ÖBB Geschäftsbericht 2024 – Konzernabschluss

Konzernabschluss 278 Latente Steueransprüche und Steuerschulden Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden zum 31.12.2024 und 31.12.2023 sind das Ergebnis folgender temporärer Bewertungsunterschiede zwischen den Buchwerten in den IFRS-Jahresabschlüssen und den relevanten Steuerbemessungsgrundlagen, insoweit jene nicht den steuerbefreiten Anteil gemäß § 50 (2) Bundesbahngesetz betreffen: Die latenten Steuern entfallen auf folgende wesentliche latente Steuer- latente Steuer- Bilanzposten, Verlustvorträge und Steuergutschriften ansprüche schulden ansprüche schulden in Mio. EUR 31.12.2024 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2023 Langfristige Vermögenswerte Sachanlagen 17,9 -130,7 9,6 -115,9 Immaterielle Vermögenswerte 1,7 -3,5 1,7 -3,5 Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien 49,2 -41,0 8,8 -0,4 Finanzielle Vermögenswerte 1,3 -7,3 1,1 -36,7 70,1 -182,5 21,2 -156,6 Kurzfristige Vermögenswerte Vorräte 5,4 -0,7 5,4 -0,8 Forderungen Lieferungen und Leistungen 1,5 -0,4 1,8 -0,4 Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 0,4 -0,4 0,3 -0,3 Finanzielle Vermögenswerte 1,6 -2,7 0,3 -4,4 8,8 -4,2 7,8 -5,8 Langfristige Schulden Finanzverbindlichkeiten 92,7 -0,2 102,7 -0,3 Rückstellungen 12,6 -0,1 10,0 -2,4 105,3 -0,3 112,7 -2,7 Kurzfristige Schulden Finanzverbindlichkeiten 27,1 -1,1 16,9 -1,9 Rückstellungen 10,1 -4,6 12,3 -9,5 Verbindlichkeiten Lieferungen und Leistungen 1,1 -1,6 1,6 -2,6 Sonstige Verbindlichkeiten 6,4 0,0 42,4 0,0 44,7 -7,3 73,2 -14,0 Steuerliche Verlustvorträge 215,6 0,0 186,0 0,0 Latente Steueransprüche bzw. latente Steuerschulden 444,6 -194,3 400,9 -179,1 Saldierung -190,0 190,0 -174,7 174,7 Saldierte latente Steueransprüche bzw. latente Steuerschulden 254,6 -4,3 226,2 -4,4 Bei der Beurteilung der Werthaltigkeit latenter Steueransprüche trifft der Vorstand eine Einschätzung hinsichtlich der voraussichtlichen Nutzung innerhalb des steuerlichen Planungszeitraums von fünf Jahren. Die Nutzbarkeit von latenten Steueransprüchen setzt ausreichend steuerpflichtiges Einkommen in jenen Perioden voraus, in denen die temporären Unterschiede und Verlustvorträge verwendet werden können. Der Vorstand zieht die geplante Auflösung von latenten Steueransprüchen und das geplante steuerpflichtige Einkommen für diese Beurteilung heran. Die temporären Unterschiede in den Positionen Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte resultieren im Wesentlichen aus dem unterschiedlichen Abschreibungsbeginn (pro rata temporis nach IFRS im Vergleich zur Halbjahresregel nach Steuerrecht) sowie aus abweichenden steuerlichen Anschaffungskosten. Die temporären Unterschiede aus den finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten entstehen im Wesentlichen aufgrund der unterschiedlichen Bewertung der Derivate nach IFRS (Bewertung zum beizulegenden Zeitwert) und Steuerrecht (Drohverlustrückstellung). Für die österreichische körperschaftssteuerliche Gruppe ergibt sich zum 31.12.2024 ein Überhang aktiver latenter Steuern aus temporären Differenzen in Höhe von rd. 33,6 Mio. EUR (Vj: rd. 39,4 Mio. EUR), die im Wesentlichen auf Bewertungsunterschiede der ÖBB-InfrastrukturAG und der ÖBB-Personenverkehr AG zurückzuführen sind. Darüber hinaus stammen aktive latente Steuern in Höhe von rd. 5,4 Mio. EUR (Vj:rd. 5,0 Mio. EUR) sowie passive latente Steuern in Höhe von rd. -4,3 Mio. EUR (Vj: rd. -4,4 Mio.EUR) aus ausländischen Tochterunternehmen. Die latenten Steuern resultieren aus aktiven oder passiven Überhängen nach vorgenommenen Saldierungen auf Gesellschaftsebene. Aufgrund der Planungsrechnung konnten zudem aktive latente Steuern aus Verlustvorträgen in der Höhe von rd. 215,6 Mio. EUR (Vj:rd. 186,0 Mio. EUR) gebildet werden. Davon stammen rd. 50,7 Mio. EUR (Vj: rd. 28,4 Mio. EUR) von der ÖBB-InfrastrukturAG, rd. 61,0 Mio.EUR (Vj: rd. 85,8 Mio. EUR) von der ÖBB-PersonenverkehrAG und rd. 103,3 Mio. EUR (Vj:rd. 71,0 Mio. EUR) von der ÖBB-HoldingAG. Steuerliche Verlustvorträge in Höhe von rd. 4.430,1 Mio. EUR (Vj:rd. 4.588,8 Mio. EUR) stammen aus österreichischen Gesellschaften und sind nach derzeitigen Gesetzen unbegrenzt vortragsfähig. Die jährliche Verrechnung mit Verlustvorträgen ist in Österreich mit 75 % des jeweiligen steuerlichen Ergebnisses begrenzt, allerdings resultieren rd. 2.417,9 Mio. EUR

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