ÖBB Geschäftsbericht 2024 – Konzernabschluss
Konzernabschluss 276 12. Sonstiges Finanzergebnis Das sonstige Finanzergebnis des ÖBB Konzerns setzt sich wie folgt zusammen: 2024 2023 Sonstiges Finanzergebnis in Mio. EUR in Mio. EUR Sonstige Finanzerträge 27,5 12,9 davon aus Bewertungs- und Kursdifferenzen 6,5 7,7 davon aus der Bewertung von Derivaten 20,2 4,9 davon Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu finanziellen Vermögenswerten 0,2 0,0 davon Erträge aus Beteiligungen 0,7 0,2 Sonstige Finanzaufwendungen -14,4 -6,0 davon aus der Bewertung von Derivaten -0,3 0,0 davon aus Bewertungs- und Kursdifferenzen -12,7 -4,0 Gesamt 13,0 6,9 Um einen besseren Einblick in die Ertragslage zu vermitteln, werden die erhaltenen Zinsen aus Swapverträgen mit den Zinsaufwendungen aus den jeweiligen originären Finanzinstrumenten saldiert, sofern eine Hedge-Beziehung vorliegt. Die Zinserträge und Zinsaufwendungen von Dienstleistungsverträgen werden gem. IFRIC 12 saldiert dargestellt, wenn es gem. IAS 32 möglich ist. Bei bestimmten Dienstleistungskonzessionen ist eine Saldierung nicht möglich, womit im Berichtsjahr Zinserträge aus Forderungen für Dienstleistungskonzessionen bzw. Zinsaufwendungen für Verbindlichkeiten in Höhe von rd. 4,2 Mio. EUR gesondert ausgewiesen werden. Die sonstigen Finanzerträge betreffen neben Kursdifferenzen insbesondere Bewertungsgewinne aus Derivaten sowie Erträge aus der Bewertung von nicht in einer Hedge-Beziehung stehenden Stromderivaten. Die Erträge aus der Bewertung von Derivaten sind gegenüber dem Vorjahr gestiegen, da zum 31.12.2023 Derivate mit einem negativen beizulegenden Zeitwert hauptsächlich das Lieferjahr 2024 betroffen haben und daher 2024 in die sonstigen Finanzerträge umgebucht wurden. Zum 31.12.2024 wurde dieser Effekt durch die Bewertung der aktuellen Derivate nicht kompensiert, da Derivate mit einem negativen beizulegenden Zeitwert in vergleichbarer Höhe nicht bestanden haben. Die sonstigen Finanzaufwendungen resultieren aus Kursdifferenzen, sowie im Vorjahr insbesondere aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von derivativen Finanzinstrumenten. 13. Ertragsteuern Der Posten Ertragsteuern setzt sich wie folgt zusammen: 2024 2023 in Mio. EUR in Mio. EUR Laufende Steuern vom Einkommen -10,8 -11,7 Latenter Steueraufwand/-ertrag 38,2 -75,4 davon aus Steuersatzanpassungen 0,0 3,0 Ertragsteuern 27,4 -87,1 Die Steuern werden mit 23 % des geschätzten steuerpflichtigen Gewinns für das Geschäftsjahr berechnet. Im Jänner 2022 wurde in Österreich die stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 25 % auf 23 % beschlossen. Ab 01.01.2023 gilt für das Kalenderjahr 2023 ein Körperschaftsteuersatz von 24 % und ab 01.01.2024 beträgt dieser 23 %. Für die Bewertung der bilanzierten latenten Steueransprüche und latenten Steuerschulden wurde der aktuell gültige Steuersatz von 23 % herangezogen. Die Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung wurden in einigen Jurisdiktionen (Österreich, Bulgarien, Deutschland, Italien, Kroatien, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn, Polen), in denen der ÖBB Konzern derzeitig tätig ist, bereits in lokales Recht umgesetzt und sind für Geschäftsjahre beginnend ab dem 31.12.2023 anwendbar. Der ÖBB Konzern prüft laufend die Auswirkungen der Pillar-II-Gesetzgebung auf die zukünftige Ertragskraft des Konzerns. Aus der Analyse haben sich keine wesentlichen Beträge an Mindeststeuern (Top-up-Tax) ergeben, die auf Gewinne von Tochterunternehmen, deren Sitze in Ländern liegen, in denen der gesetzliche Steuersatz unter dem Mindeststeuersatz von 15 % liegen, gezahlt werden müssen.
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