Nachhaltigkeitsbericht 2024 – ÖBB-Infrastruktur AG
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft NB 80 ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss 109 Die nachfolgende Abfalltabelle enthält, neben den als wesentlich identifizierten Abfallströmen der Wirtschaftsaktivitäten des ÖBB Infrastruktur-Konzerns, alle anfallenden Abfallströme zur Vermittlung eines gesamtheitlichen Eindrucks und zur Erfüllung nationaler Gesetzgebungen. Diese umfassen alle vollkonsolidierten Tochtergesellschaften des ÖBB Infrastruktur- Konzerns. Die im Rahmen der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen identifizierten Abfallströme beziehen sich dabei, analog zu den vorhergehenden Kapiteln und den Ergebnissen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse (siehe Unterkapitel ESRS 2 IRO-1), vor allem auf die Abfallströme aus großen Bauvorhaben anhand von Erneuerungs- / Neubau- / Ausbau-Projekten, der Instandhaltung (Inspektions- / Wartungs- / Entstörungs- / Instandsetzungsarbeiten) und dem Betrieb der Anlagen. Darüber hinaus erfolgt eine gesonderte Ausweisung für Eisen- und Nichteisenmetalle („Schrott- / Metallabfälle“) im Rahmen der Berichtslegung für die Nichtfinanzielle Erklärung, da diese sektorspezifische Relevanz haben. Die Entsorgung erfolgt dabei über Einzel- sowie Rahmenverträge und bei großen Infrastrukturvorhaben gesondert über Bauverträge. Eine besondere Bedeutung kommt hierbei den betriebseigenen Deponien des ÖBB Infrastruktur- Konzerns zu, da diese wesentlichen Bestandteile von Infrastrukturvorhaben (u. a. Semmering-Basistunnel oder Errichtung der Koralmbahn) im öffentlichen Interesse (siehe Einreichbescheid / Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren) sind und hierzu bauliche Abfälle einer Beseitigung unter Berücksichtigung der bestmöglichen Reduktion von Transportwegen und damit auch Emissionen zugeführt werden. Abfallart, -menge, -herkunft und -verbleib werden vom ÖBB Infrastruktur-Konzern als Abfallbesitzer (Abfallersterzeuger) entsprechend der abfallrechtlichen Vorgaben gemäß Abfallwirtschaftsgesetz dokumentiert. Dies erfolgt über interne Prozesse und Systeme (Verfahrens- und Arbeitsanweisungen, Umweltinformationssystem, Meldungen im elektronischen Datenmanagement-Umwelt Österreich, Meldungen gemäß dem Altlastensanierungsgesetzes etc.) je Kalenderjahr. Die abfallrechtlichen Verpflichtungen enden gemäß aktuell gültigem Abfallwirtschaftsgesetz mit der Übergabe der Abfälle an befugte Sammler:innen und Behandler:innen und der expliziten Beauftragung der umweltgerechten Verwertung oder Beseitigung dieser Abfälle. Alle weiteren Verwendungsschritte, sprich die tatsächliche Verwertung oder Beseitigung bzw. Behandlung der Abfälle gemäß der Abfallhierarchie im Abfallwirtschaftsgesetz (Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung und Beseitigung), obliegen den befugten Sammler:innen und Behandler:innen. Die Datenerfassung unterscheidet sich je nach Verbleib des Abfalls. Bei den betriebseigenen Deponien werden die Daten durch extern bestellte Deponieaufsichten (behördliche Aufsichten) sowie extern beauftragten Eingangskontrollen (Leiter der Deponieeingangskontrolle gemäß Deponieverordnung) bei der Ausführung und Nachweisführung begleitet. Bei der Beseitigung über Bauverträge (Einzelverträge) erhalten die Projektleitungen die erforderlichen Abfallnachweise von Auftragnehmer:innen. Nach erfolgter Plausibilitätskontrolle werden die Daten zur Eingabe in das interne Datenverarbeitungssystem an die befugten und definierten Bearbeiter:innen übermittelt. Bei der Nutzung des internen Leistungsvertrages für Verwertungs- und Beseitigungsleistungen mit dem Entsorgungspartner ÖBB-ES erfolgt eine automatisierte Übernahme der Daten. Die ÖBB-Immobilienmanagement GmbH erhebt pro Objekt (wenn im Eigentum des ÖBB Infrastruktur-Konzerns) die Anzahl der vorhandenen Abfallbehälter (Gebindegröße) je Fraktion, welche nicht über die Leistungskontrakte (interner Leistungsvertrag; Rahmenverträge) der ÖBB-ES beseitigt werden, sowie die Entleerungsintervalle und überprüft dies laufend auf Aktualität. Die Daten werden in einem Datenverarbeitungssystem durch den:die festgelegte:n Benutzer:in der ÖBB-Immobilienmanagement GmbH erfasst. Weiters erfolgt durch die jeweiligen Umweltkoordinator:innen der Organisationseinheiten des ÖBB Infrastruktur-Konzerns eine stichprobenweise Plausibilitätskontrolle der Abfalldaten. Die Abfallbeauftragten behalten sich eine weitere stichprobenartige Plausibilitätsüberprüfung der Abfalldaten vor. Etwaige Auffälligkeiten werden dem jeweiligen Umweltkoordinator:innen zur Kenntnis gebracht, um diese zu klären bzw. zu bereinigen. Die abfallbezogenen Daten können mittels Datenverarbeitungssystem digital zur Verfügung gestellt werden. 109
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