ÖBB Geschäftsbericht 2024 – Konzernabschluss
299 Konzern- abschluss Die Rückstellung für Stilllegungskosten betrifft künftige Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Abbruch und dem Abräumen von Vermögenswerten und die Wiederherstellung von Standorten. Dabei handelt es sich um bereits stillgelegte oder in naher Zukunft stillzulegende Bahnstrecken, deren Buchwerte bereits auf null reduziert wurden und daher die Veränderungen der Rückstellungen ergebniswirksam erfasst werden. Diese Rückstellung wurde nur für jene Strecken gebildet, von denen mit einer ausreichenden Sicherheit ausgegangen werden kann, dass diese stillgelegt werden. Im Zuge des Verkaufs von Strecken im Geschäftsjahr 2024 wurde ein Betrag in Höhe von rd. 0,3 Mio. EUR (Vj: rd. 1,1 Mio. EUR) verbraucht. Die Rückstellung für Freimachungen und ähnliche Verpflichtungen beinhaltet vertraglich vereinbarte Verpflichtungen zur Beseitigung von bestehenden rechtlichen und technischen Belastungen und ähnliche Verpflichtungen im Zusammenhang mit bereits durchgeführten Grundstücksverkäufen. Die Rückstellung für drohende Verluste setzt sich im Wesentlichen aus belastenden Verträgen in den einzelnen Business- Units aus dem Güterverkehrsbereich sowie den Technischen Services zusammen. In den übrigen sonstigen Rückstellungen sind unter anderem Vorsorgen für Rechtsstreitigkeiten enthalten. Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten werden für alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren prozessualen Risiken nach unternehmerischer Beurteilung gebildet. Die Rückstellung setzt sich aus einer Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten zusammen, die sich aus der Tätigkeit des Unternehmens ergeben. Unter anderem sind Rückstellungen für Rückforderungen an Infrastrukturbenützungsentgelt im Hinblick auf laufende regulierungsrechtliche Verfahren enthalten. Da eine Offenlegung von Informationen nach IAS 37.92 die Lage des Unternehmens in diesen Verfahren ernsthaft beeinträchtigen könnte, werden keine Angaben über die Höhe der Rückstellung oder etwaige darüber hinausgehende Eventualverbindlichkeiten gemacht. Diesbezüglich wird auf das Kapitel Verwendung von Schätzungen und Ermessensausübungen unter Erläuterung 3 verwiesen. Erwarteter Zahlungszeitpunkt für die Rückstellungen Langfristige Rückstellungen werden soweit anwendbar laufzeitabhängig mit Zinssätzen von 2,4 bis 9,2 % (Vj: 2,6 bis 8,8 %) abgezinst. Anpassungen aufgrund der Änderung des Diskontierungsfaktors fielen in einem unwesentlichen Umfang an. Von den sonstigen Rückstellungen sind rd. 458,4 Mio. EUR (Vj: rd. 344,5 Mio. EUR) als langfristig einzustufen. Bei diesen Rückstellungen liegt der erwartete Zahlungszeitpunkt nach 2025. Bei den als kurzfristig eingestuften Rückstellungen wird damit gerechnet, dass es im Jahr 2025 zu einem Mittelabfluss kommt, wobei überwiegend die Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten sowie Teile der Rückstellungen für Umweltschutzmaßnahmen und Stilllegungskosten, Freimachungskosten und ähnliche Verpflichtungen als kurzfristig eingestuft wurden. Sofern Unsicherheiten über die Fälligkeit bestehen, wurden die betroffenen Rückstellungen überwiegend als kurzfristig eingestuft. 27. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 31.12.2024 in Mio. EUR kurzfristig langfristig Gesamt Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.719,1 0,0 1.719,1 Sonstige Verbindlichkeiten 1.324,8 275,5 1.600,3 davon Abgrenzungen Bundeszuschüsse 244,4 0,0 244,4 davon Abgrenzungen Personal 268,1 0,0 268,1 davon sonstige Abgrenzungen 84,3 272,7 357,0 davon aus betrieblichen Steuern 105,3 0,0 105,3 davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 65,3 0,0 65,3 Gesamt 3.043,9 275,5 3.319,4 31.12.2023 in Mio. EUR kurzfristig langfristig Gesamt Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.614,4 0,0 1.614,4 Sonstige Verbindlichkeiten 1.232,4 25,4 1.257,8 davon Abgrenzungen Bundeszuschüsse 289,9 0,0 289,9 davon Abgrenzungen Personal 237,8 0,0 237,8 davon sonstige Abgrenzungen 130,6 22,8 153,4 davon aus betrieblichen Steuern 109,2 0,0 109,2 davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 59,3 0,0 59,3 Gesamt 2.846,8 25,4 2.872,2
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