ÖBB Geschäftsbericht 2023

Konzernabschluss 234 Wertminderung von Sachanlagen, immateriellen Vermögenswerten und als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien Methodischer Aufbau Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte und als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien mit bestimmter Nutzungsdauer werden auf Wertminderungen untersucht, wenn Ereignisse oder Änderungen der Verhältnisse darauf hinweisen, dass der Buchwert eines Vermögenswerts über dem erzielbaren Betrag liegt. Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer (insbesondere Firmenwert) sind verpflichtend zumindest jährlich auf Wertminderung zu überprüfen. Die Werthaltigkeitsprüfung wird dabei für alle Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte durchgeführt. Entsprechend den Vorschriften des IAS 36 „Wertminderung von Vermögenswerten” wird ein Aufwand aus Wertminderung erfasst, wenn der Buchwert über dem höheren Wert, der sich aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten oder dem Nutzungswert ergibt, liegt. Der beizulegende Zeitwert nach Abzug von Veräußerungskosten entspricht jenem Betrag, der in einer fremdüblichen Verkaufstransaktion erzielbar ist und wird gemäß IFRS 13 ermittelt. Der Nutzungswert entspricht den geschätzten künftigen abgezinsten Nettozahlungsströmen, die aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswerts und aus dem Abgang am Ende der Nutzungsdauer zu erwarten sind. Wertminderungen werden in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung im Posten „Abschreibungen” erfasst. Der ÖBB-Konzern ermittelt grundsätzlich den Nutzungswert, da davon auszugehen ist, dass der Nutzungswert über dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten liegt. Der Nutzungswert entspricht den geschätzten künftigen Nettozahlungsströmen der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Cash Generating Unit „CGU“) auf Basis der Geschäftspläne, die aus bisherigen Ergebnissen und den besten Schätzungen des Vorstands bezüglich künftiger Entwicklungen abgeleitet wurden. Die in den Geschäftsplänen (Budget 2024 und Mittelfristplanung 2025 bis 2029) angenommenen Wachstumsraten spiegeln die gewichteten durchschnittlichen Wachstumsraten auf Basis der Marktschätzungen wider. Zahlungsstromprognosen, die über den Zeitraum des Geschäftsplans hinausgehen, werden auf Basis einer konstanten Wachstumsrate für die nachfolgenden Jahre ermittelt und übersteigen nicht die langfristige gewichtete durchschnittliche Wachstumsrate der Branche und des Landes, in der oder dem die zahlungsmittelgenerierende Einheit tätig ist. Zahlungsstromprognosen, die über den Zeitraum des Geschäftsplans hinausgehen, werden auf Basis einer konstanten Wachstumsrate für die nachfolgenden Jahre ermittelt und übersteigen nicht die langfristige gewichtete durchschnittliche Wachstumsrate der Branche und des Landes, in der oder in dem die CGU tätig ist. Bereits zum Jahresabschluss bekannte und schätzbare Sondereffekte nach dem Geschäftsplanungszeitraum wurden in der Ermittlung des Nutzungswerts berücksichtigt. Liegt der erzielbare Betrag dabei über dem Buchwert, dann liegt für die betreffende CGU keine Wertminderung vor. Wenn der erzielbare Betrag der CGU geringer ist als der Buchwert, dann wird für diese Einheit ein Aufwand aus Wertminderung erfasst. Die Wertminderung wird zuerst dem Firmenwert (falls vorhanden) und nachfolgend anteilig den Vermögenswerten der CGU zugeordnet, wobei die Vermögenswerte der CGU nicht unter ihren erzielbaren Betrag abgeschrieben werden dürfen. Die Buchwertminderungen stellen Aufwendungen aus der Wertminderung für die einzelnen Vermögenswerte dar. Gibt es einen Anhaltspunkt dafür, dass eine Wertminderung von Vermögenswerten nicht mehr vorliegt, dann ist die Wertminderung ganz oder teilweise erfolgswirksam rückgängig zu machen, maximal bis zu den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Bei einem Firmenwert ist eine Wertaufholung nicht zulässig. Zum Jahresabschlussstichtag wird durch das Management überprüft, ob ein auslösendes Ereignis für eine Wertminderung stattgefunden hat. Struktur der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGU) und Berechnungsprämisse Jede CGU besteht aus einem, einem Teil oder einer Anzahl von rechtlich selbstständigen Unternehmen. Die Abgrenzungskriterien für die CGU orientieren sich an der Struktur des operativen Geschäfts und entsprechen den Geschäftsfeldern und Geschäftstätigkeiten. Durch diese Struktur wird gewährleistet, dass alle wesentlichen Vermögenswerte des ÖBB-Konzerns auf ihre Werthaltigkeit überprüft werden. Der gesamte Pool an Triebfahrzeugen der ÖBB-Produktion Gesellschaft mbH wird gruppenübergreifend im ÖBB-Konzern gemeinschaftlich genutzt und im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung auf die CGU Cargo und CGU Intermodal des Teilkonzerns Rail Cargo Group sowie die CGU Personenverkehr des ÖBB-Personenverkehr Teilkonzerns entsprechend ihrer Nutzung allokiert. Zahlungsmittelgenerierende Einheiten des Teilkonzerns ÖBB-Personenverkehr Der Teilkonzern ÖBB-Personenverkehr besteht aus vier (Vj: vier) CGUs, der „ÖBB-Personenverkehr“, die sich mit dem Schienen-Personenverkehr befasst, der „Postbus“, die sich mit dem Bus-Personenverkehr befasst, der „iMobility“, die eine Mobilitäts-App betreut sowie der „ÖBB-Technische Services“, die sich mit der Instandhaltung von Rollmaterial befasst. Jede CGU besteht – abgesehen von der iMobility GmbH – aus einer Anzahl von rechtlich selbstständigen Unternehmen. Die

RkJQdWJsaXNoZXIy NTk5ODUz