Nachhaltigkeitsbericht 2024 – ÖBB-Infrastruktur AG

ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft NB 68 ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss 97 Die Einbindung der Interessensträger:innen erfolgt über die doppelte Wesentlichkeitsanalyse, bei der Zielformulierung werden diese jedoch nicht gezielt einbezogen. Die aktuellen Ziele adressieren dabei nur indirekt das zirkuläre Produktdesign, da innerhalb der Geschäftstätigkeit der Dienstleistung der Bereitstellung der Eisenbahninfrastruktur, der erneuerbaren Energieerzeugung und dem Immobilienmanagement, kein physisches Produkt, das im Rahmen der eigenen Wirtschaftstätigkeit produziert wurde, auf dem freien Markt verkauft wird. Dennoch liegt für die Kreislaufwirtschaftsperspektive des zirkulären Produktdesigns eine indirekte Beeinflussung durch die dementsprechenden Weichenstellungen in der Beschaffung und damit Anreizen auf den Markt vor. Dies ist dadurch gegeben, dass der ÖBB Infrastruktur-Konzern, vergaberechtskonforme Mittel wie beispielsweise in Form von Leistungsbeschreibungen oder Zuschlagskriterien anwenden kann. Für Kreislaufwirtschaft können diese u. a. durch nachhaltige Planungsleistungen oder durch Rücknahmekonzepte bei Beschaffungen erzielt werden, wodurch entlang der Wertschöpfungskette Anreize für zirkuläres Design geschaffen werden. Vor allem die Planungsleistungen haben Auswirkungen auf die Langlebigkeit, die Rückbaubarkeit oder die Wiederverwertbarkeit der eingesetzten Materialien. Rücknahmekonzepte haben hingegen positive Auswirkungen auf Reparierbarkeit und damit auf die Lebensdauer. Eine ähnliche Lage stellt sich bei dem Beitrag zur Beschaffung und Nutzung erneuerbarer Ressourcen nach dem Kaskadenprinzip dar. Aufgrund der Untersuchung der wesentlichen Materialzuflüsse der ÖBB-Infrastruktur AG, welche genauer in Kapitel Ressourcenzuflüsse E5-4 beschrieben wird, wurden lediglich die Holzschwellen als relevant für diese Perspektive identifiziert. Aufgrund der technischen Spezifikationen der Schwellen innerhalb der unternehmerischen Wertschöpfung der ÖBB Infrastruktur AG ist die Einflussnahme beschränkt. Diese Kategorie stellt daher eine untergeordnete Priorität im Gesamtkontext der Geschäftstätigkeiten dar, weswegen kein wesentlicher Beitrag im Bereich der erneuerbaren Ressourcen geleistet wird und daher auch kein Ziel dazu festgelegt wurde. Dies wird auch dadurch bestärkt, dass die Materialien aus erneuerbaren Ressourcen in der Gesamtmassenbilanz eine untergeordnete Rolle spielen und sich die Zielsetzungen gemäß der Wesentlichkeit an den größten vorhandenen Strömen orientieren (siehe dazu auch Ressourcenzufluss E5-4). Die erarbeiteten Ziele leisten einen wesentlichen Beitrag zu den R-Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft, welche bereits detaillierter im ersten Abschnitt zu Kreislaufwirtschaft E5-1 beschrieben wurden. Die folgende Darstellung soll einen Überblick geben, zu welchen Kreislaufwirtschaftsgrundsätzen (10R) die Ziele einen wesentlichen Beitrag leisten und ob sich diese eher auf Ressourcenzuflüsse mit den zugehörigen Kategorien Produkte, technisches und biologisches Material gemäß ESRS-Auslegung oder auf Ressourcenabflüsse beziehen. Die Auslegung der Begrifflichkeiten der Ressourcenzuflüsse Produkt, technisches sowie biologisches Material nach ESRS wurde für den Zweck der Berichtslegung in Anlehnung an Definitionen aus für die ÖBB-Infrastruktur AG relevanten, bestehenden Gesetzgebungen gewählt. Als Beitrag zum Ressourcenzufluss relevante Produkte sind jene, die mit einem physischen Bezug in Anlehnung an § 6 im Bundesvergabegesetz 40 einhergehen, zu betrachten. Dabei grenzt sich „technisches Material“ dadurch von Produkten ab, dass diese Grundstoffe umfassen, welche unbearbeitet oder lediglich geringfügig bearbeitete Güter sind. Es handelt sich dabei um Rohmaterial im weitesten Sinne, wobei vor allem der Gleisschotter einen Anwendungsfall im Sinne der ÖBB Infrastruktur darstellt. Biologisches Material im Kontext der vorliegenden Berichterstattung umfasst alle Stoffe, die aus nachwachsenden Rohstoffen gewonnen werden. Dies sind organische Rohstoffe aus der land- oder forstwirtschaftlichen Produktion, welche zielgerichtete Anwendungszwecke außerhalb des Nahrungs- und Futtermittelbereichs haben. Die unterhalb dargestellten Zuordnungen wurden mit Fokus auf die Wirtschaftstätigkeiten innerhalb der Wertschöpfung der ÖBB-Infrastruktur AG vorgenommen und stellen daher außerhalb dieses Rahmens keine universelle Gültigkeit dar. Abhängig vom Betrachtungsrahmen tragen die einzelnen Ziele auch über die vorgenommenen Zuteilungen hinaus zu den verschiedenen Ressourcengrundsätzen bei. 40 https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20010295&FassungVom=2024-02- 10&Artikel=&Paragraf=12&Anlage=&Uebergangsrecht=. 97

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