ÖBB Geschäftsbericht 2023

Konzernlagebericht 174 Der Bereich Compliance geht jedem Compliance-relevanten Hinweis konsequent nach. Sachverhalten mit einem Verdacht auf Wirtschaftskriminalität oder Korruption können durch Hinweisgeber:innen jederzeit an die Compliance-Organisation gemeldet werden. Das kann telefonisch, per Post, per Mail und auch persönlich erfolgen, aber jedenfalls vertraulich. Anonyme Meldungen sind ebenfalls möglich. Zusätzlich wurde ein elektronisches Hinweisgeber:innen-System implementiert. GRI 2-24, 2-25, 2-26 Ergänzend werden anlassunabhängige Prüfungen und Gefährdungsanalysen durchgeführt. Weiters unterstützt Compliance die Rechtsabteilungen des ÖBB-Konzerns im Bereich des Wettbewerbsrechts. Der ÖBB-Konzern ist bestrebt, das Compliance-Management-System laufend zu evaluieren und unter Berücksichtigung neuer rechtlicher Vorgaben weiterzuentwickeln. Um frühzeitig Kenntnis von Compliance-relevanten Entwicklungen zu erlangen, nimmt Compliance an ausgewählten Veranstaltungen teil. Die Mitarbeit von Compliance im Integritätsbeauftragten-Netzwerk des Bundesamtes zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung wurde fortgesetzt. Highlight Compliance 2023 Da es eine der Kernaufgaben von Compliance ist, die Mitarbeiter:innen des ÖBB-Konzerns langfristig und nachhaltig für die Inhalte des Code of Conduct zu sensibilisieren, wurde im Jahr 2023 das neu gestaltete E-Learning in ungarischer Sprache ausgerollt. Ausblick Compliance 2024 Im Jahr 2024 soll das neu gestaltete E-Learning auf englischer Sprache in den Auslandsgesellschaften ausgerollt werden. Damit wird das Bewusstsein der Mitarbeiter:innen des ÖBB-Konzerns für Compliance-Risiken, die in konkreten Situationen im Arbeitsalltag auftreten können, weiter geschärft. Menschenrechte Der ÖBB-Konzern handelt in Österreich, in Europa sowie an allen Unternehmensstandorten außerhalb Europas gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Es gelten die verfassungsrechtlich gewährten Grundrechte, insbesondere der Gleichheitsgrundsatz nach dem Bundes-Verfassungsgesetz, sowie die europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK). Über die Einhaltung dieser Rechte wachen unabhängige Gerichte. Als Mitglied der Wirtschaftskammer bekennt sich der ÖBB-Konzern auch zu deren Grundsätzen „Menschenrechte, Umweltstandards, Sozialstandards“ und ist sich seiner gesellschaftlichen Verantwortung bewusst. Darüber hinaus gibt es im Personalbereich weitere konkrete Vorgaben und Maßnahmen hinsichtlich Chancengleichheit, Vielfalt und Inklusion (siehe Kapitel G.11.). Auch im weitreichenden Bereich der Menschenrechte ist eine kontinuierliche Weiterentwicklung für den ÖBB-Konzern unabdingbar. Im Jahr 2023 wurde auf Basis einer Marktumfeldanalyse und dem Screening von internationalen Rahmenwerken Stellhebel für ein mögliches Verbesserungspotenzial identifiziert. Grundlage dafür waren beispielsweise die OECD-Guidelines für Multinational Enterprises on Responsible Business Conduct, die UN Leitprinzipen für Wirtschaft und Menschenrechte, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO – engl. ILO). In weiterer Folge werden die identifizierten Potenziale mit den Fachexpert:innen besprochen und anschließend Schritt für Schritt in bestehende Policies implementiert. Die Tochtergesellschaft der ÖBB-Infrastruktur AG, die ÖBB-Operative Services GmbH & Co KG ist als interner Dienstleister vor allem für die Sauberkeit und Sicherheit an den Bahnhöfen verantwortlich. In ihrem Arbeitsumfeld ist es von besonderer Bedeutung, alle Menschen, mit denen als Unternehmen interagiert wird – also sowohl Mitarbeiter:innen als auch Kund:innen – mit Würde und Respekt zu behandeln. Die Wahrung der Menschenrechte ist die Basis dafür. Alle Mitarbeiter:innen der ÖBB-Operative Services GmbH & Co KG werden grundsätzlich darauf geschult, sich aus gefährlichen Situationen zurückzuziehen und Deeskalation als wichtigste Handlungsprämisse anzusehen. Auch die internen Arbeitsanweisungen und die intern entwickelten Verhaltensstandards bilden diese Vorgangsweise ab. Die Rail Cargo Group beschäftigt international rd. 5.900 Mitarbeiter:innen in 15 Ländern. Die Vorstände der Rail Cargo Group sowie die jeweiligen Geschäftsführer:innen haben im Jahr 2019 die „Children´s Rights, Human Rights and Forced Labour Policy“ unterschrieben. Dementsprechend soll die im Jahr 2019 eingeführte Menschenrechtspolitik die Menschenrechte aller Mitarbeiter:innen an allen Standorten sicherstellen und menschenrechtswidrige Arbeitspraktiken ausschließen. | LB129

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