Nachhaltigkeitsbericht 2024 – ÖBB-Infrastruktur AG

ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft NB 8 ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss 37 Kernelemente der Sorgfaltspflicht Absätze in der Nichtfinanziellen Erklärung a) Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und Geschäftsmodell – ESRS 1 GOV-1 Die Rolle der Verwaltungs-, Lenkungs- und Aufsichtsorgane – ESRS 2 GOV-2 Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen – ESRS 2 GOV-3 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme – ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell – Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell in den Kapiteln E1 „Klimawandel“, E4 „Biologische Vielfalt und Ökosysteme“, S1 „Arbeitskräfte des Unternehmens“, S2 „Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“, S3 „Betroffene Gemeinschaften“ und S4 „Verbraucher:inen und Endnutzer:innen“ – Weitere Informationen zu „Sozialer Mindestschutz“, „Menschenrechte“, „Privatsphäre und Kund:innen“, „Fairer Wettbewerb und Transparenz“ sowie „Verantwortung in der Besteuerung“ befinden sich im Anschluss dieser Tabelle b) Einbindung der betroffenen Interessensgruppen in alle wichtigen Schritte der Due- Diligence-Prüfung – ESRS 2 GOV-2 Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen – ESRS 2 SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen – Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-2: Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen in den Kapiteln S1 „Arbeitskräfte des Unternehmens“, S2 „Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“, S3 „Betroffene Gemeinschaften“ und S4 „Verbraucher:innen und Endnutzer:innen“ – ESRS 2 IRO-1 Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen – Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1: Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in den Kapiteln E1 „Klimawandel“, E4 „Biologische Vielfalt und Ökosysteme“, E5 „Kreislaufwirtschaft“ und G1 „Unternehmensführung“ – ESRS 2 Mindestangabepflicht im Zuge der Angabe von Konzepten in den Kapiteln E1 „Klimawandel“, E4 „Biologische Vielfalt und Ökosysteme“, E5 „Kreislaufwirtschaft“, S1 „Arbeitskräfte des Unternehmens“, S2 „Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“, S3 „Betroffene Gemeinschaften“ und S4 „Verbraucher:innen und Endnutzer:innen“ – Weitere Informationen zu „Sozialer Mindestschutz“, „Menschenrechte“, „Privatsphäre und Kund:innen“, „Fairer Wettbewerb und Transparenz“ sowie „Verantwortung in der Besteuerung“ befinden sich im Anschluss dieser Tabelle c) Identifizierung / Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen – ESRS 2 IRO-1 Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen – Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1: Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in den Kapiteln E1 „Klimawandel“, E4 „Biologische Vielfalt und Ökosysteme“, E5 „Kreislaufwirtschaft“ und G1 „Unternehmensführung“ – ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell – Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell in den Kapiteln E1 „Klimawandel“, E4 „Biologische Vielfalt und Ökosysteme“, S1 „Arbeitskräfte des Unternehmens“, S2 „Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“, S3 „Betroffene Gemeinschaften“ und S4 „Verbraucher:innen und Endnutzer:innen“ d) Maßnahmen gegen diese negativen Auswirkungen – ESRS 2 Mindestangabepflichten im Zuge der Angabe von Maßnahmen in den Kapiteln E1 „Klimawandel“, E4 „Biologische Vielfalt und Ökosysteme“, E5 „Kreislaufwirtschaft“, S1 „Arbeitskräfte des Unternehmens“, S2 „Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“, S3 „Betroffene Gemeinschaften“ und S4 „Verbraucher:innen und Endnutzer:innen“ e) Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und Kommunikation – ESRS 2 Mindestangabepflichten im Zuge der Angabe von Kennzahlen in den Kapiteln E1 „Klimawandel“, E4 „Biologische Vielfalt und Ökosysteme“, E5 „Kreislaufwirtschaft“, S1 „Arbeitskräfte des Unternehmens“, S2 „Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“, S3 „Betroffene Gemeinschaften“ und S4 „Verbraucher:innen und Endnutzer:innen“ – ESRS 2 Mindestangabepflicht im Zuge der Angabe von Zielen in den Kapiteln E1 „Klimawandel“, E4 „Biologische Vielfalt und Ökosysteme“, E5 „Kreislaufwirtschaft“, S1 „Arbeitskräfte des Unternehmens“, S2 „Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“, S3 „Betroffene Gemeinschaften“ und S4 „Verbraucher:innen und Endnutzer:innen“ 37

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