ÖBB Geschäftsbericht 2023
Konzernlagebericht 152 Abkürzungen: J Ja. N Nein. EL Taxonomie fähig („eligible“). N / EL nicht taxonomiefähig („not eligible“). E Ermöglichende Tätigkeit („enabling activity“). T Übergangstätigkeit („transitional activity“). OpEx-Anteil/ OpEx gesamt Taxonomiekonform je Ziel Taoxnomiefähig je Ziel Klimaschutz CCM 57,1% 24,6% Anpassung an den Klimawandel CCA 0,0% 0,0% Nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser- und Meeresressourcen WTR 0,0% 0,0% Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft CE 0,0% 0,0% Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung PPC 0,0% 0,0% Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme BIO 0,0% 0,0% Die Basis für die Ermittlung der Betriebsaufwendungen bilden die jeweiligen Aufwandsposten gemäß IFRS Konzern- Gewinn-und-Verlust-Rechnung. Relevant für die Ermittlung der OpEx-Kennzahl sind im Nenner die nicht aktivierten Betriebsaufwendungen aus den Kategorien Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierung, kurzfristige Leasingaufwendungen, Wartung und Reparaturen sowie sämtliche andere direkt zurechenbare Ausgaben im Zusammenhang mit der täglichen Wartung von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens sowie der immateriellen Vermögenswerte (= Nenner). Die Berechnung des Zählers erfolgt analog zu dem der CapEx-Kennzahl für nicht aktivierte Aufwendungen (= Zähler) jeweils für den Berichtszeitraum 01.01. bis 31.12. Die ausgewiesenen Betriebsaufwendungen entfallen im Geschäftsjahr 2023 mit rd. 81,7% (Vj: rd. 79,5%) auf taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten. Die taxonomiekonformen Betriebsaufwendungen machen rd. 57,1% (Vj: rd. 49,9%) der Summe aus den oben genannten Betriebsaufwendungen im Konzern in Höhe von rd. 1.311,7 Mio. EUR (Vj: rd. 951,7 Mio. EUR) aus. Dazu zählen auch direkt zurechenbare Personalaufwendungen (v. a. Personalaufwand durch Instandhaltung), aus den angesprochenen Bereichen in Höhe von rd. 19,6% (Vj: rd. 16,7%) sowie Aufwendungen für Wartung und Reparaturen in Höhe von rd. 29,7% (Vj: rd. 23,7%) und andere Aufwendungen in Höhe von rd. 7,8% (Vj: rd. 9,5%). 9HUPHLGXQJ YRQ 'RSSHO]ÃKOXQJHQ Die identifizierten taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im ÖBB-Konzern leisten bis auf die Wirtschaftstätigkeit 5.3. „Vorbereitung zur Wiederverwendung von Altprodukten und Produktkomponenten” aus dem vierten Umweltziel (Kreislaufwirtschaft, CE) zu 100% einen wesentlichen Beitrag zum Umweltziel (Klimaschutz, CCM). Ein potenzieller wesentlicher Beitrag von Umsatz, CapEx und/oder OpEx aus diesen CCM-Tätigkeiten zu anderen Umweltzielen, in denen diese Wirtschaftstätigkeiten ebenfalls vorkommen, wurde nicht gesondert ausgewiesen und evaluiert. Durch diese Zuordnung der Tätigkeiten der einzelnen Gesellschaften im Konzern zu einer konkreten Wirtschaftstätigkeit aus der EU- Taxonomie-VO sind Doppelzählungen vermieden worden. Durch einzelne Prüfschritte wurde gewährleistet, dass die Wirtschaftstätigkeiten im Bereich Umsatz, CapEx und OpEx voneinander abgrenzbar sind und ebenso Doppelzählungen vermieden werden. :HVHQWOLFKNHLWHQ Bei der Herleitung der Werte zur Ermittlung der taxonomierelevanten Kennzahlen wurde die Grundgesamtheit betrachtet und analysiert. Die Betriebsaufwendungen für die Wirtschaftstätigkeiten des ÖBB-Konzerns können nicht als „nicht erheblich“ für das Geschäftsmodell angesehen werden, somit wurde diese Erleichterungsbestimmung nicht in Anspruch genommen, mit der Ausnahme der Wirtschaftstätigkeiten 5.3 und 6.5. Die Betriebsausgaben in Zusammenhang mit der Wirtschaftstätigkeit 5.3. „Vorbereitung zur Wiederverwendung von Altprodukten und Produktkomponenten” (Kreislaufwirtschaft, CE) werden als nicht erheblich angesehen, da die damit verbunden taxonomiefähigen Umsatzerlöse rd. 0,003% des taxonomiefähigen Gesamtumsatzes entsprechen. Die Betriebsausgaben in Zusammenhang mit der Wirtschaftstätigkeit 6.5. „Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen” (Klimaschutz, CCM) werden ebenfalls als nicht erheblich angesehen, da die damit verbunden Umsatzerlöse rd. 0,004% des taxonomiefähigen Gesamtumsatzes entsprechen. In den Folgejahren wird die Auswirkung der Kennzahlen aus dieser Tätigkeit auf Basis des Verhältnisses zum Gesamtumsatz erneut geprüft und gegebenenfalls berichtet. | LB107
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