Nachhaltigkeitsbericht 2024 – ÖBB-Infrastruktur AG
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft NB 32 ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss 61 *) Der Fernwärmeverbrauch wird durch die Umstellung der Öl- und Gasheizungen auf alternative Energieträger bis zum Jahr 2030 vorerst steigen, danach u. a. durch die Dekarbonisierungsprogramme der Fernwärmeanbieter sinken. Mit den in der #INFRA.Nachhaltigkeitsstrategie beschlossenen Maßnahmen zur Reduktion der Scope 1 und Scope 2 Treibhausgasemissionen ist aus derzeitiger Sicht eine Reduktion um rd. 46 % bis 2030 (im Vergleich zum Basisjahr 2022) vorgesehen. Es liegt daher ein Treibhausgas-Emissionsreduktionsziel sowie ein Übergangsplan entsprechend dem 1,5-Grad-Ziel für den ÖBB Infrastruktur-Konzern für Scope 1 und 2 bis 2030 vor. Sowohl beim Bezug von Fernwärme / Fernkälte als auch beim Einsatz von Kältemitteln ist der ÖBB Infrastruktur-Konzern von Drittlösungen abhängig. Kältemittel (zur Aufrechterhaltung des Betriebes von Klimaanlagen) werden in der ÖBB Infrastruktur AG für Gebäudekühlung (z. B. Büros), zur Kühlung von Technikräumen (Telekommunikation, Leit- und Sicherungstechnik etc.) sowie in Tunnelbauwerken eingesetzt. Aufgrund der F-Gase Verordnung unterliegen Kältemittel in den nächsten Jahren rigoroser werdenden Grenzwerten. Dies wird zu einer Umstellung der Anlagen und einer Reduktion der THG-Emissionen und zu steigenden Reinvestkosten führen. Die Dekarbonisierung der Fernwärme ist von den Plänen der Anbieter abhängig, dieses Übergangsszenario wurde ebenfalls in den Dekarbonisierungspfad miteinbezogen. Bis 2035 sind zur Reduktion der verbleibenden Emissionen auf -90 % (Reduktionsziel vor Kompensation) im Vergleich zum Basisjahr 2022 zusätzliche Maßnahmen notwendig. Diese werden insbesondere die Dekarbonisierung der Nutzfahrzeugflotte betreffen. Die Beschaffung von E-Nutzfahrzeugen ist aufgrund des derzeitigen Marktangebots derzeit nicht wirtschaftlich darstellbar, wird jedoch – wie beispielsweise die Batterietechnologieentwicklung – laufend beobachtet. Aufgrund der spezifischen Nutzungsdauer von Nutzfahrzeugen ist eine Maßnahmenumsetzung zu einem späteren Zeitpunkt zur Erreichung der Ziele weiterhin möglich. 61
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