ÖBB Geschäftsbericht 2023
235 Konzern- abschluss Abgrenzungskriterien für die CGU orientieren sich somit an der Struktur des operativen Geschäfts und entsprechen den Geschäftsfeldern und Geschäftstätigkeiten des Teilkonzerns ÖBB-Personenverkehr. Im aktuellen Berichtsjahr wurde bei der CGU Postbus aufgrund starker Kostensteigerungen bei gleichzeitig inadäquaten Wertsicherungen in den Verträgen, welche zu einer kurzfristigen Verschlechterung des operativen Ergebnisses führten, ein Anzeichen für eine mögliche Wertminderung der Vermögenswerte identifiziert, weshalb ein Wertminderungstest durchgeführt wurde. Im Berichtsjahr 2022 wurde bei keiner CGU des Teilkonzerns ÖBB-Personenverkehr ein Anzeichen für eine mögliche Wertminderung der Vermögenswerte identifiziert, weshalb kein Wertminderungstest durchgeführt wurde. Zahlungsmittelgenerierende Einheiten der Rail Cargo Group Auf Basis des Geschäftsmodells, der Geschäftssteuerung sowie des Vorliegens von unabhängigen Cashflows wurden für den Teilkonzern Rail Cargo Group folgende CGUs festgelegt: „Cargo“, „Intermodal“ und „TS-HU“. Die Güterwagen und die anderen Vermögensgegenstände wurden gemäß ihrer Nutzung den CGUs zugeordnet. Die CGU Cargo beinhaltet Firmenwerte, weshalb verpflichtend jährlich eine Werthaltigkeitsprüfung durchzuführen ist. Im ÖBB-Konzern wurde die Wertminderungsprüfung dieser CGU mit Stichtag 31.12.2023 durchgeführt. Im aktuellen Berichtsjahr wurde zusätzlich aufgrund der Entwicklung des Containerverkehrs im Zusammenhang mit der globalen Konjunktur bei der CGU Intermodal und aufgrund des geplanten Verkaufs eines Minderheitsanteils bei der CGU TS-HU ein Anzeichen für eine mögliche Wertminderung der Vermögenswerte identifiziert, weshalb jeweils ein Wertminderungstest durchgeführt wurde. Im vorangegangenen Berichtsjahr 2022 wurde für die CGU Intermodal ebenfalls Indikator für eine mögliche Wertminderung gesehen und daher eine Wertminderungsprüfung durchgeführt. Zahlungsmittelgenerierende Einheiten des Teilkonzerns ÖBB-Infrastruktur Es wurden weder 2022 noch 2023 für eine CGU Indikatoren für eine mögliche Wertminderung festgestellt, weshalb keine Wertminderungstests durchgeführt wurden. Für die CGU Schieneninfrastruktur ist aufgrund folgender Präambel zu den Zuschussverträgen gemäß § 42 Bundesbahngesetz gegenwärtig kein Indikator für eine Wertminderung gegeben: „Die ÖBB-Infrastruktur AG ist ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen, dessen Aufgaben im öffentlichen Interesse liegen und in § 31 Bundesbahngesetz näher bestimmt sind. Die Grundlage für die Finanzierung der Gesellschaft bildet § 47 Bundesbahngesetz, wonach der Bund dafür zu sorgen hat, dass der ÖBB-Infrastruktur AG die zur Erfüllung ihrer Aufgaben und zur Aufrechterhaltung ihrer Liquidität und des Eigenkapitals erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, soweit die Aufgaben vom Geschäftsplan gemäß § 42 (6) Bundesbahngesetz umfasst sind. Die in dieser Bestimmung vom Bund gesetzlich normierte Zusage findet in den Zuschussverträgen nach § 42 (1) und (2) Bundesbahngesetz ihre konkrete Umsetzung. Nach Verständnis der Vertragspartner ist das Ziel der Zuschussverträge, unabhängig von der jeweiligen Vertragslaufzeit, die Werthaltigkeit der für die Aufgaben gemäß § 31 Bundesbahngesetz eingesetzten Vermögenswerte des Teilkonzerns der ÖBB-Infrastruktur AG dauerhaft sicherzustellen, womit auch dem gesetzlichen Auftrag des Bundesbahngesetzes entsprochen wird.” Nähere Informationen werden im Kapitel „Transaktionen und Leistungsbeziehungen mit der Republik Österreich, Rahmenplan für Infrastrukturinvestitionen und die Haftung der Republik Österreich” in Erläuterung 32 gegeben. Parameter der Werthaltigkeitsprüfungen Zur Diskontierung wird je CGU ein marktüblicher gewichteter durchschnittlicher Kapitalkostensatz herangezogen, der den Verzinsungsanspruch des Kapitalmarkts für die Überlassung von Fremd- und Eigenkapital gegenüber den CGUs widerspiegelt. Spezifische Risiken werden durch Auf- bzw. Abschläge berücksichtigt. Der Kapitalkostensatz der CGUs beinhaltet beispielsweise anteilige Aufschläge für Risiken der Cashflows, welche im Ausland anfallen, sofern deren Anteil am gesamten Cashflow der CGUs wesentlich ist. Im ÖBB-Konzern werden die Geschäftspläne – aufgrund der Notwendigkeit eines sechsjährigen Rahmenplans gemäß der Maßgabe von § 42 (7) Bundesbahngesetz – für einen Zeitraum von sechs Jahren zu erstellen. Die sechsjährigen Geschäftspläne werden für die Werthaltigkeitsprüfung herangezogen. Darüber hinaus werden langfristige Effekte aus diversen Entwicklungen, Projekten und Maßnahmen berücksichtigt, um ein nachhaltiges Ergebnisniveau für die Ewige Rente zu ermitteln. Für die Cashflow-Prognosen nach dem Planungszeitraum (Ansatz einer ewigen Rente) wurden je CGU entsprechende Wachstumsraten und Thesaurierungsquoten angewendet. Die Annahmen zu den Cashflows für die Werthaltigkeitsprüfungen wurden den Berechnungen der Geschäftspläne entnommen. Die langfristige Rendite wurde unabhängig von der CGU auf einer Rendite in Höhe der Kapitalkosten festgelegt. Beruhend auf der Annahme, dass sich das langfristige Wachstum der CGUs am EZB-Inflationsziel von 2% orientieren, wurde das Wachstum mit 0% bis 2,0% (Vj: 2,0% bis 2,1%) angenommen. Die für das angenommene Wachstum notwendigen Thesaurierungsquoten wurden anhand des Wachstumsmodells von Gordon / Shapiro ermittelt. Dieses Modell bildet die Abhängigkeit von Wachstum, der nachhaltig erzielbaren Rendite und der dafür erforderlichen Thesaurierung methodisch ab.
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