Geschäftsbericht 2025 – ÖBB-Infrastruktur AG
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss 53 Ein wesentlicher Teil dieser Strategie ist die Dekarbonisierung sowie der Klimaübergangsplan des ÖBB Infrastruktur- Konzerns, welcher Anfang 2025 ebenfalls per Vorstandsbeschluss freigegeben und Anfang 2026 aktualisiert wurde. Dieser beinhaltet folgende Ziele: – Reduktion der Scope 1- und Scope 2-Treibhausgasemissionen um 42 % bis 2030 (im Vergleich zum Basisjahr 2022) – Klimaneutralität Scope 1- und Scope 2-Treibhausgasemissionen bis 2035 (Netto-Null: -90 % im Vergleich zum Basisjahr 2022) – Reduktion der Scope 3-Treibhausgasemissionen im Bereich des Anlagevermögens der Schieneninfrastruktur um 10 % bis 2030 (gegenüber Basisjahr 2022) bei derselben errichteten Anlagenmenge wie 2022 Netto-Null bedeutet, analog zu den geltenden gesetzlichen Vorgaben, dass mindestens 90 % der Treibhausgasemissionen durch Maßnahmen im Unternehmen reduziert werden, bevor CO 2 -Zertifikate zur Erreichung der Netto-Null für die letzten 10 % Anwendung finden können. Entsprechende konkrete Überlegungen zum Einsatz von CO 2 -Zertifikaten werden erarbeitet und folgen in den nächsten Jahren. Nähere Informationen zu den Treibhausgas-Emissionsreduktionszielen finden sich in Unterkapitel „E1-4“ . Entlang von Dekarbonisierungspfaden in den Bereichen Mobilität, Gebäude (und Betriebsanlagen) sowie Scope 3 plant der ÖBB Infrastruktur-Konzern schrittweise Reduktionsmaßnahmen. Die gesamtheitliche Steuerung der Konzern- Dekarbonisierungsstrategie liegt bei der ÖBB-Holding AG, Reduktionsmaßnahmen werden von den Teilkonzernen eigenverantwortlich umgesetzt. Details zu den Fortschritten bei der Umsetzung des Übergangsplans werden in Unterkapitel „E1-3 E1-4“ sowie „E1-6“ angeführt. Der ÖBB Infrastruktur-Konzern hat im Berichtsjahr rd. 2.801 Mio. EUR in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten investiert (taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139). Diese Projekte entsprechen einem Anteil von rd. 79 % der gesamten CapEx des Unternehmens. Die Investitionen umfassen u. a. die Elektrifizierung der Strecke oder den Ausbau der erneuerbaren Energien. Darüber hinaus tragen die getätigten Investitionen in anderen Bereichen zur Ermöglichung der Mobilitätswende bei und sind dementsprechend als nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten zu bewerten. Weitere Informationen zu CapEx-Plänen, die den Übergangsplan unterstützen (Wirtschaftstätigkeiten 7.3., 6.5. und 6.14.) und ausgewählte Leistungsindikatoren sind im Unterkapitel „Angaben nach Artikel 8 der Verordnung 2020 / 852 (Taxonomie-Verordnung)“ dargestellt. Die notwendigen Klimaschutzmaßnahmen für die Umsetzung des Übergangsplans (CapEx) sind für Scope 1 und Scope 2 bis 2031 finanziell in der Mittelfristplanung des ÖBB Infrastruktur-Konzerns hinterlegt und belaufen sich derzeit in Summe auf rd. 1 Mrd. EUR. Zusätzlich läuft ein Investitionsprogramm von rd. 1,6 Mrd. EUR, um die erneuerbare Energieerzeugung weiter auszubauen und die Ziele der Energiestrategie zu erreichen. Die Umsetzung der Dekarbonisierung gemäß der Scope 3-Zielsetzungen ist maßgeblich durch die Wirtschaftstätigkeit 6.14. (Schienenverkehrsinfrastruktur) und die darin vorgesehenen Investitionsmittel geprägt. Es gibt daher keine konkret zugewiesenen finanziellen Mittel für Dekarbonisierungsbestrebungen bei Bautätigkeiten, da diese als Teil der Investitionssumme umgesetzt werden. Trotz gezielter Maßnahmen und Innovationen ist der ÖBB Infrastruktur-Konzern mit Herausforderungen in den Bereichen Mobilität und Gebäude konfrontiert, die eine vollständige Dekarbonisierung erschweren bzw. aktuell verhindern. Dies betrifft unter anderem die Erneuerung der Instandhaltungsflotte und der Servicejets, da für die neuen Hybridfahrzeuge auch weiterhin Diesel als Rückfallebene verwendet werden muss. Im Bereich Gebäude stellen aufgrund der Abhängigkeit von externen Anbietern oder mangelnder verfügbarer Alternativen vor allem die Dekarbonisierung der Fernwärme und der Kältemittel eine Herausforderung dar. Diese Überlegungen wurden bei der Zielsetzung der Treibhausgas- Emissionsreduktionsziele bereits berücksichtigt. Der ÖBB Infrastruktur-Konzern ist bestrebt, die Wirtschaftstätigkeiten im Einklang mit den Kriterien der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 auszuführen. Wie im Unterkapitel „Angaben nach Artikel 8 der Verordnung 2020 / 852 (Taxonomie-Verordnung)“ ersichtlich, wird im ÖBB Infrastruktur-Konzern bereits ein hoher Anteil an taxonomiekonformen Umsatzerlösen, Investitionen und Betriebsausgaben offengelegt. Besonders im Bereich der Immobilien bestehen jedoch noch einige Herausforderungen, die damit verbundenen Wirtschaftstätigkeiten taxonomiekonform auszuführen. Aus diesem Grund wird derzeit eine EU-Taxonomie-Strategie für nicht betriebsnotwendige Immobilien erarbeitet. Der Gebäudebestand des ÖBB Infrastruktur-Konzerns hat teils historischen Wert, an dem weiterhin festgehalten wird. Dieser Bestand kann in absehbarer Zeit die Kriterien der EU-Taxonomie nur zum Teil erfüllen. Die bestehenden Immobilien sollen jedoch bestmöglich verbessert und die Investitionen künftig möglichst taxonomiekonform ausgerichtet werden. Bei Neubauten wird angestrebt, die Anforderungen der EU-Taxonomie zu erfüllen.
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