Nachhaltigkeitsbericht 2024 – ÖBB-Infrastruktur AG
Nachhaltigkeitsbericht NB 9 ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss 38 Sozialer Mindestschutz Der soziale Mindestschutz umfasst erstens die Einhaltung von Menschenrechten, einschließlich Arbeitnehmer:innenrechten, sowie Maßnahmen gegen Bestechung, Korruption, unfairen Wettbewerb und Steuervermeidung. Zusätzlich dazu wird die Einhaltung des sozialen Mindestschutzes daran gemessen, wie Unternehmen ihre internen Prozesse zur Wahrung der Sorgfaltspflichten gestalten und wie wirksam diese Prozesse in der Praxis umgesetzt werden. Der ÖBB Infrastruktur-Konzern handelt gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Es gelten die verfassungsrechtlich gewährten Grundrechte, insbesondere der Gleichheitsgrundsatz nach dem Bundes-Verfassungsgesetz, sowie die europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK). Über die Einhaltung dieser Rechte wachen unabhängige Gerichte. Als Mitglied der Wirtschaftskammer bekennt sich der ÖBB Infrastruktur-Konzern auch zu deren Grundsätzen „Menschenrechte, Umweltstandards, Sozialstandards“ und ist sich seiner gesellschaftlichen Verantwortung bewusst. Menschenrechte Der ÖBB Konzern, und damit auch der ÖBB Infrastruktur-Konzern, bekennt sich zu den Menschenrechten, den UN- Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und zur Einhaltung der Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (kurz „ILO“) gegenüber Mitarbeiter:innen. Insbesondere lehnt der ÖBB Infrastruktur-Konzern jedwede Form der Gewalt gegenüber Mitarbeiter:innen, insbesondere Folter (ILO 29), Kinderarbeit (ILO 138, 182) und Zwangsarbeit (ILO 29, 105) ab und anerkennt das Recht auf Arbeitnehmer:innenvertretung (ILO 87) und Kollektivverhandlung (ILO 98). Im Rahmen seiner unternehmerischen Fürsorgepflicht tritt der ÖBB Infrastruktur-Konzern für den Schutz der körperlichen Unversehrtheit seiner Mitarbeiter:innen ein. Um die eigenen Richtlinien an den aktuellen Stand der internationalen Vorgaben anzupassen, wurden bestehende Policys (Code of Conduct, Supplier Code of Conduct, ÖBB interne Gleichstellungspolicy) im Jahr 2024 auf Grundlage einer Marktumfeldanalyse sowie einer Überprüfung internationaler Rahmenwerke überarbeitet. – Ergänzungen zum Bereich „Menschenrechte“ befinden sich im Kapitel S1 „Arbeitskräfte des Unternehmens“. – Informationen zum Compliance-Management und dem Schutz von Hinweisgeber:innen sowie Informationen zu Kontroll- und Beschwerdemechanismen befinden sich in dem Kapitel G.4 „Governance-Informationen“. Im gesamten ÖBB Infrastruktur-Konzern gab es bei Mitarbeiter:innen, Dienstleistern und Lieferanten sowie Verbraucher:innen und Endnutzer:innen in der Vergangenheit keinen menschenrechtsbezogenen Anlassfall, um über die beschriebenen Maßnahmen, Policys und Prozesse hinausgehend weitere spezifische Abhilfemaßnahmen bzw. zusätzliche Maßnahmen zu implementieren. Privatsphäre von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen ( Kund:innen) Der Schutz der Privatsphäre von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen und die Einhaltung der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) durch eine rechtmäßige, transparente und zweckgebundene Verarbeitung personenbezogener Daten hat hohe Priorität im ÖBB Infrastruktur-Konzern. Strikte Maßnahmen zur Datenminimierung, Vertraulichkeit und Sicherheit stellen den verantwortungsvollen Umgang mit sensiblen Informationen sicher. Zudem werden die Rechte betroffener Personen (wie Auskunft, Berichtigung und Löschung) umfassend gewahrt.
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