ÖBB Geschäftsbericht 2023

Konzernlagebericht 144 Der ÖBB-Konzern ist ein nachhaltig, klima- und umweltfreundlich agierender Konzern. Aus diesem Grund will der ÖBB- Konzern die Chancen der EU-Taxonomie-VO nutzen und damit in der Lage sein, zukünftig nachhaltige Finanzierungsformen umsetzen zu können. Im ÖBB-Konzern ist derzeit nur die ÖBB-Infrastruktur AG ein Unternehmen von öffentlichem Interesse und somit verpflichtet, die aus der EU-Taxonomie-VO entstandenen Bestimmungen zu erfüllen. Dennoch erfolgt in diesem Bericht wie bereits in den Vorjahren eine freiwillige Bewertung aus Konzernsicht von der Muttergesellschaft ÖBB-Holding AG und ihren vollkonsolidierten Töchtern. Hinweis: Die ÖBB-Infrastruktur AG berichtet über ihre Verpflichtungen aus der EU-Taxonomie-VO im Rahmen einer nichtfinanziellen Erklärung, die Teil des Konzernlageberichts des ÖBB-Infrastruktur-Konzernabschlusses ist. Vorgehensweise zur Evaluierung taxonomiefähiger und taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im ÖBB-Konzern Nach Veröffentlichung der EU-Taxonomie-VO wurde ein Projektteam gebildet, das sich mit der EU-Taxonomie und ihren Auswirkungen befasst. Aufgrund der sich derzeit noch entwickelnden Rechtslage können sich zukünftig noch Änderungen hinsichtlich der Einstufungen / Bewertungen und Offenlegung ergeben. Die Änderungen, welche sich im Jahr 2023 ergeben haben, sind auf den folgenden Seiten erläutert. Taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten Die Evaluierung der taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten erfolgte für alle sechs Umweltziele auf Basis der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139, der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2485 und der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2486. Zur Ermittlung der relevanten Finanzkennzahlen wurde eine Liste der taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten des ÖBB-Konzerns erstellt, die jährlich evaluiert und gegebenenfalls aktualisiert wird. Die Evaluierung der taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten erfolgte auf Basis der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139, der Delegierten Verordnung (EU) 2023 / 2485 und der Delegierten Verordnung (EU) 2023 / 2486 für alle sechs Umweltziele. Die Wirtschaftstätigkeiten der Delegierten Verordnung (EU) 2022 / 1214 wurden nicht weiter analysiert, da der ÖBB-Konzern keine Wirtschaftstätigkeiten im Bereich der Kernenergie oder im Bereich fossilen Gases ausübt (siehe Tabelle auf Seite 101). Der 360-Grad-Screening-Prozess zur Evaluierung gliedert sich dabei in folgende Schritte: – Screening der NACE-Codes nach den Kriterien „zutreffend“, „vielleicht“, und „nicht zutreffend“ eingeteilt. – Vergleich der NACE-Codes mit jenen der jeweiligen Wirtschaftstätigkeiten je Gesellschaft im „EU Taxonomy Compass“ der Europäischen Kommission. – Durchführung einer „Betroffenheitsanalyse“ auf Basis der „Beschreibung der Tätigkeiten“ in den jeweiligen delegierten Verordnungen sowie der Prozesse und Geschäftstätigkeiten im ÖBB-Konzern. – In Abstimmungsterminen mit Fachexpert:innen wurden die unklaren bzw. nicht eindeutigen Wirtschaftstätigkeiten mit dem „Vielleicht-Kriterium“ näher betrachtet. – Überprüfung der Kennzahlen auf relevante Wirtschaftstätigkeiten. Die analysierten Finanzkennzahlen stehen im Einklang mit den Konsolidierungsgrundsätzen, die für die Finanzberichterstattung des Konzerns nach den anwendbaren Rechnungslegungsgrundsätzen (IFRS) gelten. – Auf Basis dieser Liste mit relevanten Wirtschaftstätigkeiten wurde das bestehende Reportingsystem um eine Eingabemaske mit den dem Rahmenwerk zuordenbaren Einzelmaßnahmen ergänzt. Dies ermöglicht eine entsprechende standardisierte Datenerhebung. Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten – Zur Ermittlung der relevanten Finanzkennzahlen für die Umweltziele Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel wurde die Liste der identifizierten taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten herangezogen und folgende weitere Schritte gesetzt: Erhebung des wesentlichen Beitrags zu dem Umweltziel Klimaschutz oder Anpassung an den Klimawandel und Sicherstellung der Einhaltung der technischen Bewertungskriterien sowie der „Do No Significant Harm“-Kriterien (DNSH- Kriterien) durch Fachexpert:innen der Tochtergesellschaften. Im Zuge der Analyse erfolgte weiters die Durchführung einer Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse. Dazu wurden physische Klimarisiken, die für einige Wirtschaftstätigkeiten wesentlich sind, einer robusten Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse unterzogen. Nähere Informationen zur Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse finden sich in Kapitel G.2 – Anpassung an den Klimawandel. Anschließend folgte eine Bewertung bereits vorhandener Anpassungsmaßnahmen und eine Evaluierung. Dadurch soll ermittelt werden, ob zukünftig zusätzliche Anpassungslösungen erforderlich sind, um wesentliche physische Klimarisiken zu reduzieren. In einem letzten Schritt wurde sichergestellt, dass die sozialen Mindestschutzstandards eingehalten werden – entsprechend den internationalen Rahmenwerken wie den OECD-Guidelines für multinationale Unternehmen, den UN Leitprinzipen für Wirtschaft und Menschenrechte, den Grundprinzipien und Rechten aus der Internationalen Charta der Menschenrechte sowie den Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO – engl. ILO). Die Anforderungen gemäß Art. 18 EU-Taxonomie-VO werden im ÖBB-Konzern erfüllt. Nähere Informationen zu den Themen der sozialen Mindestschutzstandards sind in den Kapiteln G.6 und G.12 zu finden. – Die Überprüfung der Taxonomiekonformität der identifizierten Wirtschaftstätigkeiten aus den weiteren Umweltzielen muss gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2486 für das Geschäftsjahr 2023 nicht erfolgen. Die Ergänzungen und Änderungen der Umweltziele Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2023 / 2485 wurden bei der Beurteilung der Taxonomiekonformität freiwillig mitberücksichtigt. | LB99

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