besteht aus einem Teil oder einer Anzahl von rechtlich selbstständigen Unternehmen. Die Abgrenzungskriterien für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten orientieren sich an der Struktur des operativen Geschäfts und entsprechen den Geschäftsfeldern und Geschäftstätigkeiten. Durch diese Struktur wird gewährleistet, dass alle wesentlichen Vermögenswerte des ÖBB Konzerns auf ihre Werthaltigkeit überprüft werden. Der gesamte Pool an Triebfahrzeugen der ÖBB-Produktion Gesellschaft mbH wird gruppenübergreifend im ÖBB Konzern gemeinschaftlich genutzt und im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung auf die CGU Cargo und CGU Intermodal des Teilkonzerns Rail Cargo Group sowie die CGU Personenverkehr des ÖBB Personenverkehr Teilkonzerns entsprechend ihrer Nutzung allokiert. Zahlungsmittelgenerierende Einheiten des Teilkonzerns ÖBB Personenverkehr Der Teilkonzern ÖBB Personenverkehr besteht aus fünf (Vj: vier) CGUs: der „ÖBB-Personenverkehr“, die sich mit Schienen- Personenverkehr in Österreich befasst, der „Postbus“, die sich mit Bus-Personenverkehr befasst, der „iMobility“, die eine Mobilitäts-App betreut, der „ÖBB-Technische Services“, die sich mit der Instandhaltung von Schienenfahrzeugen befasst sowie seit dem Geschäftsjahr 2024 (Übernahme per 01.02.2024) der „Arverio“, die sich mit Schienen-Personenverkehr in Deutschland befasst. Die Abgrenzungskriterien für die CGU orientieren sich somit an der Struktur des operativen Geschäfts und entsprechen den Geschäftsfeldern und Geschäftstätigkeiten des Teilkonzerns ÖBB Personenverkehr. Die CGU Arverio beinhaltet Firmenwerte, weshalb verpflichtend jährlich eine Werthaltigkeitsprüfung durchzuführen ist. Die Werthaltigkeitsprüfung dieser CGU wurde mit Stichtag 31.12.2024 durchgeführt. Im aktuellen Berichtsjahr wurde für keine weitere CGU ein Anzeichen für eine mögliche Wertminderung der Vermögenswerte identifiziert. Im vorangegangenen Berichtsjahr 2023 wurde bei der CGU Postbus ein Indikator für eine mögliche Wertminderung gesehen und daher eine Werthaltigkeitsprüfung durchgeführt. Die CGU Arverio verfügt über endliche Verkehrsdiensteverträge mit Laufzeiten bis 2032 bzw. 2034. Im Zuge der Werthaltigkeitsprüfung sind nachhaltige Annahmen zum Wiedergewinn bestehender Verkehrsdiensteverträge in Bayern und Baden-Württemberg (unter Berücksichtigung marktkonformer Vertragsabschlüsse) als auch der Gewinn von neuen Verkehrsdiensteverträge in die Werthaltigkeitsprüfung (als wahrscheinlichkeitsgewichtete Erwartungswerte) eingeflossen. Zahlungsmittelgenerierende Einheiten der Rail Cargo Group Auf Basis des Geschäftsmodells, der Geschäftssteuerung sowie des Vorliegens von unabhängigen Cashflows, wurden für die Rail Cargo Group folgende CGUs festgelegt: „Cargo“, „Intermodal“ und „TS-HU“. Die Güterwagen und die anderen Vermögensgegenstände wurden gemäß ihrer Nutzung den CGUs zugeordnet. Die CGU Cargo beinhaltet Firmenwerte, weshalb verpflichtend jährlich eine Werthaltigkeitsprüfung durchzuführen ist. Die Werthaltigkeitsprüfung dieser CGU wurde mit Stichtag 31.12.2024 durchgeführt. Im aktuellen Berichtsjahr wurde zusätzlich bei der CGU Intermodal (aufgrund der Entwicklung des Containerverkehrs im Zuge der globalen Konjunkturentwicklung) ein Anzeichen für eine mögliche Wertminderung der Vermögenswerte identifiziert, weshalb eine Werthaltigkeitsprüfung durchgeführt wurde. Im vorangegangenen Berichtsjahr 2023 wurde für die CGU Intermodal sowie TS HU ebenfalls Indikatoren für eine mögliche Wertminderung gesehen und daher Wertminderungsprüfungen durchgeführt. Zahlungsmittelgenerierende Einheiten des Teilkonzerns ÖBB Infrastruktur Es wurden weder 2023 noch 2024 für eine CGU Indikatoren für eine mögliche Wertminderung festgestellt, weshalb keine Wertminderungstests durchgeführt wurden. Für die CGU Schieneninfrastruktur ist aufgrund folgender Präambel zu den Zuschussverträgen gemäß §42 Bundesbahngesetz gegenwärtig kein Indikator für eine Wertminderung gegeben: „Die ÖBB-Infrastruktur AG ist ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen, dessen Aufgaben im öffentlichen Interesse liegen und in § 31 Bundesbahngesetz näher bestimmt sind. Die Grundlage für die Finanzierung der Gesellschaft bildet § 47 Bundesbahngesetz, wonach der Bund dafür zu sorgen hat, dass der ÖBB-Infrastruktur AG die zur Erfüllung ihrer Aufgaben und zur Aufrechterhaltung ihrer Liquidität und des Eigenkapitals erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, soweit die Aufgaben vom Geschäftsplan gemäß § 42 (6) Bundesbahngesetz umfasst sind. Die in dieser Bestimmung vom Bund gesetzlich normierte Zusage findet in den Zuschussverträgen nach § 42 (1) und (2) Bundesbahngesetz ihre konkrete Umsetzung. Nach Verständnis der Vertragspartner ist das Ziel der Zuschussverträge, unabhängig von der jeweiligen Vertragslaufzeit, die Werthaltigkeit der für die Aufgaben gemäß §31 Bundesbahngesetz eingesetzten Vermögenswerte des Teilkonzerns der ÖBB-Infrastruktur AG dauerhaft sicherzustellen, womit auch dem gesetzlichen Auftrag des Bundesbahngesetzes entsprochen wird.” Nähere Informationen werden im Kapitel „Transaktionen und Leistungsbeziehungen mit der Republik Österreich, Rahmenplan für Infrastrukturinvestitionen und die Haftung der Republik Österreich“ in Erläuterung32 gegeben.

RkJQdWJsaXNoZXIy NTk5ODUz