ÖBB Corporate Governance Bericht 2024

3 Genderaspekte Die ÖBB verfolgen eine aktive Gleichstellung von Frauen und Männern. Im ÖBB Konzern arbeitet ein institutio­ nalisiertes System von regionalen Gleichstellungsbeauftragten. Es ist mit der Einhaltung des Gleichbehandlungs­ gesetzes betraut und sorgt für die Gleichbehandlung aller Mitarbeiter:innen. Informationen zu Vorgaben und Maßnahmen hinsichtlich Gleichbehandlung, Chancengleichheit, Vielfalt und Inklusion im ÖBB Konzern finden sich im Konzernlagebericht Kapitel E.3 „Arbeitskräfte des Unternehmens“. Entsprechenserklärung /Abweichungen Der B-PCGK wird im ÖBB Konzern angewandt und nach Maßgabe der Ausführungen in diesem Bericht eingehalten. Sofern Abweichungen zu den Kodexregeln angeführt sind, ergeben sich diese primär aus der Organisationsstruktur des ÖBB Konzerns und werden entsprechend erklärt. – Im Bereich der ÖBB-Infrastruktur AG hat die WS Service GmbH den B-PCGK nicht implementiert. Dies insbesondere deshalb, da bei der WS Service GmbH die analoge Anwendung der „Governance-Struktur“ des Minderheitsgesellschafters vereinbart wurde. – Einzelne Gesellschaften des Teilkonzerns ÖBB-Personenverkehr AG mit Sitz im Ausland haben derzeit den B-PCGK noch nicht implementiert. Weiters kann die Implementierung in einzelnen Gesellschaften des Teilkonzerns Rail Cargo Austria aufgrund nicht gegebener Anteilsmehrheit (keine Zustimmung der / des Miteigentümer/s) nicht umgesetzt werden. – Für alle Konzerngesellschaften besteht eine Haftpflichtversicherung für die Geschäftsleitung und – sofern eingerichtet – Überwachungsorgane. Die Two-Tier-Trigger-Policy wird nicht angewendet (C-Regel 8.3.3.1), da sie in Österreich beziehungsweise im deutschsprachigen Raum aufgrund der Risikobewertung kaum existent ist und daher infolge der wenigen Anbieter schwer umsetzbar wäre und zu einer starken Verteuerung der Prämienaufwendungen führen würde. – Hinsichtlich der variablen Gehaltsbestandteile wurde beschlossen, dass außerordentliche Effekte, die sich aus sachlichen Gründen ergeben haben, wie insbesondere das Sturmtief Anett, bei der Beurteilung der Zielerreichung für das Jahr 2024 berücksichtigt werden können. – Bei der Rail Cargo Logistics Austria GmbH, der ČSAD AUTOBUSY České Budějovice a.s., der Rail Cargo Operator – ČSKD s.r.o. und der ÖBB-Immobilienmanagement GmbH war der Aufsichtsrat zum Stichtag 31.12.2024 nicht paritätisch mit Männern und Frauen im Sinne der C-Regel 11.2.1.2 besetzt. – Die C-Regel 11.6.6, wonach ein Mitglied des Überwachungsorgans nicht gleichzeitig Mitglied der Anteils­ eigner:innenversammlung sein soll, wird außer in der ÖBB-Holding AG nicht erfüllt, da eine solche Personalunion aktienrechtlich zulässig ist und ein für Konzerne anerkanntes und übliches Steuerungsinstrument darstellt. In diesem Sinne sind die Vorstandsmitglieder der ÖBB-Holding AG gleichzeitig Aufsichtsratsmitglieder in den Tochtergesellschaften und deren Vorstandsmitglieder sind wiederum Aufsichtsratsmitglieder in deren Tochtergesellschaften. Damit sind die Mitglieder der Aufsichtsräte auch gleichzeitig Mitglieder der jeweiligen Gesellschafter:innenversammlung. Die Entlastungen erfolgen durch die jeweils anderen zwei Vorstands- /  Geschäftsführungsmitglieder beziehungsweise Prokurist:innen, sodass es zu keiner Selbstentlastung kommt. Externe Überprüfung des Berichts Gemäß Regel 15.5 wurde von der Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. im Jahr 2022 eine externe Überprüfung der Einhaltung der Regelungen des Kodex durchgeführt. Die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungs­ gesellschaft m.b.H. bestätigte durch die im Rahmen der durchgeführten Tätigkeiten gewonnenen Erkenntnisse, dass der Corporate-Governance-Bericht 2022 mit den Bestimmungen des Bundes-Public-Corporate-Governance-Kodex übereinstimmt. Vorstand und Aufsichtsrat der ÖBB-Holding AG e.h.

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