ÖBB Geschäftsbericht 2023
153 Konzern- lagebericht 6FKOđVVHO Für die Wirtschaftstätigkeiten 3.19. „Herstellung von Schienenfahrzeugkomponenten“, 6.1. „Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr“, 6.2. „Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr“ und 6.3. „Personenbeförderung im Orts- und Nahverkehr, Personenkraftverkehr“ kommt ein Traktionsartschlüssel (Unterscheidung zwischen Dieseltraktion, E-Traktion oder Verbrennungsmotoren auf elektrifizierten Strecken) zur Anwendung. Dieselschienenfahrzeuge, die unter Oberleitung fahren, werden als taxonomiefähig, aber nicht als taxonomiekonform klassifiziert. Es werden die Emissionsgrenzen laut Anhang II der Verordnung (EU) 2016/162 nicht eingehalten. Somit sind aktuell nur E-Traktion-Schienenfahrzeuge im ÖBB-Konzern taxonomiekonform. In Ländern außerhalb Österreichs ist eine gemischte Leistungserbringung bei Gütertransporten (Eigen- und Fremdtraktion) nicht auszuschließen. Daher wurden aufgrund noch nicht ausreichend zugänglicher und durchgängig verfügbarer und nachprüfbarer Informationen von (konzernfremden) Dritten die Daten der ÖBB Auslandsgesellschaften als Basis für die Berechnung des konformen Anteils der Fremdtraktion im Ausland herangezogen. Es wird davon ausgegangen, dass die Rahmenbedingungen im Güterverkehr in den Tätigkeitsländern außerhalb Österreichs vergleichbar sind. Diese Annahme bleibt ohne Auswirkung auf die Taxonomiefähigkeit. Für die Wirtschaftstätigkeit 6.2. „Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr“ kommt ein Gütertransportschlüssel (Unterscheidung zwischen Transporte mit und ohne Beladung von fossilen Brennstoffen) zur Anwendung. Güterbeförderungen von fossilen Brennstoffen sind als nicht taxonomiekonform auszuweisen. Ein Zugkilometer-Schlüssel anhand gefahrener Zugkilometer kommt in einzelnen Fällen (beispielsweise auf Messzugfahrten oder Hilfszugfahrten) zur Anwendung, wenn keine eindeutige Zuordnung zu einer einzigen Wirtschaftstätigkeit der drei Eisenbahnverkehrstätigkeiten (6.1., 6.2. und 6.3.) durchgeführt werden konnte. Eine anteilsmäßige Allokation von Umsatz, CapEx und / oder OpEx, die in eine der beiden Wirtschaftstätigkeiten betreffend „Personenbeförderung“ fallen und nicht eindeutig in Fernverkehr (6.1.) oder Nahverkehr (6.3.) unterteilt werden können, wurde ebenfalls anhand eines plausiblen Verteilungsschlüssels durchgeführt. So wurde insbesondere bei der Zuordnung zu den Wirtschaftstätigkeiten eine Doppelzählung vermieden. Im Bereich der Reparatur und Wartung der ÖBB-Technische Services-Gesellschaft mbH wurde festgelegt, einen Traktionsart-schlüssel nach produktiven Stunden für Instandhaltungsleistungen für die taxonomiekonformen Kennzahlen zu berechnen. Das gilt für die Wirtschaftstätigkeiten 3.19. „Herstellung von Schienenfahrzeugkomponenten“ (Klimaschutz, CCM). Die produktiven Arbeitsstunden werden je Auftrag erfasst und sind somit genau den Produkten Diesellok oder E-Lok zuordenbar und somit Teil der ausgewiesenen Leistungskennzahlen. G.9. Leistbares und zugängliches Mobilitätsangebot Managementansatz Als größter Mobilitätsdienstleister Österreichs tragen die ÖBB die Verantwortung, ihre Leistungen möglichst für alle Kund:innen im Personen- und Güterverkehr attraktiv zu gestalten. Die finanzielle Leistbarkeit sowie Zugänglichkeit zu den Angeboten stehen dabei an erster Stelle. Als Gesamtmobilitätsdienstleister möchten die ÖBB zum einen Reisende mit der Bahn und dem Bus nachhaltig von A nach B bringen. Zum anderen wollen die ÖBB den Reisenden auf der ersten und letzten Meile eine nachhaltige Alternative zum motorisierten Individualverkehr zur Verfügung stellen. Daher bauen die ÖBB ihr Mobilitätsangebot laufend aus und orientieren sich an den Bedürfnissen der Kund:innen – mit dem Ziel zu jeder Zeit und überall eine geeignete Mobilitätslösung anbieten zu können. Essenziell ist dabei die Barrierefreiheit von Information, Angebot, Ticket und Fahrt ebenso wie ein möglichst selbsterklärender Zugang zu jedem Zeitpunkt der Reisekette. Zielsetzungen – Angebot sowohl im Personen- als auch Güterverkehr weiter verbessern, vereinfachen und ausbauen. – Mobilitätsangebot einer barrierefreien Mobilität sukzessive erweitern und verbessern. Bis 2027 können 90% der Reisenden barrierefrei unterwegs sein – Fahrgastzahlen (in Bus und Bahn) bis 2030 auf rd. 500,0 Mio. steigern – Pünktlichkeit konstant auf gutem Niveau halten (Ziel 2030: 89,0% im Fernverkehr) – Internationalisierung vorantreiben und die Reisendenzahlen im internationalen Verkehr bis 2050 verdoppeln – Angebot von integrierter Mobilität in Österreichs Gemeinden und Tourismusregionen weiter ausbauen und neue Geschäftsfelder durch Innovation und Digitalisierung erschließen – Integration der aktiven Mobilität (mit dem Fahrrad und zu Fuß) in der Reisekette weiter verbessern LB108 |
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