Geschäftsbericht 2025 – ÖBB-Infrastruktur AG
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss 33 Kernelemente der Sorgfaltspflicht Absätze in der Nichtfinanziellen Erklärung a) Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und Geschäftsmodell – ESRS 1 GOV-1 Die Rolle der Verwaltungs-, Lenkungs- und Aufsichtsorgane – ESRS 2 GOV-2 Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen – ESRS 2 GOV-3 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme – ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell – Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell in den Kapiteln „E1 Klimawandel“, „E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme“, „S1 Arbeitskräfte des Unternehmens“, „S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“, „S3 Betroffene Gemeinschaften“ und „S4 Verbraucher:innen und Endnutzer:innen“ – Weitere Informationen zu „Sozialer Mindestschutz“, „Menschenrechte“, „Privatsphäre und Kund:innen“, „Fairer Wettbewerb und Transparenz“ sowie „Verantwortung in der Besteuerung“ befinden sich im Anschluss dieser Tabelle b) Einbindung der betroffenen Interessengruppen in alle wichtigen Schritte der Due- Diligence-Prüfung – ESRS 2 GOV-2 Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen – ESRS 2 SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen – Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-2: Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen in den Kapiteln „S1 Arbeitskräfte des Unternehmens“, „S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“, „S3 Betroffene Gemeinschaften“ und „S4 Verbraucher:innen und Endnutzer:innen“ – ESRS 2 IRO-1 Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen – Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1: Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in den Kapiteln „E1 Klimawandel“, „E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme“, „E5 Kreislaufwirtschaft“ und „G1 Unternehmensführung“ – ESRS 2 Mindestangabepflicht im Zuge der Angabe von Konzepten in den Kapiteln „E1 Klimawandel“, „E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme“, „E5 Kreislaufwirtschaft“, „S1 Arbeitskräfte des Unternehmens“, „S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“, „S3 Betroffene Gemeinschaften“ und „S4 Verbraucher:innen und Endnutzer:innen“ – Weitere Informationen zu „Sozialer Mindestschutz“, „Menschenrechte“, „Privatsphäre und Kund:innen“, „Fairer Wettbewerb und Transparenz“ sowie „Verantwortung in der Besteuerung“ befinden sich im Anschluss dieser Tabelle c) Identifizierung / Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen – ESRS 2 IRO-1 Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen – Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1: Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in den Kapiteln „E1 Klimawandel“, „E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme“, „E5 Kreislaufwirtschaft“ und „G1 Unternehmensführung“ – ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell – Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell in den Kapiteln „E1 Klimawandel“, „E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme“, „S1 Arbeitskräfte des Unternehmens“, „S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“, „S3 Betroffene Gemeinschaften“ und „S4 Verbraucher:innen und Endnutzer:innen“ d) Maßnahmen gegen diese negativen Auswirkungen – ESRS 2 Mindestangabepflichten im Zuge der Angabe von Maßnahmen in den Kapiteln „E1 Klimawandel“, „E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme“, „E5 Kreislaufwirtschaft“, „S1 Arbeitskräfte des Unternehmens“, „S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“, „S3 Betroffene Gemeinschaften“ und „S4 Verbraucher:innen und Endnutzer:innen“ e) Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und Kommunikation – ESRS 2 Mindestangabepflichten im Zuge der Angabe von Kennzahlen in den Kapiteln „E1 Klimawandel“, „E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme“, „E5 Kreislaufwirtschaft“, „S1 Arbeitskräfte des Unternehmens“, „S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“, „S3 Betroffene Gemeinschaften“ und „S4 Verbraucher:innen und Endnutzer:innen“ – ESRS 2 Mindestangabepflicht im Zuge der Angabe von Zielen in den Kapiteln „E1 Klimawandel“, „E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme“, „E5 Kreislaufwirtschaft“, „S1 Arbeitskräfte des Unternehmens“, „S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“, „S3 Betroffene Gemeinschaften“ und „S4 Verbraucher:innen und Endnutzer:innen“
RkJQdWJsaXNoZXIy NTk5ODUz