Geschäftsbericht 2025 – ÖBB-Infrastruktur AG

ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss 212 27. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 2025 in Mio. EUR kurzfristig langfristig Gesamt Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.117,0 0,0 1.117,0 davon gegenüber verbundenen Unternehmen 106,5 0,0 106,5 davon gegenüber Dritten 1.010,5 0,0 1.010,5 Sonstige Verbindlichkeiten 328,4 171,4 499,8 davon Abgrenzung Bundeszuschüsse 141,2 0,0 141,2 davon Abgrenzungen Personal 83,2 0,0 83,2 davon aus betrieblichen Steuern 26,6 0,0 26,6 davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 31,1 0,0 31,1 davon Ertragsteuerumlage 1,0 0,0 1,0 davon übrige sonstige Verbindlichkeiten 45,3 171,4 216,7 Gesamt 1.445,4 171,4 1.616,8 2024 in Mio. EUR kurzfristig langfristig Gesamt Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.272,9 0,0 1.272,9 davon gegenüber verbundenen Unternehmen 129,5 0,0 129,5 davon gegenüber Dritten 1.143,4 0,0 1.143,4 Sonstige Verbindlichkeiten 512,3 26,3 538,6 davon Abgrenzung Bundeszuschüsse 244,4 0,0 244,4 davon Abgrenzungen Personal 99,1 0,0 99,1 davon aus betrieblichen Steuern 26,9 0,0 26,9 davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 25,7 0,0 25,7 davon Ertragsteuerumlage 6,8 0,0 6,8 davon übrige sonstige Verbindlichkeiten 109,4 26,3 135,7 Gesamt 1.785,2 26,3 1.811,5 In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind in der Höhe von rd. 105,3 Mio. EUR (Vj: rd. 64,3 Mio. EUR) Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten, die aber aufgrund von IAS1.70 trotzdem als kurzfristig auszuweisen sind. Die Abgrenzung § 42 BBG resultiert aus der Abgrenzung von Bundeszuschüssen, einerseits aufgrund der geringeren Maßnahmenumsetzung des Rahmenplans bzw. Zinsanpassungen und andererseits aus Ergebnisverbesserungen in Zusammenhang mit Performancesteigerungen in der Betriebsführung. In den Abgrenzungen für Personal werden vor allem die Posten „Überstunden“ und „nicht konsumierte Urlaube“ in Höhe von rd. 66,9 Mio. EUR (Vj: rd. 78,8 Mio. EUR) ausgewiesen. Die übrigen sonstigen Abgrenzungen innerhalb der sonstigen Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen abzugrenzende Erträge aus Baurechts- und Mietverträgen über rd. 0,0 Mio. EUR (Vj: rd. 1,7 Mio. EUR). Weitere Angaben zu der Abgrenzung Bundeszuschüsse finden sich in der Erläuterun g 32.

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