ÖBB Geschäftsbericht 2022
232 Konzernabschluss Nutzung eines Vermögenswerts und aus dem Abgang am Ende der Nutzungsdauer zu erwarten sind. Wertminderungen werden in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung im Posten „Abschreibungen” erfasst. Der ÖBB-Konzern ermittelt grundsätzlich den Nutzungswert, da davon auszugehen ist, dass der Nutzungswert über dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten liegt. Wenn Änderungen der Verhältnisse darauf hindeuten, dass der Buchwert eines Vermögenswerts über dem erzielbaren Betrag liegt, wird im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung der Nutzungswert berechnet. Der Nutzungswert entspricht den geschätzten künftigen Nettozahlungsströmen der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Cash Generating Unit „CGU“) auf Basis der Geschäftspläne, die aus bisherigen Ergebnissen und den besten Schätzungen des Vorstands bezüglich künftiger Entwicklungen abgeleitet wurden. Die in den Geschäftsplänen (Budget 2023 und Mittelfristplanung 2024 bis 2028) angenommenen Wachstumsraten spiegeln die gewichteten durchschnittlichen Wachstumsraten auf Basis der Marktschätzungen wider. Zahlungsstromprognosen, die über den Zeitraum des Geschäftsplans hinausgehen, werden auf Basis einer konstanten Wachstumsrate für die nachfolgenden Jahre ermittelt und übersteigen nicht die langfristige gewichtete durchschnittliche Wachstumsrate der Branche und des Landes, in der oder dem die zahlungsmittelgenerierende Einheit tätig ist. Liegt der erzielbare Betrag dabei über dem Buchwert, dann liegt für die betreffende zahlungsmittelgenerierende Einheit keine Wertminderung vor. Wenn der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit geringer ist als der Buchwert, dann wird für diese Einheit ein Aufwand aus Wertminderung erfasst. Die Wertminderung wird anteilig den Vermögenswerten der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet, wobei die Vermögenswerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheit nicht unter ihren erzielbaren Betrag abgeschrieben werden dürfen. Die Buchwertminderungen stellen Aufwendungen aus der Wertminderung für die einzelnen Vermögenswerte dar. Gibt es einen Anhaltspunkt dafür, dass eine Wertminderung von Vermögenswerten nicht mehr vorliegt, dann ist die Wertminderung ganz oder teilweise erfolgswirksam rückgängig zu machen, maximal bis zu den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Zum Jahresabschlussstichtag wird durch das Management überprüft, ob ein auslösendes Ereignis für eine Wertminderung stattgefunden hat. Struktur der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGU) und Berechnungsprämisse Jede CGU besteht aus einem, einem Teil oder einer Anzahl von rechtlich selbstständigen Unternehmen. Die Abgrenzungskriterien für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten orientieren sich an der Struktur des operativen Geschäfts und entsprechen den Geschäftsfeldern und Geschäftstätigkeiten. Durch diese Struktur wird gewährleistet, dass alle wesentlichen Vermögenswerte einer CGU auf ihre Werthaltigkeit überprüft werden. Zahlungsmittelgenerierende Einheiten der ÖBB-Personenverkehr AG Der Teilkonzern ÖBB-Personenverkehr besteht aus vier (Vj: vier) CGUs, der ÖBB-Personenverkehr AG, die sich mit dem Schienen-Personenverkehr befasst, der Österreichische Postbus AG, die sich mit dem Bus-Personenverkehr befasst, der iMobility GmbH, die eine Mobilitäts-App betreut sowie der ÖBB-Technische Services-Gesellschaft mbH, die sich mit der Instandhaltung von Rollmaterial befasst. Jede zahlungsmittelgenerierende Einheit besteht – abgesehen von der iMobility GmbH – aus einer Anzahl von rechtlich selbstständigen Unternehmen. Die Abgrenzungskriterien für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten orientieren sich somit an der Struktur des operativen Geschäfts und entsprechen den Geschäftsfeldern und Geschäftstätigkeiten des ÖBB-Personenverkehr-Konzerns. Im aktuellen Berichtsjahr wurde bei keiner CGU des Teilkonzerns ÖBB-Personenverkehr ein Anzeichen für eine mögliche Wertminderung der Vermögenswerte identifiziert, weshalb kein Wertminderungstest durchgeführt wurde. Im vorangegangenen Berichtsjahr 2021 wurde die Übernahme der Beherrschung der ÖBB-Technische Services- Gesellschaft mbH als Indikator für eine mögliche Wertminderung gesehen und daher eine Wertminderungsprüfung durchgeführt. Der gesamte Pool an Triebfahrzeugen der ÖBB-Produktion Gesellschaft mbH wird gruppenübergreifend im ÖBB-Konzern gemeinschaftlich genutzt und im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung auf die CGU Cargo und CGU Intermodal des Teilkonzerns Rail Cargo Group sowie die CGU ÖBB-Personenverkehr AG entsprechend ihrer Nutzung allokiert. Zahlungsmittelgenerierende Einheiten der Rail Cargo Group Auf Basis des Geschäftsmodells, der Geschäftssteuerung sowie des Vorliegens von unabhängigen Cashflows wurden für den Teilkonzern Rail Cargo Group folgende CGUs festgelegt: CGU Cargo, CGU Intermodal und seit 2021 CGU TS-HU (bis 2020 TS). Durch den Abgang und der Entkonsolidierung der ÖBB-Technische Services-Gesellschaft mbH und der ihr zugehörigen Tochterunternehmen Technical Services Slovakia, s.r.o., ÖBB STADLER Service GmbH und TS-MÁV Gépészet Services Kft. ab 01.01.2021 besteht die CGU TS-HU nur mehr aus der Technical Services Hungaria Járműjavító Kft. Der gesamte Pool an Triebfahrzeugen der ÖBB-Produktion Gesellschaft mbH wird gruppenübergreifend im ÖBB-Konzern gemeinschaftlich genutzt und im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung auf die CGU Cargo und CGU Intermodal des Teilkonzerns Rail Cargo Group sowie die CGU ÖBB-Personenverkehr AG entsprechend ihrer Nutzung allokiert. Die
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