ÖBB Geschäftsbericht 2022

160 Konzernlagebericht Die Basis für die Ermittlung der Betriebsaufwendungen bilden die jeweiligen Aufwandsposten gemäß IFRS Konzern- Gewinn-und-Verlust-Rechnung. Relevant für die Ermittlung der OpEx-Kennzahl sind im Nenner die nicht aktivierten Betriebsaufwendungen aus den Kategorien Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierung, kurzfristige Leasingaufwendungen, Wartung und Reparaturen, sowie sämtliche andere direkte Ausgaben im Zusammenhang mit der täglichen Wartung von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens sowie der immateriellen Vermögenswerte (= Nenner). Die Berechnung des Zählers erfolgt analog zu dem der CapEx-Kennzahl für nicht aktivierte Aufwendungen (= Zähler), jeweils für den Berichtszeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2022. Die übrigen ausgewiesenen Betriebsaufwendungen entfallen im Geschäftsjahr 2022 mit rd. 79,5% auf taxonomiefähige Wirtschaftsaktivitäten. Die taxonomiekonformen Betriebsaufwendungen machen rd. 49,9% der Summe aus den oben genannten Betriebsaufwendungen im Konzern in Höhe von rd. 951,7 Mio. EUR aus. Dazu zählen auch direkt zurechenbare Personalaufwendungen (z.B. Personalaufwand durch Instandhaltung), aus den angesprochenen Bereichen in Höhe von rd. 16,7% sowie Aufwendungen für Wartung und Reparaturen in Höhe von rd. 23,7% und andere Aufwendungen in Höhe von rd. 9,5%. Im Vorjahr betrug der Anteil der konzernweiten Betriebsaufwendungen für taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten rd. 83,9 %. Aus Konzernsicht wurden für das Berichtsjahr 2022 keine anderen wirtschaftlichen Tätigkeiten, mit denen Einzelaufwendungen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen erzielt wurden und die einen wesentlichen Beitrag zu einem der beiden im Berichtsjahr 2022 gültigen Umweltziele leisten, identifiziert. Alle als taxonomiekonform ausgewiesenen Betriebsaufwendungen sind mit einer umsatzbezogenen Wirtschaftstätigkeit aus der EU-Taxonomie-VO verbunden. Vermeidung von Doppelzählungen Die identifizierten taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten im ÖBB-Konzern wurden allesamt unter Berücksichtigung der Vorgaben im Anhang I der EU-Taxonomie-VO zu 100 % dem ersten Umweltziel (Klimaschutz) zugeordnet. Ein potenzieller wesentlicher Beitrag von Umsatz, CapEx und/oder OpEx aus diesen Tätigkeiten zum zweiten Umweltziel (Anpassung an den Klimawandel) entsprechend den Vorgaben aus dem Anhang II wurde demnach nicht gesondert ausgewiesen, um Doppelzählungen zu vermeiden. Durch die Zuordnung der Tätigkeiten der einzelnen Gesellschaften im Konzern zu einer bestimmten Aktivität aus der EU-Taxonomie-VO sind ebenfalls Doppelzählungen vermieden worden. Durch einzelne Prüfschritte wurde gewährleistet, dass die Wirtschaftsaktivitäten im Bereich Umsatz, CapEx und OpEx voneinander abgrenzbar sind und Doppelzählungen vermieden werden. Wesentlichkeiten Bei der Herleitung der Werte zur Ermittlung der taxonomierelevanten Kennzahlen wurde die Grundgesamtheit betrachtet und analysiert. Schlüssel Für die Wirtschaftstätigkeiten „3.3. Herstellung von CO 2 -armen Verkehrstechnologien“, „6.1. Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr“, „6.2. Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr“ und „6.3. Personenbeförderung im Orts- und Nahverkehr, Personenkraftverkehr“ kommt ein Produktionsartschlüssel (Unterscheidung zwischen Dieseltraktion, E- Traktion oder Verbrennungsmotoren auf elektrifizierten Strecken) zur Anwendung. Dieselschienenfahrzeuge welche unter Oberleitung fahren werden als taxonomiefähig, aber nicht als taxonomiekonform klassifiziert, da die Emissionsgrenzen laut Anhang II der Verordnung (EU) 2016/162 nicht eingehalten werden. Somit sind aktuell nur E-Traktion- Schienenfahrzeuge im ÖBB-Konzern taxonomiekonform. Für die Wirtschaftstätigkeit „6.2. Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr“ kommt ein Gütertransportschlüssel (Unterscheidung zwischen Transporte mit und ohne Beladung von fossilen Brennstoffen) zur Anwendung. Güterbeförderungen von fossilen Brennstoffen sind als nicht taxonomiekonform auszuweisen. In Ländern außerhalb Österreichs ist eine gemischte Leistungserbringung bei Gütertransporten (Eigen- und Fremdtraktion) nicht auszuschließen. Vorläufig wurden daher aufgrund noch nicht ausreichend zugänglicher und durchgängig verfügbarer, nachprüfbarer Informationen von (konzernfremden) Dritten die Inlandsdaten des ÖBB-Konzerns als Basis für die Berechnung der Konformität im Ausland herangezogen, nachdem davon ausgegangen wird, dass die Rahmenbedingungen im Güterverkehr in den Tätigkeitsländern außerhalb Österreichs vergleichbar sind. Diese Festlegung bleibt ohne Auswirkung auf die Taxonomiefähigkeit. | LB101

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