Geschäftsbericht 2025 – ÖBB-Infrastruktur AG
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss 45 Der Prozess zur Evaluierung der taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten des ÖBB Infrastruktur-Konzerns wurde 2021 erstmals durchgeführt. Dazu wurde ein 360-Grad-Screening-Prozess entwickelt, der sich in folgende Schritte gliedert: – Screening der NACE-Codes nach den Kriterien „zutreffend“, „vielleicht“, und „nicht zutreffend“ eingeteilt. – Vergleich der NACE-Codes mit jenen der jeweiligen Wirtschaftstätigkeiten je Gesellschaft im „EU Taxonomy Compass“ der Europäischen Kommission. – Durchführung einer „Betroffenheitsanalyse“ auf Basis der „Beschreibung der Tätigkeiten“ in den jeweiligen Delegierten Verordnungen sowie der Prozesse und Geschäftstätigkeiten im ÖBB Infrastruktur-Konzern. – In Abstimmungsterminen mit Fachexpert:innen wurden die unklaren bzw. nicht eindeutigen Wirtschaftstätigkeiten mit dem „vielleicht“-Kriterium näher betrachtet. – Überprüfung der Kennzahlen auf relevante Wirtschaftstätigkeiten. Die analysierten Finanzkennzahlen stehen im Einklang mit den Konsolidierungsgrundsätzen, die für die Finanzberichterstattung des Konzerns nach den anwendbaren Rechnungslegungsgrundsätzen (IFRS) gelten. – Auf Basis dieser Liste mit relevanten Wirtschaftstätigkeiten wurde das bestehende Reportingsystem um eine Eingabemaske mit den dem Rahmenwerk zuordenbaren Einzelmaßnahmen ergänzt. Dies ermöglicht eine entsprechende standardisierte Datenerhebung. Die Betroffenheitsanalyse wird jährlich durchgeführt, um mögliche neue taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten im ÖBB Infrastruktur-Konzern zu identifizieren und die Grundlage für die Ermittlung der relevanten Finanzkennzahlen aktuell zu halten. Für das Jahr 2025 ergaben sich gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen in der Betroffenheitsanalyse. Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten Zur Ermittlung der relevanten Leistungsindikatoren wurde die Liste der identifizierten taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten herangezogen und folgende weitere Schritte gesetzt: – Erhebung des wesentlichen Beitrags zu einem Umweltziel und Sicherstellung der Einhaltung der technischen Bewertungskriterien sowie der „Do No Significant Harm“-Kriterien (DNSH-Kriterien) durch Fachexpert:innen. – Durchführung einer Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse. Dazu wurden physische Klimarisiken, die für die Wirtschaftstätigkeiten wesentlich sind, einer robusten Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse unterzogen, nähere Informationen zur Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse finden sich in dem Unterkapitel „E1 IRO-1“ . Anschließend folgte eine Bewertung bereits vorhandener Anpassungsmaßnahmen und ob zukünftig zusätzliche Anpassungslösungen erforderlich sind, um wesentliche physische Klimarisiken zu reduzieren. – Sicherstellen, dass die sozialen Mindestschutzstandards eingehalten werden – entsprechend den internationalen Rahmenwerken wie den OECD-Guidelines für multinationale Unternehmen, den UN Leitprinzipen für Wirtschaft und Menschenrechte, den Grundprinzipien und Rechten aus der Internationalen Charta der Menschenrechte sowie den Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO – engl. ILO). Die Anforderungen gemäß Art. 18 EU- Taxonomie-VO werden im ÖBB Infrastruktur-Konzern erfüllt. Nähere Informationen zu den Themen der sozialen Mindestschutzstandards sind in dem Unterkapitel „ESRS 2 GOV-4 Erklärung zur Sorgfaltspflicht“ zu finden. Mit der Überschneidung der Ergebnisse der technischen Bewertungskriterien und der Erfüllung der DNSH-Kriterien sowie dem positiven Abschluss der Prüfung der sozialen Mindestschutzstandards ergibt sich das unten dargestellte Ergebnis für die Taxonomiekonformität des ÖBB Infrastruktur-Konzerns. Wie in den Offenlegungstabellen ersichtlich, sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht alle taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten auch taxonomiekonform, da die technischen Bewertungskriterien bzw. die DNSH-Kriterien nicht gesamthaft erfüllt werden. Taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten Für die Geschäftstätigkeit des ÖBB Infrastruktur-Konzerns sind aufgrund der sehr breiten Struktur aktuell 12 (Vj: 12) der in den Delegierten Verordnungen zur Ergänzung der EU-Taxonomie-VO derzeit angeführten Wirtschaftstätigkeiten für die sechs Umweltziele relevant und damit taxonomiefähig. Im Bereich der Kernenergie und des fossilen Gases wurden keine Wirtschaftstätigkeiten identifiziert.
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