Nachhaltigkeitsbericht 2024 – ÖBB-Infrastruktur AG

NB 148 Vorstand I Aufsichtsrat I Österreich bewegen I Corporate Governance I Konzernlagebericht I Konzernabschluss 90 Ansatz und Bewertung von Rückstellungen für regulierungsrechtliche Verfahren Beschreibung / Risiko: Adressierung im Rahmen der Konzernabschlussprüfung: Zum 31. Dezember 2024 bestehen mehrere regulierungs- rechtliche Verfahren. Diese Verfahren, welche sich in unterschiedlichen verfahrensrechtlichen Stadien befinden, betreffen den Zeitraum ab Dezember 2011 bis 2024. Inhaltlich geht es dabei vor allem um Fragen der Ermittlung und Festlegung des Infrastrukturbenützungsentgelts (ab Dezember 2011 bis Dezember 2017), der Entgelte nach dem neuen Wegeentgeltmodell für den Zeitraum Dezem- ber 2019 bis Dezember 2024 (Produkt „Zugtrasse“ hin- sichtlich direkt zuordenbarer Kosten und gesetzeskonfor- mer Marktaufschläge bis einschließlich der Netzfahrplan- periode 2021), sowie um die Zulässigkeit der Höhe der Stationsentgelte bei der Nutzung von Serviceeinrichtungen ab Dezember 2012 bis 2024, sowie der Entgelte für das Bahnstromnetz in den Jahren 2016–2024. Der Ausgang der anhängigen Verfahren kann dazu führen, dass die bisher verrechneten Entgelte abgeändert werden und es dadurch zu einer Rückerstattungspflicht der ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft kommt. Diese Risiken werden individuell je Sachverhalt bzw. Verfahren unter Einbindung von Experten bewertet und in Form von Rückstellungen bilanziell berücksichtigt. Die Bilanzierung und Bewertung dieser Rückstellungen für regulierungsrechtliche Verfahren sind im Rahmen der Prüfung von besonderer Bedeutung, da die Beträge wesentlich sind, die Bewertung komplex ist und wesentli- che Ermessensentscheidungen erfordert. Das Erfordernis für und die Höhe dieser Rückstellungen sind maßgeblich von der Annahme und Einschätzung des Managements zum Ausgang der Verfahren abhängig. Bewertungs- unsicherheiten bestehen insbesondere aufgrund von schwierig abzuschätzenden Ergebnissen bei der Auslegung von bisher weitgehend nicht ausjudizierten Rechtsfragen durch die Aufsichtsbehörde, Verwaltungsgerichte bzw. Gerichtshöfe, aufgrund möglicher Einschränkungen der zeitlichen Wirkung von Entscheidungen sowie hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von anerkannten Kosten und Marktaufschlägen als Basis für die Verrechnung von Tarifen für die Nutzung der Schieneninfrastruktur. Die entsprechenden Angaben der ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft zu den Rückstellungen für regulierungs- rechtliche Verfahren befinden sich im Anhang unter Punkt „3. Zusammenfassung der wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Verwendung von Schätzungen und Ermessensausübungen, c. Rückstellungen“ sowie „B. Erläu- terungen zur Konzern-Bilanz und Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, 26.2. Sonstige Rückstellungen“. Wir haben die Einschätzung des Managements betreffend Ansatz und Höhe der Rückstellungen hinterfragt und geprüft. Unsere Prüfungshandlungen haben, unter ande- rem, folgende Tätigkeiten umfasst: Wir haben den Prozess betreffend Ansatz und Bewertung der Rückstellungen für regulierungsrechtliche Verfahren erhoben und die Konzeption und Ausgestaltung der Kontrollen im Prozess beurteilt. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns mit den für die Rückstellungsbildung verwendeten Rechts- und Daten- grundlagen auseinandergesetzt und haben auf dieser Basis die Angemessenheit der für die Bewertung herangezoge- nen Prämissen beurteilt. Insbesondere haben wir dabei den Status der Verfahren, einschließlich der aktuellen Entwick- lungen im Jahr 2024, mit dem Management, den Mitarbei- tern des zuständigen Fachbereiches besprochen. Weiters haben wir uns mit den im Zuge der Verfahren vor der Schienen-Control Kommission erstellten Sachverständigen- gutachten befasst und die daraus von der Gesellschaft abgeleiteten Schlussfolgerungen gewürdigt. Das Berechnungsschema der Rückstellungen haben wir anhand der einfließenden Bewertungsparameter nachvoll- zogen. Die Gesellschaft bezieht bei der Berechnung der Rück- stellung extern erstellte Sachverständigengutachten und juristische Stellungnahmen von externen Rechtsanwälten mit ein. Diese haben wir im Rahmen der Prüfung eingeholt und uns davon überzeugt, dass deren Ergebnisse ange- messen und deren Arbeiten für unsere Zwecke adäquat sind. Weiters haben wir uns einen Eindruck über deren Kompetenz, Fähigkeiten und Objektivität verschafft. Schließlich haben wir die Entwicklung dieser Verfahren nach dem Bilanzstichtag bis zum Zeitpunkt der Erteilung des Bestätigungsvermerks durch Befragung des Vorstandes und der Mitarbeiter des Fachbereiches kritisch gewürdigt. Wir haben die Angemessenheit der Angaben im Anhang zur Bewertung und Bilanzierung dieser Rückstellungen beurteilt. 256

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