Geschäftsbericht 2025 – ÖBB-Infrastruktur AG

ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss 208 26. Rückstellungen Bei der Ermittlung der Rückstellungen wurde beurteilt, ob eine Inanspruchnahme des ÖBB Infrastruktur-Konzerns wahrscheinlich ist und die voraussichtliche Höhe der Rückstellung zuverlässig geschätzt werden kann. Die Rückstellung wird in der Höhe der wahrscheinlichen Inanspruchnahme angesetzt. Wenn die zu bewertende Rückstellung eine große Anzahl von Positionen umfasst, wird die Erwartungswertmethode angewendet. Bei gleich wahrscheinlichen Szenarien wird der Mittelwert rückgestellt. 26.1. Personalrückstellungen 31.12.2025 31.12.2024 in Mio. EUR in Mio. EUR Gesetzliche Abfertigungen 34,7 37,7 Pensionen 0,8 0,8 Jubiläumsgelder 117,1 123,6 Gesamt 152,7 162,1 Bis auf die versicherungsmathematischen Gewinne oder Verluste aus der Rückstellung für gesetzliche Abfertigungen und Pensionen werden sämtliche erfolgswirksamen Veränderungen der Personalrückstellungen im Personalaufwand ausgewiesen. Versicherungsmathematische Annahmen Die folgende Tabelle zeigt die bei der Bewertung von Verpflichtungen aus Jubiläumsgeldzuwendungen, Abfertigungen und Pensionen verwendeten Annahmen: 31.12.2025 31.12.2024 Abzinsungsfaktor Abfertigung 4,20 % 3,50 % Abzinsungsfaktor Pension 4,10 % 3,45 % Abzinsungsfaktor Jubiläum 3,90 % 3,35 % Gehaltssteigerungen 4,50 % 4,60 % Pensionssteigerungen 2,00 % 2,00 % Fluktuationsrate Jubiläum Mitarbeiter:innen mit Definitivstellung 0,00 bis 1,15 % 0,00 bis 1,21 % Fluktuationsrate Jubiläum übrige Angestellte 0,00 bis 6,82 % 0,00 bis 7,48 % Bei den Abfertigungs- und Jubiläumsgeldern ist der Konzern üblicherweise folgenden versicherungsmathematischen Risiken ausgesetzt: Zinsänderungsrisiko und Gehaltsrisiko. Zinsänderungsrisiko: Ein Rückgang des Anleihezinssatzes führt zu einer Erhöhung der Rückstellungen. Gehaltsrisiko: Der Barwert der Rückstellungen wird auf Basis der zukünftigen Gehälter der begünstigten Arbeitnehmer:innen ermittelt. Somit führen Gehaltserhöhungen über das bereits im Barwert berücksichtigte Ausmaß der begünstigten Arbeitnehmer:innen zu einer Erhöhung der Rückstellungen. Gesetzliche Abfertigungen Für die sich aus einzelnen dienstrechtlichen oder vertraglichen Bestimmungen ergebenden Abfertigungsansprüche jener Dienstnehmer:innen, die nicht Mitarbeiter:innen mit Definitivstellung sind, wird eine Rückstellung für Abfertigungen eingestellt. Die Berechnung der Rückstellung erfolgt versicherungsmathematisch nach dem Anwartschafts- barwertverfahren (PUC-Methode), das für Bewertungen nach IAS19 vorgeschrieben ist, und richtet sich nach den biometrischen Rechnungsgrundlagen der Aktuarvereinigung Österreichs (AVÖ) 2018-P – gemischter Bestand – Rechnungsgrundlagen für Pensionsversicherung. Verpflichtungen aus Abfertigungen für Mitarbeiter:innen, deren Dienstverhältnis vor dem 01.01.2003 begonnen hat, werden wie nachfolgend beschrieben durch leistungsorientierte Pläne abgedeckt. Infolge einer gesetzlichen Änderung unterliegen Mitarbeiter:innen, deren Dienstverhältnis in Österreich nach dem 01.01.2003 begonnen hat, einem beitragsorientierten Versorgungsplan. In diesem Zusammenhang hat der ÖBB Infrastruktur-Konzern in den Jahren 2025 und 2024 rd. 11,0 Mio. EUR bzw. rd. 9,6 Mio. EUR in den beitragsorientierten Versorgungsplan (VBV VorsorgekasseAG und APK-PENSIONSKASSEAG) eingezahlt.

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