Nachhaltigkeitsbericht 2024 – ÖBB-Infrastruktur AG

Nachhaltigkeitsbericht NB 67 ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss 96 Ziel Zieljahr Zielniveau Einheit/KPI Basisjahr Basisjahr- wert Wert 2024 Konzepte Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen Ausweitung der Anwendung von Dosieranlagen auf alle Anwendungen in der Unterhaltsreinigung zur Reduktion des Produktverbrauchs bis Ende 2026 2026 80 % 2024 - 4) - 4) E5-K-1 - 5) Schließung von Produktkreisläufen durch Förderung von Rücknahmekonzepten in der Beschaffung von Reinigungsmaschinen wo umsetzbar bis Ende 2026 2026 80 % 2023 0 - 4) E5-K-1 - 5) Anwendung von ökologischen Kriterien bei Neuausschreibungen im Bereich Chemie und Maschinen: wo zulässig findet sekundäres oder recyclingfähiges Verpackungsmaterial Anwendung bis Ende 2025 2025 100 % 2023 0 83,3 E5-K-1 - 5) Ab 2026 wird bei 50 %, ab 2029 bei 70 % und ab 2035 bei 90 % der Baustellen (Neubau und größere Renovierung bei nicht- betriebsnotwendigen Gebäude) ein EU-Taxonomie- tauglicher Nachweis über den Massenanteil von mindestens 70 % der auf der Baustelle anfallenden nicht gefährlichen Bau- und Abbruchabfälle (ausgenommen 17 05 04) für die Wiederverwendung, das Recycling und eine sonstige stoffliche Verwertung, einschließlich Auffüllarbeiten, bei denen Abfälle als Ersatz für andere Materialien zum Einsatz kommen, vorbereitet. 3) 2035 90 % 2023 - 4) - 4) E5-K-1 E5-A-2 Ab 2028 werden bei 50 % der größeren Renovierungen (lt. OIB) bei nicht betriebsnotwendigen Gebäude recycelte oder wiederverwendbare Materialien eingesetzt. 2028 50 % 2023 - 4) - 4) E5-K-1 E5-A-1 E5-F-1 Schulung der Mitarbeiter:innen der ÖBB- Operative Services GmbH & Co. KG durch ein Umwelttraining Abfall- und Kreislaufwirtschaft bis 2025 2025 50 % 2024 33 33 E5-K-1 E5-A-2 1) Relevante Warengruppen beziehen sich auf jene Warengruppen, die im Zuge der doppelten Wesentlichkeitsanalyse (DWA) für den Bericht 2024 als wesentlich identifiziert wurden und Lieferleistungen enthalten. Für genauere Informationen dazu sei auf den das Unterkapitel Ressourcenzufluss E5-4 sowie die Detailbeschreibung des Zielumfangs verwiesen. 2) Die Bezeichnung „altbrauchbare“ Schienen bezieht sich auf Schienen, die aus dem Netz der ÖBB-Infrastruktur AG ausgebaut werden und welche für einen Wiedereinsatz im Streckennetz in Frage kommen (siehe dazu auch Detailbeschreibung der Zielsetzung). 3) Bei jenen Zielen die in dieser Darstellung mit Fußnote 3) markiert sind, handelt es sich um Ziele, die über interne Bestrebungen hinaus auch in weiteren europäischen oder nationalen Gesetzgebungen als Grenzwerte genannt und von diesen abgeleitet sind. Es handelt sich jedoch bei allen gelisteten Zielsetzungen um freiwillige Bestrebungen der ÖBB-Infrastruktur AG im Rahmen der Entwicklungen im Nachhaltigkeitsbereich. 4) Zahl konnte zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch nicht final erhoben werden, da die angeführten Zielsetzungen 2024 neu erarbeitet wurden und die Voraussetzungen für die finale Erhebung erst geschaffen werden müssen (siehe dazu auch Maßnahmen je Zielsetzung). 5) Bei jenen Zielen die in dieser Darstellung mit der Fußnote 5) markiert sind, handelt es sich um Ziele, die in keinem direkten Zusammenhang mit einem Ergebnis der doppelten Wesentlichkeitsanalyse stehen, welche aber dennoch durch die ÖBB Infrastruktur-Konzerns verfolgt werden, da sie einen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft leisten und vor allem die Stoßrichtung zur Reduktion von umweltschädlichen Stoffen fördern (E5-K-1.1).

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