Geschäftsbericht 2025 – ÖBB-Infrastruktur AG
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss 90 Die Einbindung der Interessenträger:innen erfolgt über die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse, bei der Zielformulierung werden diese jedoch nicht gezielt einbezogen. Für die Kreislaufwirtschaftsperspektive des zirkulären Produktdesigns liegt eine indirekte Beeinflussung durch die dementsprechenden Weichenstellungen in der Beschaffung vor und damit bestehen Anreize auf den Markt. Dies ist dadurch gegeben, dass der ÖBB Infrastruktur-Konzern, im Rahmen der vergaberechtlichen Vorgaben, Ausschreibungskriterien anwendet, welche die Kreislaufwirtschaft forcieren (z. B. nachhaltige Planung oder Rückgabekonzepte). Eine ähnliche Lage stellt sich bei dem Beitrag zur Beschaffung und Nutzung erneuerbarer Ressourcen nach dem Kaskadenprinzip dar. Aufgrund der Untersuchung der wesentlichen Materialzuflüsse des ÖBB Infrastruktur- Konzerns, welche genauer in Unterkapitel „E5-4“ beschrieben wird, wurden für diese Perspektive lediglich die Holzschwellen als relevant identifiziert. Aufgrund der technischen Spezifikationen der Schwellen innerhalb der unternehmerischen Wertschöpfung des ÖBB Infrastruktur-Konzerns ist die Einflussnahme beschränkt. Diese Kategorie stellt daher eine untergeordnete Priorität im Gesamtkontext der Geschäftstätigkeiten dar, weswegen kein wesentlicher Beitrag im Bereich der erneuerbaren Ressourcen geleistet wird und daher auch kein Ziel dazu festgelegt wurde. Die Materialien aus erneuerbaren Ressourcen spielen in der Gesamtmassenbilanz eine untergeordnete Rolle. Die Zielsetzungen wurden gemäß der Wesentlichkeit an den größten vorhandenen Strömen orientiert (siehe dazu auch Unterkapitel „E5-4“). Die erarbeiteten Ziele leisten einen wesentlichen Beitrag zu den R-Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft, welche bereits detaillierter im Unterkapitel „E5-1“ beschrieben wurden. Die folgende Darstellung gibt einen Überblick, zu welchen Kreislaufwirtschaftsgrundsätzen (10R) die Ziele einen wesentlichen Beitrag leisten und ob sich diese eher auf Ressourcenzuflüsse mit den zugehörigen Kategorien Produkte, technisches und biologisches Material gemäß ESRS- Auslegung oder auf Ressourcenabflüsse beziehen. Die Auslegung der Begrifflichkeiten der Ressourcenzuflüsse Produkt, technisches sowie biologisches Material nach ESRS wurde für den Zweck der Berichtslegung in Anlehnung an Definitionen aus für den ÖBB Infrastruktur-Konzern relevanten, bestehenden Gesetzgebungen gewählt. Als Beitrag zum Ressourcenzufluss relevante Produkte sind jene, die mit einem physischen Bezug in Anlehnung an § 6 im Bundesvergabegesetz 42 einhergehen, zu betrachten. Dabei grenzt sich „technisches Material“ dadurch von Produkten ab, dass diese Grundstoffe umfassen, welche unbearbeitet oder lediglich geringfügig bearbeitete Güter sind. Es handelt sich dabei um Rohmaterial im weitesten Sinne, wobei vor allem der Gleisschotter einen Anwendungsfall im Sinne der ÖBB-Infrastruktur AG darstellt. Biologisches Material im Kontext der vorliegenden Berichterstattung umfasst alle Stoffe, die aus nachwachsenden Rohstoffen gewonnen werden. Dies sind organische Rohstoffe aus der land- oder forstwirtschaftlichen Produktion, welche zielgerichtete Anwendungszwecke außerhalb des Nahrungs- und Futtermittelbereichs haben. Die unten dargestellten Zuordnungen wurden mit Fokus auf die Wirtschaftstätigkeiten innerhalb der Wertschöpfung des ÖBB Infrastruktur-Konzerns vorgenommen und stellen daher außerhalb dieses Rahmens keine universelle Gültigkeit dar. Abhängig vom Betrachtungsrahmen tragen die einzelnen Ziele auch über die vorgenommenen Zuteilungen hinaus zu den verschiedenen Ressourcengrundsätzen bei. 42 https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20010295&FassungVom=2024-02- 10&Artikel=&Paragraf=12&Anlage=&Uebergangsrecht=.
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