ÖBB Geschäftsbericht 2022
152 Konzernlagebericht Im Jahr 2023 soll der Fortsetzung des jährlich revolvierenden Ratingprozesses für die Einholung der ESG Ratings, für die bereits einem Rating unterzogenen Gesellschaften fortgesetzt werden. Darüber hinaus wird 2023 die erstmalige Implementierung eines ESG Ratings für die Rail Equipment GmbH & CO KG angestrebt. Auch die partielle Anwendung von Sustainable Finance Produkten für die mit einem ESG-Rating ausgestatten Konzerngesellschaften soll weiterforciert werden. Mit der finalen Konzeptionierung eines Sustainable Finance Frameworks im Geschäftsjahr 2023 schaffen die ÖBB als Konzern ein Dokument, welches die Nachhaltigkeitsparameter in die vom Konzern verwendeten Finanzierungsformen integriert. Es soll für die am Kapitalmarkt aktiven und mit einem ESG-Rating ausgestatteten und noch auszustattenden Gesellschaften der ÖBB gelten. Transparenz und Offenheit betreffend Sustainable Finance Produkten helfen die Glaubwürdigkeit dieser gegenüber den relevanten Kapitalgebern nachhaltig zu stärken. Zusätzlich dazu soll auch 2023 die grundsätzliche Strategie betreffend zukünftiger Finanzierungspartner im Hinblick auf deren jeweiligen Umgang zum Thema Nachhaltigkeit, um Standards in der weiteren Zusammenarbeit mit allen Partnern am Finanzmarkt festzumachen, weiterentwickelt werden. Freiwillige Umsetzung der EU-Taxonomie-Verordnung im ÖBB-Konzern Offenlegung gemäß Artikel 8 EU-Taxonomie-Verordnung Für einen wirksamen Wandel in Richtung Nachhaltigkeit braucht es hohe Investitionen. Die OECD schätzt, dass weltweit jährlich rd. 6,4 Billionen EUR 71 nötig wären, um die Pariser Klimaziele zu erreichen. Das können die Staaten nicht alleine finanzieren, es braucht zusätzlich private Investitionen. Aus diesen Erkenntnissen heraus ist der EU-Aktionsplan mit zehn Maßnahmen entstanden, um privates Kapital für nachhaltige Aktivitäten zu mobilisieren. Unter diese Maßnahmen fällt auch die Einführung eines Klassifikationssystems für ökologisch nachhaltige Geschäftstätigkeiten – die sogenannte EU- Taxonomie-Verordnung (EU-Taxonomie-VO). Dadurch soll eine Lenkung von Kapitelströmen in ökologisch nachhaltige Investitionen und Aktivitäten gefördert sowie Greenwashing vermieden werden. Die EU-Taxonomie-VO ist also ein Transparenzinstrument für Investor:innen und Unternehmen. So werden Anleger:innen bei Investitionen in Projekte und Wirtschaftstätigkeiten, die sich deutlich positiv auf Klima und Umwelt auswirken, künftig von einer einheitlichen Grundlage ausgehen können. Im Juli 2020 wurde die EU-Taxonomie-Verordnung (2020/852) veröffentlicht. Laut dieser sind Wirtschaftsaktivitäten ökologisch nachhaltig, die einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung von mindestens einem Umweltziel leisten und dabei kein anderes Umweltziel wesentlich beeinträchtigen und die Mindestschutzkriterien einhalten. Die EU-Taxonomie-VO enthält insgesamt sechs Umweltziele (Artikel 9 EU-Taxonomie-VO) – Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme, wovon bisher die ersten beiden Umweltziele anwendbar sind. Für das erste Berichtsjahr 2021 kam die Verordnung europaweit für die betroffenen Unternehmen in einer vereinfachten Umsetzung (Erleichterungsbestimmung) zur Anwendung. Die betroffenen nicht-finanziellen Unternehmen mussten im ersten Jahr der Berichterstattung nur eine Evaluierung der Taxonomiefähigkeit (Artikel 8 EU-Taxonomie-VO) ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten auf Basis der ersten beiden Umweltziele (Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel) durchführen und die auf die taxonomiefähigen und nicht-taxonomiefähigen Aktivitäten entfallenden Anteile der Umsatzerlöse, CapEx und OpEx veröffentlichen. Ab dem Geschäftsjahr 2022 sind zudem die Anteile von taxonomiekonformen bzw. nicht-taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten in Form von Leistungskennzahlen offenzulegen. Aus diesem Grund werden Vergleichszahlen des vergangenen Geschäftsjahres nur für taxonomiefähige bzw. nicht-taxonomiefähige wirtschaftliche Aktivitäten angegeben. Diese KPIs wurden im Abschlussjahr 2022 mit derselben Methodik wie im Vorjahr ermittelt. Der ÖBB-Konzern ist ein nachhaltig, klima- und umweltfreundlich agierender Konzern. Aus diesem Grund will der ÖBB- Konzern die Chancen der EU-Taxonomie-VO nutzen und damit in der Lage sein, zukünftig nachhaltige Finanzierungsformen umsetzen zu können. Obwohl im ÖBB-Konzern derzeit nur die ÖBB-Infrastruktur AG ein Unternehmen von öffentlichem Interesse und somit verpflichtet ist, die ersten aus der EU-Taxonomie-VO entstandenen Bestimmungen zu erfüllen, erfolgt in diesem Bericht wie bereits im Vorjahr eine freiwillige Bewertung aus Konzernsicht von der Muttergesellschaft ÖBB-Holding AG und ihren vollkonsolidierten Töchtern. Hinweis: Die ÖBB-Infrastruktur AG berichtet über ihre Verpflichtungen aus der EU-Taxonomie-VO im Rahmen einer nichtfinanziellen Erklärung, die Teil des Konzernlageberichts des ÖBB-Infrastruktur-Konzernabschlusses ist. 71 Quelle: https://www.klimaaktiv.at/bauen-sanieren/gebaeudedeklaration/eu-taxonomie-immobilien-klimaaktiv-gebaeudebewertung.html. | LB93
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