ÖBB Geschäftsbericht 2023

143 Konzern- lagebericht Mit der Veröffentlichung eines Sustainable Finance Frameworks im Geschäftsjahr 2023 erstellte die ÖBB als Konzern ein Dokument, das Nachhaltigkeitsparameter in die vom Konzern verwendeten Finanzierungsformen integriert. Es soll für die am Kapitalmarkt aktiven und mit einem ESG-Rating ausgestatteten und noch auszustattenden Gesellschaften der ÖBB gelten. Transparenz und Offenheit in Bezug auf Sustainable Finance Produkten helfen die Glaubwürdigkeit dieser gegenüber den relevanten Kapitalgebern nachhaltig zu stärken. Weiters konnte 2023 für die Rail Cargo Austria AG erstmalig ein Sustainable-Linked Syndicated Loan mit einem Volumen von rd. 500,0 Mio. EUR erfolgreich umgesetzt werden. Ausblick 2024 Im Jahr 2024 wird der jährlich revolvierende Ratingprozess für die Einholung der ESG-Ratings fortgesetzt. Die partielle Anwendung von Sustainable Finance Produkten soll – für die mit einem ESG-Rating ausgestatten Konzerngesellschaften sowie die Rail Equipment GmbH & Co KG – weiter forciert werden. Darüber hinaus werden neue Finanzierungen mithilfe des Sustainable Finance Frameworks auf den nachhaltigen Finanzierungsmarkt abzielen. Zusätzlich dazu soll auch 2024 die grundsätzliche Strategie betreffend zukünftiger Finanzierungspartner weiterentwickelt werden. Das soll im Hinblick auf den Umgang der jeweiligen Finanzierungspartner mit dem Thema „Nachhaltigkeit“ geschehen, um Standards in der weiteren Zusammenarbeit mit allen Partnern am Finanzmarkt festzumachen. Freiwillige Umsetzung der EU-Taxonomie-Verordnung im ÖBB-Konzern Offenlegung gemäß Artikel 8 EU-Taxonomie-Verordnung Damit die Ziele des EU Green Deals erreicht und eine wirksame Transformation hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft gelingt, sind hohe Investitionen erforderlich. Diese Transformation können die Staaten nicht selbstständig finanzieren. Es benötigt zusätzlich private Investitionen. Basierend auf diesen Erkenntnissen ist der EU-Aktionsplan „Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ mit zehn Maßnahmen entstanden. Die bedeutendste davon ist die Einführung eines einheitlichen Klassifikationssystems für ökologisch nachhaltige Tätigkeiten – die sogenannte EU-Taxonomie-Verordnung (EU-Taxonomie-VO). Dadurch soll eine Lenkung von Kapitalströmen in ökologisch nachhaltige Investitionen und Tätigkeiten gefördert sowie Greenwashing vermieden werden. Im Juli 2020 wurde die EU-Taxonomie-Verordnung (2020/852) veröffentlicht. Laut dieser sind Wirtschaftstätigkeiten ökologisch nachhaltig, wenn sie einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung von mindestens einem Umweltziel leisten, dabei kein anderes Umweltziel erheblich negativ beeinträchtigen und die sozialen Mindestschutzstandards einhalten. Die EU-Taxonomie-VO enthält insgesamt sechs Umweltziele (Artikel 9 EU-Taxonomie-VO). Das sind Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, ebenso Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme. Für das erste Berichtsjahr 2021 kam eine vereinfachte Umsetzung (Erleichterungsbestimmung) zur Anwendung. Die betroffenen Nicht-Finanzunternehmen mussten im ersten Jahr der Berichterstattung nur eine Evaluierung der Taxonomiefähigkeit (Artikel 8 EU-Taxonomie-VO) ihrer Wirtschaftstätigkeiten auf Basis der ersten beiden Umweltziele (Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel) durchführen. Die Veröffentlichung beinhaltete die Angabe der Anteile der Umsatzerlöse, CapEx und OpEx für taxonomiefähige und nicht-taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten. Seit dem Geschäftsjahr 2022 sind zudem die Anteile von taxonomiekonformen bzw. nicht-taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten in Form von Leistungskennzahlen offenzulegen. Wie bereits im Geschäftsjahr 2022 werden auch im Geschäftsjahr 2023 die Anteile von taxonomiefähigen und -konformen Wirtschaftstätigkeiten für die ersten beiden Umweltziele (Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel) in Form von Leistungskennzahlen (Umsatzerlöse, CapEx, OpEx) offengelegt. Zusätzlich werden für die weiteren vier Umweltziele sowie für die im Juni 2023 ergänzten neuen Aktivitäten der beiden Klimaziele die Anteile an taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten offengelegt. Die Ermittlung des Anteils an taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten für die weiteren vier Umweltziele ist gemäß Delegierte Verordnung (EU) 2023/2486 für das Geschäftsjahr 2023 nicht erforderlich – für Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme. Die Leistungskennzahlen wurden im Geschäftsjahr 2023 mit der gleichen Methodik wie im Vorjahr ermittelt, im Zuge dessen wurde auch eine Aktualisierung der Betroffenheitsanalyse für alle sechs Umweltziele durchgeführt. LB98 |

RkJQdWJsaXNoZXIy NTk5ODUz