Nachhaltigkeitsbericht 2024 – ÖBB-Infrastruktur AG
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft NB 20 ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss 49 Vorgehensweise zur Evaluierung taxonomiefähiger und taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten Die Ermittlung der taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten basiert auf einem Prozess, der nachfolgend erläutert wird. Taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten Die Evaluierung der taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten erfolgte auf Basis der nachfolgenden Delegierten Verordnungen: – Delegierte Verordnung (EU) 2021 / 2139 – Delegierte Verordnung (EU) 2022 / 1214 – Delegierte Verordnung (EU) 2023 / 2485 – Delegierte Verordnung (EU) 2023 / 2486 Zur Ermittlung der relevanten Leistungsindikatoren wurde eine Liste der taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten des ÖBB Infrastruktur-Konzerns erstellt, welche jährlich evaluiert und gegebenenfalls aktualisiert wird. Der 360-Grad- Screening-Prozess zur Evaluierung gliedert sich dabei in folgende Schritte: – Screening der NACE-Codes nach den Kriterien „zutreffend”, „vielleicht”, und „nicht zutreffend“ – Vergleich der NACE-Codes mit jenen der jeweiligen Wirtschaftstätigkeiten je Gesellschaft im „EU Taxonomy Compass” der Europäischen Kommission – Durchführung einer Betroffenheitsanalyse auf Basis der Beschreibung der Tätigkeiten in den jeweiligen Delegierten Verordnungen sowie der Prozesse und Geschäftstätigkeiten im ÖBB Infrastruktur-Konzern – In Abstimmungsterminen mit Fachexpert:innen wurden dabei die unklaren bzw. nicht eindeutigen Wirtschaftstätigkeiten des „vielleicht“-Kriteriums näher betrachtet – Überprüfung der Kennzahlen auf relevante Wirtschaftstätigkeiten. Die analysierten Finanzkennzahlen stehen im Einklang mit den Konsolidierungsgrundsätzen, die für die Finanzberichterstattung des Konzerns nach den anwendbaren Rechnungslegungsgrundsätzen (IFRS) gelten – Auf Basis dieser Liste mit relevanten Wirtschaftstätigkeiten wurde das bestehende Reportingsystem um eine Eingabemaske mit dem Rahmenwerk von zuordenbaren Einzelmaßnahmen ergänzt, um so eine entsprechende standardisierte Datenerhebung zu ermöglichen Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten Zur Ermittlung der relevanten Leistungsindikatoren wurde die Liste der identifizierten taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten herangezogen und folgende weitere Schritte gesetzt. Erhebung des wesentlichen Beitrags zu einem Umweltziel und Sicherstellung der Einhaltung der technischen Bewertungskriterien sowie der „Do No Significant Harm“- Kriterien (DNSH-Kriterien) durch Fachexpert:innen. Im Zuge der Analyse erfolgte weiters die Durchführung einer Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse. Dazu wurden physische Klimarisiken, die für die Wirtschaftstätigkeiten wesentlich sind, einer robusten Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse unterzogen, nähere Informationen zur Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse finden sich in Kapitel E1 Klimawandel. Anschließend folgte eine Bewertung bereits vorhandener Anpassungsmaßnahmen und ob zukünftig zusätzliche Anpassungslösungen erforderlich sind, um wesentliche physische Klimarisiken zu reduzieren. In einem letzten Schritt wurde sichergestellt, dass die sozialen Mindestschutzstandards in Anlehnung an die internationalen Rahmenwerke wie die OECD-Guidelines für multinationale Unternehmen, die UN- Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die Grundprinzipien und Rechte aus der Internationalen Charta der Menschenrechte sowie die Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO – engl. ILO) eingehalten werden. Die Anforderungen gemäß Artikel 18 EU-Taxonomie-VO werden im ÖBB Infrastruktur-Konzern erfüllt. Nähere Informationen zu den Themen der Mindestschutzstandards ist in dem Kapitel ESRS 2 GOV-4 zu finden. Mit der Überschneidung der Ergebnisse der technischen Bewertungskriterien und der Erfüllung der DNSH-Kriterien sowie dem positiven Abschluss der Analyse der sozialen Mindestschutzstandards ergibt sich das nachfolgende dargestellte Ergebnis für die Taxonomiekonformität des ÖBB Infrastruktur-Konzerns. Wie in den Offenlegungstabellen ersichtlich, sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht alle taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten auch taxonomiekonform, da in gewissen Bereichen die technischen Bewertungskriterien bzw. die DNSH-Kriterien (noch) nicht erfüllt werden. Taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten in der ÖBB Infrastruktur AG Für die Geschäftstätigkeit des ÖBB Infrastruktur-Konzerns sind aufgrund der sehr breiten Struktur aktuell 13 (Vj: 13) der in den Delegierten Verordnungen zur Ergänzung der EU-Taxonomie-VO derzeit angeführten Wirtschaftstätigkeiten für die sechs Umweltziele relevant und damit taxonomiefähig. 49
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