ÖBB Geschäftsbericht 2024 – Konzernabschluss
Konzernabschluss 298 Pensionen Unter den Rückstellungen für Pensionen sind nur einzelvertragliche Pensionszusagen bilanziert. Beitragsorientierte Versorgungssysteme In Österreich werden Pensionsleistungen für Angestellte grundsätzlich durch die Sozialversicherungsträger sowie für Bahnbedienstete durch die Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) und aufgrund von § 52 Bundesbahngesetz vom Bund erbracht. Der ÖBB Konzern ist gesetzlich verpflichtet, Beiträge für Pensionen und Gesundheitsvorsorge für aktive Mitarbeiter:innen mit Definitivstellung an die Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau zu leisten. Zusätzlich bietet der ÖBB Konzern allen Bediensteten des ÖBB Konzerns in Österreich einen beitragsorientierten Versorgungsplan an. Die Beiträge des ÖBB Konzerns berechnen sich als Prozentsatz des Entgelts und dürfen 1,2 % nicht übersteigen. Die Aufwendungen dieses Plans beliefen sich im Berichtsjahr auf rd. 27,5 Mio. EUR (Vj: rd. 24,3 Mio. EUR). Leistungsorientiertes Versorgungssystem Für ein ehemaliges Vorstandsmitglied besteht ein leistungsorientierter Pensionsplan (Auszahlungen ab dem 60. Lebensjahr), für den der ÖBB Konzern seit 2010 Zahlungen leistet. Der Plan, der über keine Kapitaldeckung verfügt, sieht Pensionszahlungen vor, die einen von den Beschäftigungsjahren abhängigen Prozentsatz des Gehalts betragen. Die Pension beläuft sich auf höchstens 13,2 % des Letztbezugs. Die Bewertung erfolgte nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Annahme eines Abzinsungsfaktors von 3,45 % (Vj: 3,50 %) und eines Pensionsantrittsalters von 60 Jahren. 26.2. Sonstige Rückstellungen in Mio. EUR Stand 01.01.2024 Veränderung Konsolidie- rungskreis Währungs- differenz Ver- brauch Auf- lösung Umbu- chungen Zins- effekte Zuführung Stand 31.12.2024 Vertragsabwicklung VDV 656,3 0,0 0,0 -209,2 -72,4 39,1 3,9 252,0 669,7 Umweltschutzmaßnahmen 25,9 0,0 0,0 0,0 -0,7 0,0 0,9 0,0 26,1 Ungewisse Schulden sowie gemeinwirtschaftliche Leistungen 17,1 0,0 0,0 -6,2 -1,0 0,0 -0,3 7,1 16,7 Stilllegungskosten 17,0 0,0 0,0 -0,3 -2,3 0,0 0,5 0,2 15,1 Drohende Verluste 25,1 35,7 0,0 -23,9 -8,5 0,0 0,6 13,1 42,1 Freimachungen und ähnliche Verpflichtungen 13,2 0,0 0,0 -1,3 -3,6 0,0 0,3 0,3 8,8 Steuern und Abgaben 2,2 0,0 0,0 -0,3 0,0 0,0 0,0 1,4 3,3 Rückerstattung Fahrtkostenersatz 0,1 0,0 0,0 0,0 -0,1 0,0 0,0 0,2 0,3 Restrukturierungen 0,4 0,0 0,0 -0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,3 Sonstige 129,1 22,9 -0,8 -21,3 -14,7 -0,1 11,0 83,4 209,5 Summe 886,3 58,6 -0,8 -262,6 -103,3 39,0 16,9 357,7 991,9 davon langfristig 344,5 458,4 Die Summe der Spalte „Umbuchungen“ stellt Umgliederungen in die Verbindlichkeiten bzw. zur Veräußerung gehaltene langfristige Schulden dar. Die Abrechnung des Verkehrsdienstevertrags Bund (VDV) wird jährlich ex-post von einer:einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer:in geprüft. Für allfällige aus diesem Titel entstehende Rückforderungsansprüche des Bundes sowie für drohende Verluste aus einem Verkehrsdienstevertrag wird eine Rückstellung in Höhe von rd. 669,7 Mio. EUR (Vj: rd. 656,3 Mio. EUR) ausgewiesen. Zudem bestehen zum 31.12.2024 mehrere regulierungsrechtliche Verfahren. Diesbezüglich wird auf das Kapitel Verwendung von Schätzungen und Ermessensausübungen unter Erläuterung 3 verwiesen. Die Rückstellung für Umweltschutzmaßnahmen betrifft erwartete Sanierungsmaßnahmen von Bodenkontaminierungen. Sie wurde aufgrund der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften mit den wahrscheinlich zu erwartenden Aufwendungen erfasst. In dieser Rückstellung wurde mit einem Betrag in Höhe von rd. 8,2 Mio. EUR (Vj: rd. 8,4 Mio. EUR) für identifizierte Schwermetallbelastungen von Bahnstrommasten Vorsorge getroffen. Für Umweltschutzmaßnahmen wurde mit einem Betrag in Höhe von rd. 17,9 Mio. EUR (Vj: rd. 17,5 Mio. EUR) vorgesorgt. Hier bestehen unverändert zum Vorjahr Erstattungsansprüche in Höhe von rd. 9,3 Mio. EUR, die unter den sonstigen Forderungen ausgewiesen werden.
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