Nachhaltigkeitsbericht 2024 – ÖBB-Infrastruktur AG

NB 147 Vorstand I Aufsichtsrat I Österreich bewegen I Corporate Governance I Konzernlagebericht I Konzernabschluss 89 Abgrenzung zwischen aktivierungspflichtigen Investitionen und sofort aufwandswirksamen Instandhaltungsaufwendungen Beschreibung / Risiko: Adressierung im Rahmen der Konzernabschlussprüfung: Die ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft investiert im Auftrag der Bundesregierung jährlich mehr als drei Milliar- den Euro in das österreichische Schienennetz. Neben Investitionen in den Neubau von Schieneninfrastruktur tätigt die Gesellschaft wesentliche Ausgaben für die Erneuerung und die Instandhaltung der bestehenden Infrastruktur. Weiters werden aufgrund der verursachten Hochwasserschäden im September 2024 Investitionen und Instandhaltungsleistungen für die Schadensbehebung getätigt. Während als Investitionen einzustufende Maßnahmen aktiviert und damit im Wege der Abschreibung über mehrere Jahre aufwandswirksam verteilt werden, schlagen sich lnstandhaltungsmaßnahmen sofort als Aufwand im Ergebnis nieder. Wie bei allen großen Infrastrukturunter- nehmen kommt der Abgrenzung zwischen Investitions- und lnstandhaltungsmaßnahmen und deren richtiger Abbildung im Konzernabschluss der ÖBB-lnfrastruktur Aktiengesellschaft besondere Bedeutung zu. Gerade bei Maßnahmen, die die bestehende Infrastruktur betreffen, kann es zu Abgrenzungs- bzw. Klassifizierungsfragen kommen. Die Angaben zu den Bilanzierungsgrundsätzen sind im Anhang unter Punkt „3. Zusammenfassung der wesent- lichsten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Sachan- lagen“ enthalten. Informationen zu den im Geschäftsjahr aufwandswirksam erfassten lnstandhaltungsleistungen finden sich im Anhang unter Punkt „B. Erläuterungen zur Konzern-Bilanz und Konzern-Gewinn- und Verlust- rechnung, 7. Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen“. Unsere Prüfungshandlungen haben, unter anderem, folgende Tätigkeiten umfasst: Im Rahmen unserer Prüfungstätigkeit haben wir ein Verständnis über den relevanten Prozess und die wesent- lichen Schlüsselkontrollen betreffend korrekter Kategorisie- rung und Bilanzierung von aktivierungspflichtigen Investiti- onen bzw. aufwandswirksamen Instandhaltungsmaß- nahmen erlangt, die Konzeption und Ausgestaltung der Kontrollen im Prozess beurteilt und ausgewählte Schlüssel- kontrollen im Prozess auf deren Wirksamkeit getestet („Funktionsprüfung“). Davon betroffen sind insbesondere Schlüsselkontrollen anlässlich der Eröffnung von Aufträgen im SAP-System. Wir haben weiters Gespräche mit den IKS-Kontrollownern und IKS-Testern, die unabhängig nachgelagerte Kontrollen im Bereich Sachanlagen durchführen, geführt, ein Ver- ständnis über deren Tätigkeiten gewonnen und deren Kompetenz und fachliche Qualität beurteilt. Ferner haben wir Interne Revisionsberichte mit Bezug auf den besonders wichtigen Prüfsachverhalt eingeholt, gelesen und hinsicht- lich Auswirkung auf unsere Prüfungsstrategie gewürdigt und zusätzliche Prüfungshandlungen gesetzt. Wir haben die internen Bilanzierungsrichtlinien („Aktivie- rungshandbuch“) hinsichtlich Übereinstimmung mit den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen nach IFRS geprüft. Basierend auf den Ergebnissen der Funktionsprüfungen haben wir anhand von Stichproben von Zugängen im Bereich vom Sachanlagevermögen, Stichproben im Bereich von Investitions- und Instandhaltungsaufträgen, Stichpro- ben im Bereich der getätigten Maßnahmen für die Behe- bung der Hochwasserschäden, sowie anhand ausgewähl- ter Stichproben von wesentlichen Projekten die korrekte Erfassung als Zugang zu Sachanlagen oder Aufwand in Übereinstimmung mit der internen Bilanzierungsrichtlinie („Aktivierungshandbuch“) geprüft. Die Auswahl der Stichproben von wesentlichen Projekten erfolgte anhand einer Zufallsauswahl und auf Basis von definierten Risiko- kriterien unter Berücksichtigung der Projektgröße. Die Prüfungshandlungen umfassten insbesondere die Durchsicht von Projektbeschreibungen, die Diskussion von Projektinhalten mit den Projektverantwortlichen und Projektcontrollern und daraus abgeleitet die Würdigung der getroffenen Bilanzierungsentscheidungen. Soweit erforderlich haben wir bei den in den Stichproben ent- haltenen Projekten auch in Abrechnungs- und Vertrags- unterlagen Einsicht genommen. 255

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