Geschäftsbericht 2024 – ÖBB-Infrastruktur AG

ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss 203 Die Erträge aus der Bewertung von Derivaten sind gegenüber dem Vorjahr gestiegen, da zum 31.12.2023 Derivate mit einem negativen beizulegenden Zeitwert hauptsächlich das Lieferjahr 2024 betroffen haben und daher 2024 in die sonstigen Finanzerträge umgebucht wurden. Zum 31.12.2024 wurde dieser Effekt durch die Bewertung der aktuellen Derivate nicht kompensiert, da Derivate mit einem negativen beizulegenden Zeitwert in vergleichbarer Höhe nicht bestanden haben. In den sonstigen Finanzaufwendungen sind die Weiterverrechnungen von Erträgen aus Restposten aus ehemaligen Cross- Border-Leasing-Transaktionen enthalten. 13. Ertragsteuern Steueraufwand/Steuerertrag Der Posten Ertragsteuern setzt sich wie folgt zusammen: 2024 2023 in Mio. EUR in Mio. EUR Aufwand/Ertrag aus Steuerumlage (Gruppenbesteuerung) -0,6 -0,5 Latenter Steueraufwand/-ertrag 21,8 -117,3 davon aus Steuersatzanpassungen 0,0 1,9 Ertragsteuern 21,2 -117,8 Die laufenden Steuern werden mit 23 % des geschätzten steuerpflichtigen Gewinns für das Geschäftsjahr berechnet. Im Jänner 2022 wurde in Österreich die stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 25 % auf 23 % beschlossen. Ab 01.01.2023 gilt für das Kalenderjahr 2023 ein Körperschaftsteuersatz von 24 % und ab 01.01.2024 beträgt dieser 23 %. Für die Bewertung der bilanzierten latenten Steueransprüche und latenten Steuerschulden wurde der aktuell gültige Steuersatz von 23 % herangezogen. Die Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung wurden in Österreich, in denen der ÖBB Infrastruktur Konzern derzeitig tätig ist, bereits in lokales Recht umgesetzt und sind für Geschäftsjahre beginnend ab dem 31.12.2023 anwendbar. Der ÖBB Infrastruktur-Konzern prüft laufend die Auswirkungen der Pillar-II-Gesetzgebung auf die zukünftige Ertragskraft des Konzerns. Aus der Analyse haben sich keine wesentlichen Beträge an Mindeststeuern (Top-up Tax) ergeben. Die latenten Steuern entwickelten sich wie folgt: 2024 2023 in Mio. EUR in Mio. EUR Latente Steueransprüche 59,0 79,0 Bilanzansätze zum 01.01. 59,0 79,0 Veränderung latenter Steuer im sonstigen Ergebnis erfasst -10,1 97,3 erfolgswirksam erfasst 21,8 -117,3 Bilanzansätze zum 31.12. 70,7 59,0 davon latente Steueransprüche 70,7 59,0 davon latente Steuerschulden 0,0 0,0 Latente Steuern, die im sonstigen Ergebnis erfasst wurden, resultieren aus Wertunterschieden zwischen IFRS-Buchwerten und Steuerbemessungsgrundlagen im Bereich der Rücklagen aus Stromderivaten. Die latenten Steuern sind angesichts der zugrunde liegenden Bewertungsunterschiede zwischen den Buchwerten im IFRS-Konzernabschluss und den relevanten Steuerbemessungsgrundlagen im Ausmaß von rd. 57,8 Mio. EUR (Vj: rd. 41,5 Mio. EUR) als langfristig einzuschätzen. Die wesentlichen kurzfristigen aktiven latenten Steuern betreffen die Vorräte und die IAS 40 Immobilien in Höhe von rd. 1,5 Mio. EUR (Vj: rd. 1,3 Mio. EUR), die Stromderivate in Höhe von rd. 4,4 Mio. EUR (Vj: rd. 7,8 Mio. EUR) und die latenten Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von rd. 6,9 Mio. EUR (Vj: rd. 9,1 Mio. EUR), die im Geschäftsjahr 2025 voraussichtlich verwendet werden können. Die folgende Tabelle zeigt die wesentlichen Ursachen für den Unterschied zwischen den in der Gewinn-und-Verlust- Rechnung ausgewiesenen Ertragsteuern und den sich unter Anwendung des gesetzlichen Steuersatzes von 23 % auf das steuerpflichtige Jahresergebnis ergebenden Ertragsteuern.

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