Nachhaltigkeitsbericht 2024 – ÖBB-Infrastruktur AG
Nachhaltigkeitsbericht NB 7 ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss 36 Die Verwaltungs-, Leitungs-, und Aufsichtsorgane wurden innerhalb des Prozesses der Durchführung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse zur Ermittlung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen involviert. Zusätzlich befassen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane laufend mit aktuellen Themenstellungen ergebend aus den Kerntätigkeiten, welche in direkten Zusammenhang mit wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen stehen. ESRS 2 GOV-3 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme Die Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands setzt sich aus einer fixen und einer variablen Komponente sowie Sachbezügen zusammen. Die variable Komponente ist leistungsabhängig und basiert auf jährlich zu Beginn des Geschäftsjahres mit dem Präsidium des Aufsichtsrats vereinbarten Zielen. Eine leistungsorientierte Komponente ist auch in den Anstellungsverträgen der Topführungskräfte (Vorstände und Geschäftsführer der Tochterunternehmen) enthalten. Diese erhalten eine erfolgsabhängige Vergütung in der Höhe von 25 bis 50 % zusätzlich zum Fixum. Die Festlegung und Aktualisierung der Anreizsysteme von ÖBB Konzernzielen erfolgt auf Ebene des Aufsichtsrats der ÖBB Holding AG, der die jeweiligen Zielvereinbarungen genehmigt. Die Gesellschaftsziele werden durch das Präsidium des Aufsichtsrats der ÖBB Infrastruktur AG genehmigt. Die Zieldefinition für die variable Vergütung erfolgt über eine Score-Card, die jährlich individuell für jede ÖBB-Gesellschaft erstellt wird. Diese enthält klar vereinbarte, hauptsächlich quantitative ökonomische, soziale und ökologische Zielgrößen, wodurch nachhaltigkeitsbezogene Leistungsparameter in die Vergütungspolitik integriert sind. Die Zielgrößen orientieren sich am Gesamtkonzernerfolg, an der Konzernstrategie und an dessen Schwerpunkten. Im ÖBB Infrastruktur-Konzern hatten rund 47 % der variablen Vergütung einen Bezug zu nachhaltigkeitsbezogenen Leistungsparameter. Diese Leistungsparameter beliefen sich auf die Sicherheit, Pünktlichkeit, Kundenzufriedenheit, Ausbau der Photovoltaik, Frauenanteil und Mitarbeiter:innengesundheit sowie den Aufbau eines integrierten und automatisierten Nachhaltigkeitskennzahlensystems. Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats enthält keine an nachhaltigkeitsbezogene Leistungskennzahlen geknüpften Anreize. Darüber hinausgehende Informationen zur Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstandes, der Top- Führungskräfte sowie der Aufsichtsratsmitglieder finden sich in der Erläuterung 32 zum Konzernabschluss. Die Höhe der jährlichen variablen Komponenten der Vergütung der Verwaltungs- und Leitungsorgane richtet sich nach der Erreichung von Zielen, die zu Beginn des Geschäftsjahres vereinbart werden. Die unter E1-4 berichteten Treibhausgas- Emissionsreduktionsziele sind derzeit nicht Teil dieser Bewertung. Im Geschäftsjahr 2024 waren 12 % der Vergütung mit klimabezogenen Erwägungen verknüpft: Dies betrifft den Ausbau von Photovoltaikanlagen sowie den Aufbau eines integrierten und automatisierten Nachhaltigkeitskennzahlensystems zur Schärfung ausgewählter ökologischer Kennzahlen (Darstellung des IST-Prozesses sowie Ermittlung und Abstimmung des SOLL-Prozesses für prioritäre Nachhaltigkeitskennzahlen wie beispielsweise Abfall oder Diesel). ESRS 2 GOV-4 Erklärung zur Sorgfaltspflicht Die wichtigsten Aspekte und Schritte der Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht mit Verweis auf die relevanten Absätze in der Nichtfinanziellen Erklärung findet sich im Folgenden wieder.
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