ÖBB Geschäftsbericht 2023
277 Konzern- abschluss 26.1. Personalrückstellungen Personalrückstellungen 31.12.2023 31.12.2022 in Mio. EUR in Mio. EUR Gesetzliche Abfertigungen 84,4 71,0 Pensionen 0,8 1,0 Jubiläumsgelder 262,3 237,3 Sonstige Personalrückstellungen 1,2 3,7 Gesamt 348,7 313,0 davon langfristig 348,7 313,0 Bis auf die versicherungsmathematischen Gewinne oder Verluste aus der Rückstellung für gesetzliche Abfertigungen und Pensionen werden sämtliche erfolgswirksamen Veränderungen der Personalrückstellungen im Personalaufwand ausgewiesen. Versicherungsmathematische Annahmen Die folgende Tabelle zeigt die bei der Bewertung von Verpflichtungen aus Jubiläumsgeldzuwendungen, Abfertigungen und Pensionen verwendeten Annahmen: 31.12.2023 31.12.2022 Abzinsungsfaktor Abfertigung 3,55% 4,20% Abzinsungsfaktor Pension 3,50% 4,20% Abzinsungsfaktor Jubiläum 3,45% 4,10% Gehaltssteigerungen 5,20% 5,20% Pensionssteigerungen 2,00% 2,00% Fluktuationsrate Jubiläum Mitarbeiter:innen mit Definitivstellung 0,00 bis 1,27% 0,00 bis 1,29% Fluktuationsrate Jubiläum übrige Angestellte 0,00 bis 6,96% 0,00 bis 7,61% Bei den Abfertigungs- und Jubiläumsgeldern ist der Konzern üblicherweise folgenden versicherungsmathematischen Risiken ausgesetzt: – Zinsänderungsrisiko: Ein Rückgang des Anleihezinssatzes führt zu einer Erhöhung der Rückstellungen. – Gehaltsrisiko: Der Barwert der Rückstellungen wird auf Basis der geplanten zukünftigen Gehälter der begünstigten Arbeitnehmer:innen ermittelt. Somit führen Gehaltserhöhungen über das bereits im Barwert berücksichtigte Ausmaß der begünstigten Arbeitnehmer:innen zu einer Erhöhung der Rückstellungen. Gesetzliche Abfertigungen Für die sich aus einzelnen dienstrechtlichen oder vertraglichen Bestimmungen ergebenden Abfertigungsansprüche jener Dienstnehmer:innen, die nicht Mitarbeiter:innen mit Definitivstellung sind, wird eine Rückstellung für Abfertigungen eingestellt. Die Berechnung der Rückstellung erfolgt versicherungsmathematisch nach dem Anwartschafts- barwertverfahren (PUC-Methode), das für Bewertungen nach IAS 19 vorgeschrieben ist und richtet sich nach den biometrischen Rechnungsgrundlagen der Aktuarvereinigung Österreichs (AVÖ) 2018-P – gemischter Bestand – Rechnungsgrundlagen für Pensionsversicherung. Verpflichtungen aus Abfertigungen für Mitarbeiter:innen, deren Dienstverhältnis vor dem 01.01.2003 begonnen hat, werden wie nachfolgend beschrieben durch leistungsorientierte Pläne abgedeckt. Infolge einer gesetzlichen Änderung unterliegen Mitarbeiter:innen, deren Dienstverhältnis in Österreich nach dem 01.01.2003 begonnen hat, einem beitragsorientierten Versorgungsplan. In diesem Zusammenhang hat der ÖBB-Konzern in den beiden Berichtsjahren rd. 19,5 Mio. EUR (Vj: rd. 16,5 Mio. EUR) in den beitragsorientierten Versorgungsplan (VBV Vorsorgekasse AG und APK- PENSIONSKASSE AG) eingezahlt. Bei Pensionsantritt erhalten berechtigte Mitarbeiter:innen eine Abfertigung, die – abhängig von ihrer Dienstzeit – ein Mehrfaches ihres monatlichen Entgelts, maximal aber zwölf Monatsentgelte beträgt. Bei Beendigung des Dienstverhältnisses werden maximal drei Monatsentgelte sofort, darüber hinausgehende Beträge verteilt über einen Zeitraum von höchstens zehn Monaten ausgezahlt. Im Falle des Todes haben die Erbberechtigten der Mitarbeiter:innen Anspruch auf 50% der Abfertigung.
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