Geschäftsbericht 2025 – ÖBB-Infrastruktur AG
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss 89 Schließung von Produktkreisläufen durch Förderung von Rücknahmekonzepten in der Beschaffung von Reinigungsmaschinen, wo umsetzbar bis Ende 2026 2026 80,0 % 2023 0,0 100 0,0 E5-K-1 - 4) Anwendung von ökologischen Kriterien bei Neuausschreibungen im Bereich Chemie und Maschinen: wo zulässig findet sekundäres oder recyclingfähiges Verpackungsmaterial Anwendung bis Ende 2025 2025 100 % 2023 0,0 85,7 83,3 E5-K-1 - 4) Ab 2026 wird bei 50 %, ab 2029 bei 70 % und ab 2035 bei 90 % der Baustellen (Neubau und größere Renovierung bei nicht betriebsnotwendigen Gebäude) ein EU-Taxonomie- tauglicher Nachweis über den Massenanteil von mindestens 70 % der auf der Baustelle anfallenden nicht gefährlichen Bau- und Abbruchabfälle (ausgenommen 17 05 04) für die Wiederverwendung, das Recycling und eine sonstige stoffliche Verwertung, einschließlich Auffüllarbeiten, bei denen Abfälle als Ersatz für andere Materialien zum Einsatz kommen, vorbereitet. 3) 2035 90,0 % 2024 38,5 60,0 38,5 E5-K-1 E5-A-2 Ab 2028 werden bei 50 % der größeren Renovierungen (lt. OIB) bei nicht betriebsnotwendigen Gebäuden recycelte oder wiederverwendbare Materialien eingesetzt. 2028 50,0 % 2026 n.a. n.a. n.a. E5-K-1 E5-A-1 E5-F-1 Schulung der Mitarbeiter:innen der ÖBB- Operative Services GmbH & Co. KG durch ein Umwelttraining Abfall- und Kreislaufwirtschaft bis 2025 2025 50,0 % 2024 32,5 86,8 32,5 E5-K-1 E5-A-2 1) Relevante Warengruppen beziehen sich auf jene Warengruppen, die im Zuge der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse für den Bericht 2024 als wesentlich identifiziert wurden und Lieferleistungen enthalten. Für genauere Informationen dazu sei auf das Unterkapitel „E5-4“ sowie die Detailbeschreibung des Zielumfangs verwiesen. 2) Die Umsetzung erfolgt durch eine Beauftragung der Aufbereitung und der Verwertung im Sinne eines Einbaus im selben Bauvorhaben. Dadurch werden Primärmateriallagerstätten verschont und Emissionen von Treibhausgasen, Staub und Schall reduziert. 3) Bei jenen Zielen, die in dieser Darstellung mit Fußnote 3) markiert sind, handelt es sich um Ziele, die über interne Bestrebungen hinaus auch in weiteren europäischen oder nationalen Gesetzgebungen als Grenzwerte genannt und von diesen abgeleitet sind. Es handelt sich jedoch bei allen gelisteten Zielsetzungen um freiwillige Bestrebungen des ÖBB Infrastruktur-Konzerns im Rahmen der Entwicklungen im Nachhaltigkeitsbereich. 4) Bei jenen Zielen, die in dieser Darstellung mit der Fußnote 4) markiert sind, handelt es sich um Ziele, die in keinem direkten Zusammenhang mit einem Ergebnis der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse stehen, welche aber dennoch durch den ÖBB Infrastruktur-Konzern verfolgt werden, da sie einen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft leisten und vor allem die Stoßrichtung zur Reduktion von umweltschädlichen Stoffen fördern (E5-K-1.1).
RkJQdWJsaXNoZXIy NTk5ODUz