Geschäftsbericht 2025 – ÖBB-Infrastruktur AG

ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss 219 in Mio. EUR Buchwert 31.12.2024 Cashflows 2025 Cashflows 2026–2029 Cashflows 2030ff Derivative finanzielle Verbindlichkeiten Stromderivate – Cashflow Hedges 20,4 78,1 15,0 0,0 Stromderivate ohne Hedge-Beziehung 15,3 50,5 6,0 0,0 Sonstige Derivate ohne Hedge-Beziehung 0,3 0,0 0,3 0,0 Gesamt 36,0 128,6 21,3 0,0 Finanzgarantien Sonstige Eventualverbindlichkeiten 12,7 4,4 2,2 6,1 Einbezogen wurden alle Finanzinstrumente, die am Abschlussstichtag im Bestand und für die bereits Zahlungen vertraglich vereinbart waren. Planzahlen für zukünftige neue Schulden wurden bei den dargestellten künftigen Zahlungsströmen nicht berücksichtigt. Fremdwährungsbeträge wurden jeweils mit dem Stichtagskurs umgerechnet. Hinsichtlich der derivativen finanziellen Vermögenswerte ist von folgenden Auszahlungen auszugehen: Buchwert in Mio. EUR 31.12.2025 Cashflows 2026 Cashflows 2027–2030 Cashflows 2031ff Derivative finanzielle Vermögenswerte Stromderivate ohne Hedge-Beziehung 6,0 18,5 2,4 0,0 Stromderivate – Cashflow Hedges 3,9 34,8 44,5 0,0 Sonstige Derivate ohne Hedge- Beziehung 0,2 0,2 0,0 0,0 Gesamt 10,1 53,6 46,9 0,0 Buchwert in Mio. EUR 31.12.2024 Cashflows 2025 Cashflows 2026–2029 Cashflows 2030ff Derivative finanzielle Vermögenswerte Stromderivate ohne Hedge-Beziehung 7,6 43,1 0,6 0,0 Stromderivate – Cashflow Hedges 10,6 40,3 54,8 0,0 Gesamt 18,2 83,4 55,4 0,0 29.3. Sicherungsmaßnahmen Hedge Accounting Der ÖBB Infrastruktur-Konzern wendet Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen gemäß IFRS 9 (Hedge Accounting) zur Sicherung von Bilanzposten und zukünftigen Zahlungsströmen an. Dies mindert Volatilitäten in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung. Nach Art des abgesicherten Grundgeschäfts ist zwischen Fair Value Hedge und Cashflow Hedge zu unterscheiden. Der ÖBB Konzern wendet nur Cashflow Hedge an. Die von IFRS 9 gestellten Anforderungen an die Anwendung des Hedge Accountings werden vom ÖBB Infrastruktur-Konzern wie folgt erfüllt: Bei Beginn einer Sicherungsmaßnahme werden sowohl die Beziehung zwischen dem als Sicherungsinstrument eingesetzten Finanzinstrument und dem Grundgeschäft als auch das Ziel der Absicherung dokumentiert. Dazu zählt sowohl die konkrete Zuordnung der Sicherungsinstrumente zu den entsprechenden Vermögenswerten sowie Schulden und geplanten Transaktionen als auch die Einschätzung des Wirksamkeitsgrades der eingesetzten Sicherungsinstrumente. Bestehende Sicherungsmaßnahmen werden fortlaufend daraufhin überprüft, ob die Anforderungen an die Wirksamkeit der Absicherung weiterhin erfüllt sind. Ist dies nicht der Fall und eine Rekalibrierung der Sicherungsbeziehung nicht möglich oder läuft das Sicherungsinstrument aus oder wird veräußert oder beendet, dann wird die Hedge-Beziehung beendet. Der ÖBB Infrastruktur-Konzern führt auch Sicherungsmaßnahmen durch, die nicht die formalen Anforderungen des IFRS 9 erfüllen, jedoch gemäß den Grundsätzen des Risikomanagements wirtschaftlich effektiv zur Sicherung des finanziellen Risikos beitragen.

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