ÖBB Corporate Governance Bericht 2024

Corporate Governance 2 Der ÖBB Konzern bekennt sich zum Bundes-Public-Corporate-Governance-Kodex (B-PCGK) 2017 und erstellt einen Gesamtkonzernbericht entsprechend der Organisationsstruktur des Konzerns. Neben einem allgemeinen Teil beinhaltet dieser Bericht vier Kapitel: ÖBB-Holding AG, ÖBB-Infrastruktur AG, ÖBB-Personenverkehr AG und Rail Cargo Austria AG – jeweils einschließlich angeführter Beteiligungen. Die Veröffentlichung des Gesamtberichts erfolgt auf der Internetseite der ÖBB. Anmerkungen – Bei den Ausführungen zu den Mitgliedern der Geschäftsleitungen und der Überwachungsorgane erfolgt keine Anführung akademischer Titel. Alle angegebenen Daten beziehen sich grundsätzlich auf den 31.12. des Berichtsjahres. – Den Kapitalvertreter:innen in Aufsichtsräten inländischer ÖBB Konzernunternehmen (ausgenommen Mitgliedern der Geschäftsleitung und Dienstnehmer:innen von ÖBB Konzernunternehmen) gebührt eine Vergütung im Ausmaß und Umfang der Ausführungen bei den jeweiligen Gesellschaften. Soweit Mitglieder des Aufsichtsrats Bundesbeamtinnen oder -beamte sind, werden deren Vergütungen (ausgenommen Sitzungsgelder) auf das Konto des Bundesministeriums für Finanzen überwiesen. Dies betraf im Berichtsjahr Herrn Herbert Kasser hinsichtlich seiner Funktionen in den Überwachungsorganen der ÖBB-Holding AG und der ÖBB-Infrastruktur AG bis Ende Mai. Über die Vergütungen hinaus erhalten Mitglieder eines Aufsichtsrats die ihnen im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Funktion entstehenden tatsächlichen Aufwendungen gegen entsprechenden Nachweis ersetzt. Die Belegschaftsvertreter:innen erhalten keine Aufsichtsratsvergütung. Vergütung Sitzungsgeld • 14.000 EUR jährliche Basisquote je Aufsichtsrats­ mitglied • Vorsitzende/r: Zuschlag 100% • Vorsitzende/r-Stellvertreter:in in ÖBB-Holding AG: Zuschlag 50% • 800 EUR je Aufsichtsratsmitglied für jede Sitzung des Aufsichtsrats, Präsidiums oder eines Ausschusses – Die Vergütung der Unternehmensleitung beinhaltet fixe und variable Gehaltsbestandteile. Die Auszahlung der variablen Bezüge erfolgt grundsätzlich im Folgejahr, da die Zielerreichung erst mit Jahresabschluss festgestellt werden kann. Dargestellt sind daher die an die Unternehmensleitung im Jahr 2024 gewährten variablen Bezüge für das Geschäftsjahr 2023. Nachdem bei der gerundeten Darstellung in der internen Rechengenauigkeit auch die nicht dargestellten Ziffern berücksichtigt werden, können Rundungsdifferenzen auftreten. – Grundsätzlich nehmen Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer:innen mit eigenen Anstellungsverträgen an einem beitragsorientierten außerbetrieblichen Pensionskassenmodell teil und es wird eine Unfallversicherung für den Versicherungsfall des Todes oder der dauernden Invalidität gewährt. – In der Geschäftsordnung für die Geschäftsleitung sind die Geschäftsverteilung und die Zusammenarbeit der Geschäftsleitung geregelt. Darüber hinaus enthält die Geschäftsordnung Berichts- und Informationspflichten für die Geschäftsleitung. Die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat enthält eine Auflistung jener Maßnahmen, die der Zustimmung durch den Aufsichtsrat oder seiner Ausschüsse bedürfen. Dazu zählen auch wichtige Geschäftsfälle der Tochter- und Enkelgesellschaften. Corporate Governance Bericht 2024

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