ÖBB Geschäftsbericht 2024 – Konzernabschluss

259 Konzern- abschluss Die Leasingverbindlichkeit wird zum fortgeführten Buchwert unter Nutzung der Effektivzinsmethode bewertet. Sie wird neu bewertet, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Index- oder (Zins-)Satzänderung verändern, wenn der ÖBB Konzern seine Schätzung zu den voraussichtlichen Zahlungen im Rahmen einer Restwertgarantie anpasst, wenn der ÖBB Konzern seine Einschätzung über die Ausübung einer Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption ändert oder sich eine de facto feste Leasingverbindlichkeit ändert. Bei einer solchen Neubewertung der Leasingverbindlichkeit wird eine entsprechende Anpassung des Buchwertes des Nutzungsrechtes vorgenommen bzw. wird diese erfolgswirksam vorgenommen, wenn sich der Buchwert des Nutzungsrechtes auf null verringert hat. In der Bilanz weist der ÖBB Konzern Nutzungsrechte, die nicht die Definition einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie erfüllen, in den Sachanlagen und Leasingverbindlichkeiten in den Finanzverbindlichkeiten aus. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu den Cross-Border-Leasing-Transaktionen werden in Erläuterung30.3 dargestellt. Kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen Der ÖBB Konzern hat von der Erleichterung Gebrauch gemacht, Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten für Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert (bis 5.000,00 EUR) zugrunde liegen, sowie für kurzfristige Leasingverhältnisse und immaterielle Vermögenswerte nicht anzusetzen. Der ÖBB Konzern erfasst die mit diesen Leasingverhältnissen in Zusammenhang stehenden Leasingzahlungen über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear als Aufwand. Leasinggeber Der ÖBB Konzern tritt auch als Leasinggeber auf und stuft bei Vertragsbeginn jedes Leasingverhältnis entweder als Finanzierungsleasing oder Operating-Leasingverhältnis ein. Zur Einstufung jedes Leasingverhältnisses hat der ÖBB Konzern eine Gesamteinschätzung vorgenommen, ob das Leasingverhältnis im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum an dem zugrunde liegenden Vermögenswert verbunden sind, überträgt. Wenn dies der Fall ist, wird das Leasingverhältnis als Finanzierungsleasing eingestuft; wenn nicht, ist es ein Operating-Leasingverhältnis. Im Rahmen dieser Beurteilung berücksichtigt der ÖBB Konzern bestimmte Indikatoren, wie zum Beispiel, ob das Leasingverhältnis den überwiegenden Teil der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Vermögenswertes umfasst. Der ÖBB Konzern bilanziert das Hauptleasingverhältnis und das Unterleasingverhältnis separat, wenn er als zwischengeschalteter Leasinggeber auftritt. Er stuft das Unterleasingverhältnis auf Grundlage seines Nutzungsrechts aus dem Hauptleasingverhältnis und nicht auf Grundlage des zugrunde liegenden Vermögenswertes ein. Wenn es sich bei dem Hauptleasingverhältnis um ein kurzfristiges Leasingverhältnis handelt, auf das der ÖBB Konzern die oben beschriebenen Ausnahmen anwendet, stuft er das Unterleasingverhältnis als Operating-Leasingverhältnis ein. Leasingzahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen werden vom ÖBB Konzern über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear als Ertrag in den Umsatzerlösen erfasst. Vereinbarungen und Leistungsbeziehungen mit Bestellerorganisationen in Deutschland (IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionen) Arverio Baden-Württemberg GmbH Die Arverio Baden-Württemberg GmbH betreibt seit 2019 fünf regionale Schienenstrecken (3 SPNV-Verkehrsverträge: Netz 1 Los 2, Netz 1 Los 3, Netz 3a) mit über 700 Streckenkilometern und rd. 10 Mio. Zugkilometern pro Jahr. Die von der Arverio Baden-Württemberg GmbH betriebene Fahrzeugflotte wird von der Landesanstalt Schienenfahrzeuge Baden- Württemberg (AöR) (SFBW) gemietet. Das Tochterunternehmen erfasst die Leasingverträge für Fahrzeuge gemäß IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen und nicht gemäß IFRS 16. Es liegt jedoch die Voraussetzung zur Saldierung gemäß IAS 32.42 nicht vor, womit in Bezug auf diese Verträge die finanziellen Verbindlichkeiten für die eingegangene Verpflichtung zur Zahlung der Leasingraten gesondert vom finanziellen Vermögenswert für den unbedingten vertraglichen Anspruch auf Erhalt der Zuschüsse ausgewiesen wird. Weitere Angaben werden in den Erläuterung 18 und 25 gegeben. Der Umsatz basiert auf langfristigen Verkehrsverträgen (Franchiseverträgen) mit der öffentlichen Hand, die größtenteils sogenannte Bruttoverträge mit Anreizwirkung sind, bei denen der Umsatz aus dem Vertrag bis auf eine kleine Anreizkomponente unabhängig von den Fahrgeldeinnahmen ist. Die Differenz zwischen den Fahrgasterlösen und den Franchisevertragserlösen wird vom Aufgabenträger als Subvention gezahlt. Die Franchisevertragserlöse basieren unter anderem auf der Kilometerleistung und dem Leistungs-/Qualitätsniveau. Die Umsatzrealisierung erfolgt auf Grundlage der

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